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Vergeben von Krankenhäusern Stipendien an Medizinstudierende
Sonstige Stipendien

Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin – Stipendium zur Vereinbarkeit von Forschung und Familie

Wenn du als Ärztin oder Arzt an einer Universitätsklinik wissenschaftlich arbeitest und dein Forschungsprojekt aufgrund einer Schwangerschaft, des Mutterschutzes oder einer Elternzeit vorübergehend nicht im bisherigen Umfang selbst fortführen kannst, bietet die DGIM eine besondere Unterstützung an.
Das Stipendium finanziert wissenschaftliches oder technisches Personal, das dein laufendes Projekt während deiner vollständigen oder teilweisen Abwesenheit weiterbearbeitet. So soll verhindert werden, dass bereits aufgebaute Forschungsarbeiten durch eine familienbedingte Unterbrechung zum Stillstand kommen.
Die Förderung wird nicht als frei verfügbares persönliches Stipendium ausgezahlt. Sie dient ausschließlich der befristeten Beschäftigung einer wissenschaftlichen oder technischen Vertretung, beispielsweise aus den Bereichen MTA oder PTA.

Die Eckdaten des Stipendiums:

• Maximaler Förderbetrag: bis zu 55.000 Euro
• Förderdauer: flexibel für bis zu 18 Monate
• Verlängerung: ausgeschlossen
• Förderzweck: Personalkosten für wissenschaftliches oder technisches Personal
• Beschäftigungsumfang: Vollzeit oder Teilzeit möglich
• Einarbeitungszeit: kann in die Förderung einbezogen werden
• Sachmittel werden nicht übernommen.
• Overheadkosten: werden nicht übernommen
• Bewerbungsfrist: keine feste Frist veröffentlicht, Onlinebewerbung möglich
• Doppelförderung: ausgeschlossen
• Hinweis: Die Förderung kann während der Schwangerschaft, des Mutterschutzes oder der Elternzeit in Anspruch genommen werden. Sie ist an die vollständige oder teilweise Abwesenheit der geförderten Ärztin bzw. des geförderten Arztes gebunden. Während einer Übergabe- und Einarbeitungsphase ist auch ein paralleles Arbeiten möglich.

Art der Förderung:
Forschungsprojekte
Zielgruppe:
Studierende mit Kind
Bundesland/Region:
Keine Einschränkung
Land:
Deutschland

Zugangsvoraussetzungen

• Du bist Ärztin bzw. Arzt und betreibst neben deiner klinischen Tätigkeit wissenschaftliche Forschung.
• Du bist Mitglied der DGIM.
• Dein Projekt ist an einer Universitätsklinik in Deutschland angesiedelt.
• Du bist dort in einem Beschäftigungsverhältnis tätig.
• Eine Schwangerschaft, ein bevorstehender Mutterschutz oder eine Elternzeit führt zu einer vollständigen oder teilweisen Unterbrechung deiner wissenschaftlichen Tätigkeit.
• Du kannst eine besondere wissenschaftliche Qualifikation nachweisen.
•  Deine wissenschaftliche Exzellenz ist durch Publikationen und eingeworbene Drittmittel dokumentiert.
• Die Universitätsklinik stellt ein Drittmittelkonto zur Verfügung.
• Eine parallele Finanzierung derselben Personalkosten ist ausgeschlossen.

Bewerbungsunterlagen

• Bewerbungs- bzw. Motivationsschreiben
• Lebenslauf mit Promotionsurkunde oder Habilitationsnachweis
• Angaben zur Facharztweiterbildung
• Finanzierungsnachweis des laufenden Forschungsprojekts
• Nachweis der ärztlichen Tätigkeit in der Inneren Medizin an einer Universitätsklinik
• Nachweise wissenschaftlicher Exzellenz durch Publikationen und eingeworbene Drittmittel
• Beschreibung des laufenden Projekts und der Aufgaben des einzustellenden Personals.
• Angaben zu den vollständigen oder anteiligen Abwesenheitszeiten
• Einsatzplan der wissenschaftlichen oder technischen Vertretung

Verpflichtungen während der Förderung

• Du setzt das bewilligte wissenschaftliche oder technische Personal ausschließlich für die Fortführung des Forschungsprojekts ein.
• Du legst die Abwesenheitszeiten und den Einsatzplan der Vertretung nachvollziehbar fest.
• Änderungen der Abwesenheitsdauer oder des Personaleinsatzes werden der DGIM mitgeteilt.
• Die Klinik weist die geschützte Elternzeit und die Einstellung der Hilfskraft nach.
• Die Mittel werden ausschließlich für die bewilligte Personalstelle verwendet.

Verpflichtungen nach der Förderung

• Du reichst einen Abschlussbericht zum Stand des Forschungsprojekts ein.
• Eine aus dem Projekt hervorgegangene Publikation wird der DGIM vorgelegt.
• In der Publikation muss die Förderung durch die DGIM genannt werden.
• Die Drittmittelabteilung legt einen Verwendungsnachweis vor.
• Nicht verbrauchte Fördermittel sind zurückzuzahlen.

Besonderheiten

• Seltene Förderung speziell zur Verbindung von wissenschaftlicher Karriere und Familie
• Die Förderung kann bereits während der Schwangerschaft beginnen.
• Teilweise oder vollständige Abwesenheit möglich
• Finanzierung einer wissenschaftlichen oder technischen Vertretung
• Einarbeitungs- und Übergabezeiten können berücksichtigt werden.
• Die Förderung kann bis zu 18 Monate betragen.
• Keine direkte Auszahlung für den persönlichen Lebensunterhalt
• Offen für qualifizierte Ärztinnen und Ärzte unterschiedlicher Weiterbildungs- und Karrierestufen

Kontakt:

Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V.
Telefon: 0611 20 58 04 00
E-Mail: info@dgim.de
Anschrift: Irenenstraße 1, 65189 Wiesbaden

» Weitere Informationen zum Stipendium zur Vereinbarkeit von Forschung und Familie der deutschen Gesellschaft für Innere Medizin

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