
Stipendien für Medizinstudierende von Begabtenförderungswerken
Wer sich für ein Stipendium bewerben möchte, sollte auch die Bewerbung bei einem der Begabtenförderungswerke in Deutschland in Erwägung ziehen. Sie vergeben Stipendien an qualifizierte Studierende und Promovierende, die sich durch überdurchschnittliche Leistungen, aber auch durch gesellschaftliches oder soziales Engagement auszeichnen. Die Bedeutung der Begabtenförderungswerke wird deutlich, wenn man sich die Mittel, die die Bundesregierung zur Förderung qualifizierter Menschen durch die Begabtenförderungswerke zur Verfügung stellt, ansieht. Im aktuellen Jahr wurden rund 307 Millionen Euro aus den Haushaltsmittel für die Begabtenförderung zur Verfügung gestellt. Mit diesen substantiellen Mitteln wurden rund 30.000 Studierende gefördert.
Aktuelle Angebote für Medizinstudierende von Begabtenförderungswerken
AVICENNA-STUDIENWERK e.V. – STIPENDIUM FÜR STUDIERENDE
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag (Grundstipendium): bis zu 812 € pro Monat
- Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat
- Kinderbetreuung je Kind: 160 € pro Monat
- Krankenversicherung: bis zu 94 € pro Monat
- Pflegeversicherung: 28 € pro Monat
- Förderdauer: bis zu 12 Semester für Medizinstudierende (entsprechend Förderungshöchstdauer laut BAföG)
- Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
- Möglichkeit an einer Vielzahl von interdisziplinären Bildungsveranstaltungen teilzunehmen
- Zahl der Stipendien: k. A.
- Bewerbungsfrist: 1. April (Förderung ab Wintersemester) und 1. Oktober (Förderung ab Sommersemester)
AVICENNA-STUDIENWERK e.V. – STIPENDIUM FÜR PROMOVIERENDE
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag (Grundstipendium): bis zu 1.350 € pro Monat
- Forschungskostenpauschale: 100 € pro Monat
- Familienzuschlag: 155 € pro Monat
- Kinderbetreuung für das erste Kind: 155 € pro Monat
- Kinderbetreuung für jedes weitere Kind: 50 € pro Monat
- Zuschüsse zu Reisekosten, Studien- und Konferenzgebühren
- Regelförderungsdauer: 2 Jahre (Verlängerung möglich)
- Höchstförderungsdauer: 4 Jahre
- Möglichkeit an einer Vielzahl von interdisziplinären Bildungsveranstaltungen teilzunehmen
- Zahl der Stipendien: k. A.
- Bewerbungsfrist: 1. April (Förderung ab Wintersemester) und 1. Oktober (Förderung ab Sommersemester)
CUSANUSWERK e.V. – STIPENDIUM FÜR STUDIERENDE
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag (Grundstipendium): Wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt.
- Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
- Finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Auslandsaufenthalten (z.B. Famulaturen und PJ-Tertiale)
- Förderdauer: angelehnt an die Förderungshöchstdauer des BAföG
- Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
- Begleitung und Betreuung durch einen Tutor während des Förderungszeitraums
- Zahl der Stipendien: k. A.
- Bewerbungsfrist (Studienanfänger): 01. Juli
- Bewerbungsfrist (Studierende): 01. August
CUSANUSWERK e.V. – STIPENDIUM FÜR PROMOVIERENDE
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag (Grundstipendium): 1.350 € pro Monat (unabhängig vom Einkommen der Eltern)
- Förderbetrag (Forschungskostenpauschale): 100 € pro Monat
- Kinderzulage: 155 € für das erste und 50 € für jedes weitere Kind
- Förderdauer (regulär): bis zu 3 Jahre
- Förderdauer (im Falle von Krankheit oder Kindererziehung): bis zu 4 Jahre
- Bildungsprogramm und reiches geistliches Programm für Stipendiaten
- Begleitung und Betreuung durch einen Tutor während des Förderungszeitraums
- Zahl der Stipendien: k. A.
- Bewerbungsfrist (Auswahlverfahren I): 01. Juni
- Bewerbungsfrist (Auswahlverfahren II): 01. November
ERNST LUDWIG EHRLICH STUDIENWERK – STIPENDIUM FÜR STUDIERENDE
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag: bis zu 812 € pro Monat (orientiert sich am BAföG) zuzüglich 300 € Studienkostenpauschale
- Maximale Förderdauer: zunächst ein Jahr, Maximalförderdauer orientiert sich an Regelstudienzeit
- Bewerbungsfrist: 30. April (Aufnahme zum Wintersemester), 31. Oktober (Aufnahme zum Sommersemester)
- Auswahlseminare: August und Februar
EVANGELISCHES STUDIENWERK VILLIGST – STIPENDIUM FÜR STUDIERENDE
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag: bis zu 812 € pro Monat (orientiert sich am BAföG) zuzüglich 300 € Studienkostenpauschale
- Maximale Förderdauer: über die gesamte Studienzeit (ohne Probezeit)
- Bewerbungszeiträume:
01.10. bis 15.01. (24 Uhr) für eine Förderung ab dem Wintersemester
01.04. bis 15.07. (24 Uhr) für eine Förderung ab dem Sommersemester
FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – STIPENDIUM FÜR STUDIERENDE
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag (Grundförderung): bis zu 812 € pro Monat
- Krankenversicherung: bis zu 94 €, Pflegeversicherung: 28 €
- Studienkostenpauschale: 300 €
- Kinderbetreuungspauschale: 160 € je Kind
- Im Ausland können Auslandszuschläge sowie Zuschüsse gewährt werden
- Maximale Förderdauer: äquivalent zur Förderungshöchstdauer gemäß BAföG
- Wichtige Einschränkung: Medizinstudierende werden erst nach Abschluss des Physikums gefördert
ERNST LUDWIG EHRLICH STUDIENWERK – STIPENDIUM FÜR STUDIERENDE
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag: bis zu 812 € pro Monat (orientiert sich am BAföG) zuzüglich 300 € Studienkostenpauschale
- Maximale Förderdauer: zunächst ein Jahr, Maximalförderdauer orientiert sich an Regelstudienzeit
- Bewerbungsfrist: 30. April (Aufnahme zum Wintersemester), 31. Oktober (Aufnahme zum Sommersemester)
- Auswahlseminare: August und Februar
EVANGELISCHES STUDIENWERK VILLIGST – STIPENDIUM FÜR STUDIERENDE
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag: bis zu 812 € pro Monat (orientiert sich am BAföG) zuzüglich 300 € Studienkostenpauschale
- Maximale Förderdauer: über die gesamte Studienzeit (ohne Probezeit)
- Bewerbungszeiträume:
01.10. bis 15.01. (24 Uhr) für eine Förderung ab dem Wintersemester
01.04. bis 15.07. (24 Uhr) für eine Förderung ab dem Sommersemester
FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – STIPENDIUM FÜR STUDIERENDE
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag (Grundförderung): bis zu 812 € pro Monat
- Krankenversicherung: bis zu 94 €, Pflegeversicherung: 28 €
- Studienkostenpauschale: 300 €
- Kinderbetreuungspauschale: 160 € je Kind
- Im Ausland können Auslandszuschläge sowie Zuschüsse gewährt werden
- Maximale Förderdauer: äquivalent zur Förderungshöchstdauer gemäß BAföG
- Wichtige Einschränkung: Medizinstudierende werden erst nach Abschluss des Physikums gefördert
Hinweis: Wir geben uns die größte Mühe, um Medizinstudierenden, Ärztinnen und Ärzten stets umfassende und aktuelle Informationen zu Medizinstipendien zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie feststellen, dass ein Programm fehlt oder eine Aktualisierung nowendig ist, dann freuen wir uns sehr über eine kurze Nachricht. Nutzen Sie einfach unser spezifisches Meldeformular.