Bittmann Stiftung – Stipendien für Medizinstudierende
Du möchtest Hausärztin oder Hausarzt werden und kannst dir vorstellen, später in der Region Meisenheim, Lauterecken, Birkenfeld, Herrstein-Rhaunen, Idar-Oberstein oder Kirn zu arbeiten? Dann ist das Medizinstipendium der Bittmann-Stiftung besonders interessant für dich: Es unterstützt dich finanziell schon ab Studienstart – und begleitet dich auf Wunsch sogar bis in die Weiterbildung.
Die Eckdaten des Stipendiums:
• Förderbetrag: 1.500 € (einmaliger Zuschuss zu Beginn des Studiums)
• Förderbetrag (1. bis 4. Semester): 1.000 € monatlich
• Förderbetrag (5. bis 12. Semester): 1.200 € monatlich (Voraussetzung: Physikum bestanden)
• Förderbetrag (Weiterbildungszeit): 800 € monatlich (Voraussetzung: abgeschlossenes Medizinstudium)
• Förderdauer: 12 Semester + Weiterbildungszeit
• Zahl der Stipendien: 18 Stipendien
• Bewerbungsfrist: keine (Bewerbung jederzeit möglich)
Zugangsvoraussetzungen
• Immatrikulation an einer deutschen Universität oder einer anderen Universität, deren Abschluss die Approbation als Ärztin bzw. Arzt in Deutschland zulässt.
• Alternativ: Ärztinnen und Ärzte, die sich bereits in der Fachausbildung zum Allgemeinmediziner befinden.
• Fachrichtung: Allgemeinmedizin
• Bewerber/in darf in Deutschland leben und arbeiten.
• gute bis sehr gute Leistungen im bisherigen Studienverlauf
• Tätigkeit im Bereich der Allgemeinmedizin und in einer Förderregion wird angestrebt.
Bewerbungsunterlagen
• Bewerbungsschreiben (formlos)
• Formblatt
• Motivationsschreiben
• Lebenslauf (tabellarisch)
• Personalausweis (Kopie)
• Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (Beglaubigte Kopie)
Verpflichtungen während der Förderung
• Bestreben, das Studium in der Regelstudienzeit zu absolvieren
• Regelmäßiges, unaufgefordertes Einreichen von aktuellen Bescheinigungen und Leistungsnachweisen.
• Die Stiftung hat das Recht, die Stipendiatin bzw. den Stipendiaten bis zu zweimal pro Kalenderjahr persönlich einzuladen, damit sie bzw. er einen Bericht über seinen Studienfortschritt abgibt.
• Werbeaktionen Für den Förder- und den Verpflichtungszeitraum hat die geförderte Person an jährlich bis zu zwei Terminen und maximal insgesamt 4 Stunden für Werbezwecke zur Verfügung zu stehen.
Verpflichtungen nach der Förderung
• Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat muss innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Medizinstudiums mit seiner Weiterbildung zum Allgemeinmediziner beginnen
• Nach Abschluss der Weiterbildung verpflichtet sich die Stipendiatin bzw. der Stipendiat als Hausärztin bzw. Hausarzt in der Förderregion tätig zu sein.
• Förderregionen: Meisenheim, Lauterecken, Birkenfeld, Herrstein, Idar-Oberstein
und Kirn
• Der Verpflichtungszeitraum entspricht grundsätzlich dem Förderzeitraum, beträgt jedoch maximal zehn Jahre.
Besonderheiten
• Die Weiterbildung zum Allgemeinmediziner muss innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Medizinstudiums angetreten werden.
Die Teilnahme an der ärztlichen Versorgung muss innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Weiterbildungszeit angetreten werden.
• Die Teilnahme an der ärztlichen Versorgung kann vertragsärztlich in eigener Niederlassung oder als angestellter bzw. zugelassener Arzt in einer Vertragsarztpraxis oder einer anderen Versorgungsform in Meisenheim, Lauterecken, Birkenfeld, Herrstein, Idar-Oberstein oder Kirn erfolgen.
• Die Richtlinien zur Vergabe von Stipendien der Bittmann-Stiftung sind online und können heruntergeladen werden. Somit ist von Anfang an klar, welche Leistungen Du erhältst und wozu Du dich verpflichtest.
• Werberechte der Bittmann-Stiftung: Die Stiftung erhält während des gesamten Förderzeitraumes und des Verpflichtungszeitraumes das Recht mit der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten in Verbindung mit dem Stipendium kostenfrei zu werben (z.B. Werbeveranstaltung, Fototermin).
Kontakt:
Bittmann-Stiftung
Eugen Krax
Mobil: 0157 72 07 55 78
E-Mail: eugen.krax@bito.com
Anschrift: Obertor 29, 55590 Meisenheim
» Weitere Informationen zum Medizinstipendium der Bittmann-Stiftung