Stipendien für die Weiterbildungszeit (Fachärztin/-arzt)
Nur wenige wissen, dass es für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung attraktive Stipendien und Förderprogramme gibt. Ob Mentoring, Forschungsförderung oder monatliche finanzielle Unterstützung – ein Blick lohnt sich.
Aktuelle Stipendienangebote für Medizinstudierende im Weiterbildungszeit (Fachärztin/-arzt)
• Förderbetrag: 1.500 € (einmaliger Zuschuss zu Beginn des Studiums)
• Förderbetrag (1. bis 4. Semester): 1.000 € monatlich
• Förderbetrag (5. bis 12. Semester): 1.200 € monatlich (Voraussetzung: Physikum bestanden)
• Förderbetrag (Weiterbildungszeit): 800 € monatlich (Voraussetzung: abgeschlossenes Medizinstudium)
• Förderdauer: 12 Semester + Weiterbildungszeit
• Zahl der Stipendien: 18 Stipendien
• Bewerbungsfrist: keine (Bewerbung jederzeit möglich)
Deutsche Gesellschaft für innere Medizin e. V. – Intensivkurs Stipendien für Ärztinnen und Ärzte
Sonstige Stipendien• Besuch eines Intensivkurses Innere Medizin (kostenlos)
• Zusätzlich: bis zu 250 € Zuschuss zu den Reisekosten.
• Es stehen Freiplätze in den folgenden Städten zur Verfügung: Bad Segeberg, Berlin, Halle, Hamburg, Erfurt, Mainz, München (Innenstadt und rechts der Isar), Rostock, Stuttgart und Wuppertal.
• Bewerbungsfrist: 31. Oktober
• Förderumfang (Deutschland und europäisches Ausland): 2.700 € pro Monat
• Förderumfang (außereuropäisches Ausland): 3.900 € pro Monat
• Im Einzelfall können Sonderzuschläge (Publikationskosten, Fahrtkostenzuschüsse) gewährt werden.
• Förderdauer: 12 Monate (in begründeten Einzelfällen bis zu 18 Monate)
• Bewerbungsfrist: keine (Bewerbung ist jederzeit möglich).
Deutscher Ärztinnenbund - MentorinnenNetzwerk für Medizinstudentinnen
Sonstige Stipendien• Förderbetrag: keine finanzielle Förderung
• Art der Unterstützung: Mentoring Programm
• Die Mentoring-Beziehung und der Austausch werden individuell gestaltet.
• Kosten für Studentinnen: Die Mitgliedschaft im DÄB ist für Studentinnen der Human- oder Zahnmedizin beitragsfrei. Für die Registrierung und Vermittlung im Mentorinnen-Netzwerk fällt jedoch eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 60,00 € an.
• Zusätzliche Programmbestandteile: Tandemgespräche, Seminare und Workshops sowie fachübergreifende Vernetzung.
• Bewerbungsfrist: k. A.
DGHO-Mentoring-Programm „Better Together”
Sonstige Stipendien• Mentoring
• Mentees erhalten individuelle Unterstützung bei Ihren beruflichen Fragestellungen und Zielsetzungen.
• Regelmäßige Netzwerktreffen zu aktuellen Themen
• Förderdauer: 1 Jahr
• Zahl der Plätze: k. A.
• Bewerbungsfrist: 31. Juli
• Förderbetrag: bis zu 250.000 € insgesamt, die primär der Finanzierung der eigenen Stelle während der Freistellung dienen. Im Finanzplan können zudem gegebenenfalls unterstützende Personalkapazitäten sowie Sach- und andere Mittel vorgesehen werden.
• Förderdauer: 2 Jahre
• Zahl der Stipendien: in der Regel bis zu 6 Stipendien pro Jahr
• Bewerbungsfrist: k. A.
Landkreis Emsland – Stipendium für Ärztinnen und Ärzte
Regionale Stipendien• Förderbetrag: 500 € pro Monat
• Maximale Förderdauer: maximal 24 Monate
• Zahl der Stipendien: bis zu 4
• Bewerbungsfrist: k. A.
Studienstiftung des deutschen Volkes – Promotionsförderung
Begabtenförderungswerke• Förderbetrag: bis zu 1.750 € pro Monat
• Forschungskostenpauschale: 100 € pro Monat
• Familienzulage: 155 € pro Monat
• Förderdauer: 3 Jahre (kann um 6 Monate verlängert werden)
• Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung: maximal 100 € pro Monat
• Seminare zur fachlichen und allgemeinbildenden Qualifizierung
• Zahl der Stipendien: ca. 340 pro Jahr
• Bewerbungsschluss: k. A.
Thüringen-Stipendium – Stipendium für Mediziner
Regionale Stipendien• Förderbetrag: einmalige Zuwendung, die auf Basis von bis zu 250 € pro Monat bei einer Weiterbildung in Vollzeit berechnet wird.
• Gesamthöhe: insgesamt bis zu 15.000 € bzw. 18.000 €, abhängig von der maßgeblichen Weiterbildungsdauer nach Weiterbildungsordnung.
• Teilzeitbeschäftigte erhalten eine anteilige Förderung.
• Die Förderdauer beginnt ab dem Monat nach Antragstellung und endet mit dem Abschluss der Weiterbildung bzw. des ambulanten Weiterbildungsabschnitts.
• Maximale Förderdauer: höchstens 60 bzw. 72 Monate
• Die Förderung endet mit dem Abschluss der Weiterbildung oder des ambulanten Weiterbildungsabschnitts.
• Zahl der Stipendien: k. A.
• Bewerbungsfrist: k. A.
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