Stipendien von Begabtenförderungswerken

Stipendien für Medizinstudierende von Begabtenförderungswerken

Wer sich für ein Stipendium bewerben möchte, sollte auch die Bewerbung bei einem der 13 Begabtenförderungswerke in Deutschland in Erwägung ziehen. Sie vergeben Stipendien an qualifizierte Studierende und Promovierende, die sich durch überdurchschnittliche Leistungen, aber auch durch gesellschaftliches oder soziales Engagement auszeichnen. Die Bedeutung der Begabtenförderungswerke wird deutlich, wenn man sich die Mittel, die die Bundesregierung zur Förderung qualifizierter Menschen durch die Begabtenförderungswerke zur Verfügung stellt, ansieht. Im aktuellen Jahr wurden rund 307 Millionen Euro aus den Haushaltsmitteln für die Begabtenförderung zur Verfügung gestellt. Mit diesen substanziellen Mitteln wurden rund 30.000 Studierende gefördert.

Aktuelle Angebote für Medizinstudierende von Begabtenförderungswerken

AVICENNA-STUDIENWERK e.V. – STIPENDIUM FÜR STUDIERENDE

Die Eckdaten des Stipendiums:

  • Förderbetrag (Grundstipendium): bis zu 812 € pro Monat
  • Förderbetrag (Studienkostenpauschale): 300 € pro Monat
  • Förderbetrag (Kinderbetreuung je Kind): 160 € pro Monat
  • Förderbetrag (Krankenversicherung): bis zu 94 € pro Monat
  • Förderbetrag (Pflegeversicherung): 28 € pro Monat
  • Förderdauer: bis zu 12 Semester für Medizinstudierende (entsprechend Förderungshöchstdauer laut BAföG)
  • Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
  • Möglichkeit an einer Vielzahl von interdisziplinären Bildungsveranstaltungen teilzunehmen
  • Zahl der Stipendien: k. A.
  • Bewerbungsfrist (Förderung ab Wintersemester): 1. April
  • Bewerbungsfrist (Förderung ab Sommersemester): 1. Oktober

______________________________________________________________________________________

AVICENNA-STUDIENWERK e.V. – STIPENDIUM FÜR PROMOVIERENDE

Die Eckdaten des Stipendiums:

  • Förderbetrag (Grundstipendium): bis zu 1.350 € pro Monat
  • Forschungskostenpauschale: 100 € pro Monat
  • Familienzuschlag: 155 € pro Monat
  • Kinderbetreuung für das erste Kind: 155 € pro Monat
  • Kinderbetreuung für jedes weitere Kind: 50 € pro Monat
  • Zuschüsse zu Reisekosten, Studien- und Konferenzgebühren
  • Regelförderungsdauer: 2 Jahre (Verlängerung möglich)
  • Höchstförderungsdauer: 4 Jahre
  • Möglichkeit an einer Vielzahl von interdisziplinären Bildungsveranstaltungen teilzunehme
  • Im Vordergrund steht die Vernetzung mit anderem Stipendiaten/innen, das Entwickeln eigener Initiativen, die Diskussion aktueller Themen und die Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben
  • Auslandsreisen
  • Sprachkurse
  • Zahl der Stipendien: k. A.
  • Bewerbungsfrist (Förderung ab Wintersemester): 1. April
  • Bewerbungsfrist (Förderung ab Sommersemester): 1. Oktober
  • Wichtig: Für eine Bewerbung muss das Medizinstudium bereits abgeschlossen worden sein. Ansonsten kann eine Bewerbung für das Stipendium für Studierende erfolgen.

CUSANUSWERK e.V. – STIPENDIUM FÜR STUDIERENDE

Die Eckdaten des Stipendiums:

  • Förderbetrag (Grundstipendium): bis zu 812 € pro Monat
    Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt.
  • Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
  • Finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Auslandsaufenthalten (z.B. Famulaturen und PJ-Tertiale)
  • Förderdauer: angelehnt an die Förderungshöchstdauer des BAföG
  • Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
  • Begleitung und Betreuung durch einen Tutor während des Förderungszeitraums
  • Zahl der Stipendien: k. A.
  • Bewerbungsfrist (Studienanfänger): 01. Juli
  • Bewerbungsfrist (Studierende): 01. August

______________________________________________________________________________________

CUSANUSWERK e.V. – STIPENDIUM FÜR PROMOVIERENDE

Die Eckdaten des Stipendiums:

  • Förderbetrag (Grundstipendium): 1.450 € pro Monat (unabhängig vom Einkommen der Eltern)
  • Förderbetrag (Forschungskostenpauschale): 100 € pro Monat
  • Kinderzulage: 155 € für das erste und 50 € für jedes weitere Kind
  • Förderdauer (regulär): bis zu 3 Jahre
  • Förderdauer (im Falle von Krankheit oder Kindererziehung): bis zu 4 Jahre
  • Bildungsprogramm und reiches geistliches Programm für Stipendiaten
  • Begleitung und Betreuung durch einen Tutor während des Förderungszeitraums
  • Zahl der Stipendien: k. A.
  • Bewerbungsfrist (Auswahlverfahren I): 01. Juni
  • Bewerbungsfrist (Auswahlverfahren II): 01. November
  • Wichtig: Für eine Bewerbung muss das Medizinstudium bereits abgeschlossen worden sein. Ansonsten kann eine Bewerbung für das Stipendium für Studierende erfolgen.

    ERNST LUDWIG EHRLICH STUDIENWERK – STUDIERENDENFÖRDERUNG

    Die Eckdaten des Stipendiums:

    • Förderbetrag: bis zu 812 € pro Monat
      Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt.
    • Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
    • Finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Auslandsaufenthalten (z.B. Famulaturen und PJ-Tertiale)
    • Förderdauer: angelehnt an die Förderungshöchstdauer des BAföG
    • Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
    • Begleitung und Betreuung durch einen Tutor während des Förderungszeitraums
    • Zahl der Stipendien: k. A.
    • Bewerbungsfrist (Studienanfänger): 01. Juli
    • Bewerbungsfrist (Studierende): 01. August

    ______________________________________________________________________________________

    EVANGELISCHES STUDIENWERK VILLIGST – STUDIERENDENFÖRDERUNG

    Die Eckdaten des Stipendiums:

    • Förderbetrag: bis zu 812 € pro Monat
      Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt.
    • Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
    • Finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Auslandsaufenthalten (z.B. Famulaturen und PJ-Tertiale)
    • Förderdauer: angelehnt an die Förderungshöchstdauer des BAföG
    • Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
    • Zahl der Stipendien: k. A.
    • Bewerbungsfrist (Wintersemester): 1. Oktober bis 15. Januar (24 Uhr)
    • Bewerbungsfrist (Sommersemester): 1. April bis 15. Juli (24 Uhr)

    ______________________________________________________________________________________

    EVANGELISCHES STUDIENWERK VILLIGST – PROMOTIONSFÖRDERUNG

    Die Eckdaten des Stipendiums:

    • Förderbetrag: 1.450 € pro Monat (unabhängig vom Einkommen der Eltern)
    • Förderbetrag (Forschungskostenpauschale): 100 € pro Monat
    • Bewerbungsfrist I: 1. September bis 1. Dezember (24 Uhr)
    • Bewerbungsfrist II: 1. März bis 1. Juni (24 Uhr)
    • Wichtig: Für eine Bewerbung muss das Medizinstudium bereits abgeschlossen worden sein. Ansonsten kann eine Bewerbung für das Stipendium für Studierende erfolgen.

    FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – STUDIENFÖRDERUNG

    Die Eckdaten des Stipendiums:

    • Förderbetrag (Grundförderung): bis zu 812 € pro Monat
      Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt.
    • Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
    • Förderbetrag (Kinderbetreuung je Kind): 160 € pro Monat
    • Kinderbetreuungspauschale: 160 € je Kind
    • Förderbetrag (Krankenversicherung): bis zu 94 € pro Monat
    • Förderbetrag (Pflegeversicherung): 28 € pro Monat
    • Finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Auslandsaufenthalten (z.B. Famulaturen und PJ-Tertiale)
    • Wichtige Einschränkung: Medizinstudierende werden erst nach Abschluss des Physikums gefördert
    • Zahl der Stipendien: k. A.
    • Bewerbungsfrist (Wintersemester): 31.10.
    • Bewerbungsfrist (Sommersemester): 30.04.

    ______________________________________________________________________________________

    FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – PROMOTIONSFÖRDERUNG

    Die Eckdaten des Stipendiums:

    • Förderbetrag: 1.450 € pro Monat (unabhängig vom Einkommen der Eltern)
    • Förderbetrag (Forschungskostenpauschale): 100 € pro Monat
    • Förderdauer: maximal dreieinhalb Jahre
    • Bewerbungsfrist: keine (Bewerbung ist jederzeit möglich)
    • Wichtig: Für eine Bewerbung muss das Medizinstudium bereits abgeschlossen worden sein. Ansonsten kann eine Bewerbung für das Stipendium für Studierende erfolgen.

    ______________________________________________________________________________________

    FRIEDRICH-NAUMANN-STIFTUNG – STUDIENFÖRDERUNG

    Die Eckdaten des Stipendiums:

    • Förderbetrag: bis zu 812 € pro Monat
      Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt.
    • Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
    • Förderbetrag (Kinderbetreuung je Kind): 160 € pro Monat
    • Förderbetrag (Krankenversicherung): bis zu 94 € pro Monat
    • Förderbetrag (Pflegeversicherung): 28 € pro Monat
    • Finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Auslandsaufenthalten (z.B. Famulaturen und PJ-Tertiale)
    • Förderdauer: angelehnt an die Förderungshöchstdauer des BAföG
    • Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
    • Zahl der Stipendien: k. A.
    • Bewerbungsfrist (Wintersemester): 31.10.
    • Bewerbungsfrist (Sommersemester): 30.04.

     

      HANNS-SEIDEL-STIFTUNG – STUDIENFÖRDERUNG

      Die Eckdaten des Stipendiums:

      • Förderbetrag (Grundförderung): bis zu 812 € pro Monat
        Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt.
      • Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
      • Finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Auslandsaufenthalten (z.B. Famulaturen und PJ-Tertiale)
      • Förderdauer: angelehnt an die Förderungshöchstdauer des BAföG
      • Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
      • Zahl der Stipendien: k. A.
      • Bewerbungsschlusstermine: 15. Juli und 15. JanuaFörderdauer: 3 Jahre (ggf. Verlängerung um 6 Monate möglich)r

      ______________________________________________________________________________________

      HANNS-SEIDEL-STIFTUNG – PROMOTIONSFÖRDERUNG

      Die Eckdaten des Stipendiums:

      • Förderbetrag: 1.450 € pro Monat (unabhängig vom Einkommen der Eltern)
      • Förderbetrag (Forschungskostenpauschale): 100 € pro Monat
      • Förderdauer: maximal dreieinhalb Jahre
      • Zahl der Stipendien: k. A.
      • Bewerbungsschlusstermine: 15. Juli und 15. Januar
      • Wichtig: Für eine Bewerbung muss das Medizinstudium bereits abgeschlossen worden sein. Ansonsten kann eine Bewerbung für das Stipendium für Studierende erfolgen.

      ______________________________________________________________________________________

      HANS-BÖCKLER-STIFTUNG – STUDIENFÖRDERUNG

      Die Eckdaten des Stipendiums:

      • Förderbetrag: bis zu 812 € pro Monat
        Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt.
      • Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
      • Finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Auslandsaufenthalten (z.B. Famulaturen und PJ-Tertiale)
      • Förderdauer: angelehnt an die Förderungshöchstdauer des BAföG
      • Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
      • Zahl der Stipendien: k. A.
      • Bewerbungszeitraum (nächstes Wintersemester): 01. November bis 01. Februar
      • Bewerbungszeitraum (nächstes Sommersemester): 01. Mai bis 01. August

      ______________________________________________________________________________________

      HANS-BÖCKLER-STIFTUNG – PROMOTIONSFÖRDERUNG

      Die Eckdaten des Stipendiums:

      • Förderbetrag: bis zu 1.450 € pro Monat
      • Forschungskostenpauschale: 100 € pro Monat
      • Zahl der Stipendien: 100 pro Jahr
      • Bewerbungsschluss: 15. April uns 15. Oktober
      • Wichtig: Für eine Bewerbung muss das Medizinstudium bereits abgeschlossen worden sein. Ansonsten kann eine Bewerbung für das Stipendium für Studierende erfolgen.

       

        KONRAD-ADENAUER-STIFTUNG – STUDIENFÖRDERUNG

        Die Eckdaten des Stipendiums:

        • Förderbetrag (Grundförderung): bis zu 812 € pro Monat
          Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt.
        • Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
        • Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung: maximal 122 € pro Monat
        • Kinderbetreuungspauschale: 160 € pro Monat je Kind (unter 14. Jahre)
        • Seminare zur fachlichen und allgemeinbildenden Qualifizierung
        • Bewerbungsschlusstermine (Sommersemester): 15. Januar
        • Bewerbungsschlusstermine (Wintersemester): 15. Juli

          ROSA-LUXEMBURG-STIFTUNG – STUDIENFÖRDERUNG

          Die Eckdaten des Stipendiums:

          • Förderbetrag (Grundförderung): bis zu 812 € pro Monat
            Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt.
          • Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
          • Workshops zur Kompetenzerweiterung in Wissenschaft, Politik und Praxis
          • Regionaltreffen
          • Arbeitskreise
          • Bewerbungsschluss (Wintersemester): 01. April
          • Bewerbungsschluss (Sommersemester): 1. Oktober

            STIFTUNG DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT – STUDIENFÖRDERWERK KLAUS MURMANN

            Die Eckdaten des Stipendiums:

            • Förderbetrag (Grundförderung): bis zu 812 € pro Monat
              Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt.
            • Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
            • Finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Auslandsaufenthalten (z.B. Famulaturen und PJ-Tertiale)
            • Förderdauer: angelehnt an die Förderungshöchstdauer des BAföG
            • Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
            • Zahl der Stipendien: k. A.
            • Bewerbungsschlusstermine: 15. Juli und 15. JanuaFörderdauer: 3 Jahre (ggf. Verlängerung um 6 Monate möglich)r

            ______________________________________________________________________________________

            STUDIENSTIFTUNG DES DEUTSCHEN VOLKES – STUDIENFÖRDERUNG

            Die Eckdaten des Stipendiums:

            • Förderbetrag: 1.450 € pro Monat (unabhängig vom Einkommen der Eltern)
            • Förderbetrag (Forschungskostenpauschale): 100 € pro Monat
            • Förderdauer: maximal dreieinhalb Jahre
            • Zahl der Stipendien: k. A.
            • Bewerbungsschlusstermine: 15. Juli und 15. Januar

            ______________________________________________________________________________________

            STUDIENSTIFTUNG DES DEUTSCHEN VOLKES – PROMOTIONSFÖRDERUNG

            Die Eckdaten des Stipendiums:

            • Förderbetrag: bis zu 812 € pro Monat
              Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt.
            • Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
            • Finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Auslandsaufenthalten (z.B. Famulaturen und PJ-Tertiale)
            • Förderdauer: angelehnt an die Förderungshöchstdauer des BAföG
            • Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
            • Zahl der Stipendien: k. A.
            • Bewerbungszeitraum (nächstes Wintersemester): 01. November bis 01. Februar
            • Bewerbungszeitraum (nächstes Sommersemester): 01. Mai bis 01. August
            • Wichtig: Für eine Bewerbung muss das Medizinstudium bereits abgeschlossen worden sein. Ansonsten kann eine Bewerbung für das Stipendium für Studierende erfolgen.

              Das könnte Dich auch interessieren (Angebote des Marburger Bundes):

              Hinweis: Wir geben uns die größte Mühe, um Medizinstudierenden, Ärztinnen und Ärzten stets umfassende und aktuelle Informationen zu Medizinstipendien zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie feststellen, dass ein Programm fehlt oder eine Aktualisierung nowendig ist, dann freuen wir uns sehr über eine kurze Nachricht. Nutzen Sie einfach unser spezifisches Meldeformular.