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Vergeben von Krankenhäusern Stipendien an Medizinstudierende
Universitäten

Charité – Universitätsmedizin Berlin – Promotionsabschlussstipendium II

Wenn du dein Hochschulstudium bereits abgeschlossen hast und für die letzte Phase deiner Promotion finanzielle Unterstützung benötigst, kann neben der zentral ausgeschriebenen Förderung auch das Promotionsabschlussstipendium II infrage kommen.
Die Förderung wird nicht aus einem allgemeinen zentralen Stipendienbudget vergeben. Sie muss aus frei verfügbaren Drittmitteln oder anderen freien Haushaltsmitteln deiner Arbeitsgruppe finanziert werden. Kläre deshalb zunächst mit deiner Betreuerin oder deinem Betreuer, ob eine geeignete Finanzierungsmöglichkeit vorhanden ist. Über den Einzelantrag entscheidet anschließend der Prodekan für Forschung.

Die Eckdaten des Stipendiums:

• Förderbetrag: 1.450 Euro pro Monat
• Zusatzleistungen: gegebenenfalls Kinderzuschläge
• Förderbereich: Fertigstellung einer fortgeschrittenen Dissertation
• Standort: Charité – Universitätsmedizin Berlin
• Finanzierung: frei verfügbare Drittmittel oder andere freie Haushaltsmittel der Arbeitsgruppe
• Zahl der Förderplätze: abhängig von den verfügbaren Mitteln der jeweiligen Arbeitsgruppe
• Förderdauer: maximal zwölf Monate
• Es gibt keine allgemeine öffentliche Ausschreibungsfrist. Vollständige Anträge müssen jedoch zu den im internen Merkblatt genannten Terminen vorliegen.

Art der Förderung:
Allgem. Förderung (Lebensunterhalt), Forschungsprojekte
Zielgruppe:
Keine Einschränkung
Universität:
Berlin (Charité)
Bundesland/Region:
Berlin
Land:
Deutschland

Zugangsvoraussetzungen

• abgeschlossenes Hochschulstudium
• laufende Promotion an der Charité
• bereits vorliegende Forschungsergebnisse
• absehbare Fertigstellung der Dissertation innerhalb des Förderzeitraums
• frei verfügbare Dritt- oder Haushaltsmittel der Arbeitsgruppe
• Zustimmung der betreuenden Person und der budgetverantwortlichen Stelle,
• Erfüllung der Kriterien des Charité-Stipendienprogramms und des aktuellen Merkblatts.
• positive Entscheidung des Prodekans für Forschung

Bewerbungsunterlagen

• elektronischer Einzelantrag
• Angaben zur Kostenstelle, aus der das Stipendium finanziert werden soll.
• Zustimmung der budgetverantwortlichen Person
• Angaben zum Promotionsvorhaben
• Nachweis des abgeschlossenen Hochschulstudiums
• Darstellung der bereits vorliegenden Ergebnisse
• Abschluss- und Zeitplan
• weitere Nachweise und Unterschriften entsprechend dem aktuellen Merkblatt.

Verpflichtungen während der Förderung

• Du arbeitest konzentriert an der Fertigstellung deiner Dissertation.
• Du hältst den abgestimmten Abschluss- und Zeitplan ein.
• Du informierst deine Betreuungsperson und die zuständigen Stellen über relevante Änderungen.
• Du verwendest die Förderzeit entsprechend dem beantragten Zweck.
• Du erfüllst die Bedingungen des Bewilligungsbescheids.

Verpflichtungen nach der Förderung

• Das Ziel besteht in der Fertigstellung bzw. Einreichung der Dissertation.
• Die weiteren Abschluss- und Berichtspflichten richten sich nach dem internen Merkblatt sowie dem Bewilligungsbescheid.

Besonderheiten

• Vor der Antragstellung ist eine Abstimmung mit der betreuenden Person erforderlich.
• Ohne geeignete Finanzierungsmittel der Arbeitsgruppe kann kein Antrag bewilligt werden.
• Anders als beim Promotionsabschlussstipendium I wird diese Förderung nicht im Wettbewerb um zentrale Fakultätsmittel vergeben.
• Die Entscheidung erfolgt als Einzelentscheidung durch den Prodekan für Forschung.
• Das Programm eignet sich besonders, wenn eine Arbeitsgruppe über freie Drittmittel verfügt und eine promovierende Person gezielt beim Abschluss unterstützen möchte.
• Für noch regulär studierende Medizinstudierende ist die Förderung nicht geeignet.

Kontakt:

Charité – Universitätsmedizin Berlin
Team Nachwuchsförderung
E-Mail: nachwuchskommission@charite.de
Anschrift: Hessische Straße 3–4, 10115 Berlin

 

» Weitere Informationen zum Promotionsabschlussstipendium II der Charité

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