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Vergeben von Krankenhäusern Stipendien an Medizinstudierende
Universitäten

Charité – Universitätsmedizin Berlin – Promotionsabschlussstipendium I

Wenn du dein Medizinstudium bereits abgeschlossen hast, an der Charité promovierst und für deine Dissertation bereits wesentliche Forschungsergebnisse vorliegen, kannst du dich um das Promotionsabschlussstipendium I bewerben. Die Förderung soll es dir ermöglichen, dich in der letzten Phase auf die Fertigstellung deiner Dissertation zu konzentrieren.
Das Stipendium wird aus zentralen Fakultätsmitteln finanziert, zweimal jährlich ausgeschrieben und in einem kompetitiven Verfahren vergeben. Es handelt sich dabei um eine Förderung für Ärzt:innen und andere Promovierende nach dem Hochschulabschluss, nicht um ein Stipendium für regulär eingeschriebene Medizinstudierende vor dem Studienabschluss.

Die Eckdaten des Stipendiums:

• Förderbetrag: 1.450 Euro pro Monat
• Zusatzleistungen: gegebenenfalls Kinderzuschläge
• Förderbereich: Abschluss einer bereits fortgeschrittenen Dissertation
• Standort: Charité – Universitätsmedizin Berlin
• Zahl der Stipendien: abhängig von der jeweiligen Ausschreibung und den verfügbaren Fakultätsmitteln
• Förderdauer: maximal zwölf Monate
• Bewerbungszeitraum: k. A.
• Ausschreibungsrhythmus: zweimal jährlich.

Art der Förderung:
Allgem. Förderung (Lebensunterhalt), Forschungsprojekte
Zielgruppe:
Keine Einschränkung
Universität:
Berlin (Charité)
Bundesland/Region:
Berlin
Land:
Deutschland

Zugangsvoraussetzungen

• abgeschlossenes Hochschulstudium
• laufendes Promotionsverfahren an der Charité
• bereits vorliegende Forschungsergebnisse
• Die Förderung wird für die Fertigstellung der Dissertation benötigt.
• Erfüllung der Vorgaben des Charité-Stipendienprogramms und des aktuellen Merkblatts.
• vollständig und fristgerecht eingereichter Antrag
• persönliche Teilnahme am Auswahlvortrag, sofern nach der schriftlichen Vorauswahl eine Einladung erfolgt.

Bewerbungsunterlagen

• elektronischer Antrag über das Charité-Antragsportal
• vollständige Antragsunterlagen entsprechend dem aktuellen Merkblatt
• Angaben zum Promotionsvorhaben und zum bisherigen Forschungsstand
• Abschluss- und Zeitplan
• Nachweis des abgeschlossenen Hochschulstudiums
• erforderliche Nachweise und Unterschriften.
• gegebenenfalls Nachweise für einen Kinderzuschlag.
• gegebenenfalls eine persönliche Präsentation des Projekts vor der Auswahlkommission.

Verpflichtungen während der Förderung

• Du konzentrierst dich auf die Fertigstellung deiner Dissertation.
• Du arbeitest gemäß dem eingereichten Abschluss- und Zeitplan.
• Du informierst die Charité über relevante Änderungen deines Promotionsvorhabens oder deiner persönlichen Fördersituation.
• Du nimmst bei Einladung persönlich an der Auswahlsitzung der Kommission teil.
• Du beachtest die Bestimmungen des Charité-Stipendienprogramms.

Verpflichtungen nach der Förderung

• Ziel der Förderung ist die Fertigstellung und Einreichung der Dissertation.
• Welche weiteren Nachweis- und Berichtspflichten bestehen, richtet sich nach dem Bewilligungsbescheid und dem aktuellen Merkblatt.

Besonderheiten

• Das Studium muss bereits abgeschlossen sein.
• Ärztinnen und Ärzte mit einer noch nicht fertiggestellten Dissertation können sich ebenfalls bewerben.
• Ein Promotionsprojekt, das sich noch am Anfang befindet, erfüllt in der Regel nicht den Zweck der Abschlussförderung.
• Die Vergabe erfolgt aus zentralen Fakultätsmitteln.
• Das Verfahren ist kompetitiv und zweistufig.
• Unvollständige oder formal fehlerhafte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
• Nach Ablauf der Ausschlussfrist können grundsätzlich keine Unterlagen oder Unterschriften nachgereicht werden.

Kontakt:

Charité – Universitätsmedizin Berlin
Team Nachwuchsförderung
E-Mail: nachwuchskommission@charite.de
Anschrift: Hessische Straße 3–4, 10115 Berlin

 

» Weitere Informationen zum Promotionsabschlussstipendium I der Charité

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