Stipendien für Medizinstudierende von Begabtenförderungswerken
Wer sich für ein Stipendium bewerben möchte, sollte auch die Bewerbung bei einem der 13 Begabtenförderungswerke in Deutschland in Erwägung ziehen. Sie vergeben Stipendien an qualifizierte Studierende und Promovierende, die sich durch überdurchschnittliche Leistungen, aber auch durch gesellschaftliches oder soziales Engagement auszeichnen. Die Bedeutung der Begabtenförderungswerke wird deutlich, wenn man sich die Mittel, die die Bundesregierung zur Förderung qualifizierter Menschen durch die Begabtenförderungswerke zur Verfügung stellt, ansieht. Im aktuellen Jahr wurden rund 307 Millionen Euro aus den Haushaltsmitteln für die Begabtenförderung zur Verfügung gestellt. Mit diesen substanziellen Mitteln wurden rund 30.000 Studierende gefördert.
AVICENNA-STUDIENWERK e.V. – STIPENDIUM FÜR STUDIERENDE
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag (Grundstipendium): bis zu 812 € pro Monat
- Förderbetrag (Studienkostenpauschale): 300 € pro Monat
- Förderbetrag (Kinderbetreuung je Kind): 160 € pro Monat
- Förderbetrag (Krankenversicherung): bis zu 94 € pro Monat
- Förderbetrag (Pflegeversicherung): 28 € pro Monat
- Förderdauer: bis zu 12 Semester für Medizinstudierende (entsprechend Förderungshöchstdauer laut BAföG)
- Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
- Möglichkeit an einer Vielzahl von interdisziplinären Bildungsveranstaltungen teilzunehmen
- Zahl der Stipendien: k. A.
- Bewerbungsfrist (Förderung ab Wintersemester): 1. April
- Bewerbungsfrist (Förderung ab Sommersemester): 1. Oktober
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AVICENNA-STUDIENWERK e.V. – STIPENDIUM FÜR PROMOVIERENDE
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag (Grundstipendium): bis zu 1.350 € pro Monat
- Forschungskostenpauschale: 100 € pro Monat
- Familienzuschlag: 155 € pro Monat
- Kinderbetreuung für das erste Kind: 155 € pro Monat
- Kinderbetreuung für jedes weitere Kind: 50 € pro Monat
- Zuschüsse zu Reisekosten, Studien- und Konferenzgebühren
- Regelförderungsdauer: 2 Jahre (Verlängerung möglich)
- Höchstförderungsdauer: 4 Jahre
- Möglichkeit an einer Vielzahl von interdisziplinären Bildungsveranstaltungen teilzunehme
- Im Vordergrund steht die Vernetzung mit anderem Stipendiaten/innen, das Entwickeln eigener Initiativen, die Diskussion aktueller Themen und die Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben
- Auslandsreisen
- Sprachkurse
- Zahl der Stipendien: k. A.
- Bewerbungsfrist (Förderung ab Wintersemester): 1. April
- Bewerbungsfrist (Förderung ab Sommersemester): 1. Oktober
- Wichtig: Für eine Bewerbung muss das Medizinstudium bereits abgeschlossen worden sein. Ansonsten kann eine Bewerbung für das Stipendium für Studierende erfolgen.
CUSANUSWERK e.V. – STIPENDIUM FÜR STUDIERENDE
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag (Grundstipendium): bis zu 812 € pro Monat
Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt. - Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
- Finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Auslandsaufenthalten (z.B. Famulaturen und PJ-Tertiale)
- Förderdauer: angelehnt an die Förderungshöchstdauer des BAföG
- Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
- Begleitung und Betreuung durch einen Tutor während des Förderungszeitraums
- Zahl der Stipendien: k. A.
- Bewerbungsfrist (Studienanfänger): 01. Juli
- Bewerbungsfrist (Studierende): 01. August
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CUSANUSWERK e.V. – STIPENDIUM FÜR PROMOVIERENDE
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag (Grundstipendium): 1.450 € pro Monat (unabhängig vom Einkommen der Eltern)
- Förderbetrag (Forschungskostenpauschale): 100 € pro Monat
- Kinderzulage: 155 € für das erste und 50 € für jedes weitere Kind
- Förderdauer (regulär): bis zu 3 Jahre
- Förderdauer (im Falle von Krankheit oder Kindererziehung): bis zu 4 Jahre
- Bildungsprogramm und reiches geistliches Programm für Stipendiaten
- Begleitung und Betreuung durch einen Tutor während des Förderungszeitraums
- Zahl der Stipendien: k. A.
- Bewerbungsfrist (Auswahlverfahren I): 01. Juni
- Bewerbungsfrist (Auswahlverfahren II): 01. November
- Wichtig: Für eine Bewerbung muss das Medizinstudium bereits abgeschlossen worden sein. Ansonsten kann eine Bewerbung für das Stipendium für Studierende erfolgen.
ERNST LUDWIG EHRLICH STUDIENWERK – STUDIERENDENFÖRDERUNG
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag: bis zu 812 € pro Monat
Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt. - Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
- Finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Auslandsaufenthalten (z.B. Famulaturen und PJ-Tertiale)
- Förderdauer: angelehnt an die Förderungshöchstdauer des BAföG
- Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
- Begleitung und Betreuung durch einen Tutor während des Förderungszeitraums
- Zahl der Stipendien: k. A.
- Bewerbungsfrist (Studienanfänger): 01. Juli
- Bewerbungsfrist (Studierende): 01. August
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EVANGELISCHES STUDIENWERK VILLIGST – STUDIERENDENFÖRDERUNG
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag: bis zu 812 € pro Monat
Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt. - Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
- Finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Auslandsaufenthalten (z.B. Famulaturen und PJ-Tertiale)
- Förderdauer: angelehnt an die Förderungshöchstdauer des BAföG
- Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
- Zahl der Stipendien: k. A.
- Bewerbungsfrist (Wintersemester): 1. Oktober bis 15. Januar (24 Uhr)
- Bewerbungsfrist (Sommersemester): 1. April bis 15. Juli (24 Uhr)
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EVANGELISCHES STUDIENWERK VILLIGST – PROMOTIONSFÖRDERUNG
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag: 1.450 € pro Monat (unabhängig vom Einkommen der Eltern)
- Förderbetrag (Forschungskostenpauschale): 100 € pro Monat
- Bewerbungsfrist I: 1. September bis 1. Dezember (24 Uhr)
- Bewerbungsfrist II: 1. März bis 1. Juni (24 Uhr)
- Wichtig: Für eine Bewerbung muss das Medizinstudium bereits abgeschlossen worden sein. Ansonsten kann eine Bewerbung für das Stipendium für Studierende erfolgen.
FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – STUDIENFÖRDERUNG
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag (Grundförderung): bis zu 812 € pro Monat
Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt. - Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
- Förderbetrag (Kinderbetreuung je Kind): 160 € pro Monat
- Kinderbetreuungspauschale: 160 € je Kind
- Förderbetrag (Krankenversicherung): bis zu 94 € pro Monat
- Förderbetrag (Pflegeversicherung): 28 € pro Monat
- Finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Auslandsaufenthalten (z.B. Famulaturen und PJ-Tertiale)
- Wichtige Einschränkung: Medizinstudierende werden erst nach Abschluss des Physikums gefördert
- Zahl der Stipendien: k. A.
- Bewerbungsfrist (Wintersemester): 31.10.
- Bewerbungsfrist (Sommersemester): 30.04.
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FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – PROMOTIONSFÖRDERUNG
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag: 1.450 € pro Monat (unabhängig vom Einkommen der Eltern)
- Förderbetrag (Forschungskostenpauschale): 100 € pro Monat
- Förderdauer: maximal dreieinhalb Jahre
- Bewerbungsfrist: keine (Bewerbung ist jederzeit möglich)
- Wichtig: Für eine Bewerbung muss das Medizinstudium bereits abgeschlossen worden sein. Ansonsten kann eine Bewerbung für das Stipendium für Studierende erfolgen.
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FRIEDRICH-NAUMANN-STIFTUNG – STUDIENFÖRDERUNG
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag: bis zu 812 € pro Monat
Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt. - Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
- Förderbetrag (Kinderbetreuung je Kind): 160 € pro Monat
- Förderbetrag (Krankenversicherung): bis zu 94 € pro Monat
- Förderbetrag (Pflegeversicherung): 28 € pro Monat
- Finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Auslandsaufenthalten (z.B. Famulaturen und PJ-Tertiale)
- Förderdauer: angelehnt an die Förderungshöchstdauer des BAföG
- Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
- Zahl der Stipendien: k. A.
- Bewerbungsfrist (Wintersemester): 31.10.
- Bewerbungsfrist (Sommersemester): 30.04.
HANNS-SEIDEL-STIFTUNG – STUDIENFÖRDERUNG
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag (Grundförderung): bis zu 812 € pro Monat
Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt. - Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
- Finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Auslandsaufenthalten (z.B. Famulaturen und PJ-Tertiale)
- Förderdauer: angelehnt an die Förderungshöchstdauer des BAföG
- Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
- Zahl der Stipendien: k. A.
- Bewerbungsschlusstermine: 15. Juli und 15. JanuaFörderdauer: 3 Jahre (ggf. Verlängerung um 6 Monate möglich)r
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HANNS-SEIDEL-STIFTUNG – PROMOTIONSFÖRDERUNG
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag: 1.450 € pro Monat (unabhängig vom Einkommen der Eltern)
- Förderbetrag (Forschungskostenpauschale): 100 € pro Monat
- Förderdauer: maximal dreieinhalb Jahre
- Zahl der Stipendien: k. A.
- Bewerbungsschlusstermine: 15. Juli und 15. Januar
- Wichtig: Für eine Bewerbung muss das Medizinstudium bereits abgeschlossen worden sein. Ansonsten kann eine Bewerbung für das Stipendium für Studierende erfolgen.
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HANS-BÖCKLER-STIFTUNG – STUDIENFÖRDERUNG
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag: bis zu 812 € pro Monat
Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt. - Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
- Finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Auslandsaufenthalten (z.B. Famulaturen und PJ-Tertiale)
- Förderdauer: angelehnt an die Förderungshöchstdauer des BAföG
- Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
- Zahl der Stipendien: k. A.
- Bewerbungszeitraum (nächstes Wintersemester): 01. November bis 01. Februar
- Bewerbungszeitraum (nächstes Sommersemester): 01. Mai bis 01. August
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HANS-BÖCKLER-STIFTUNG – PROMOTIONSFÖRDERUNG
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag: bis zu 1.450 € pro Monat
- Forschungskostenpauschale: 100 € pro Monat
- Zahl der Stipendien: 100 pro Jahr
- Bewerbungsschluss: 15. April uns 15. Oktober
- Wichtig: Für eine Bewerbung muss das Medizinstudium bereits abgeschlossen worden sein. Ansonsten kann eine Bewerbung für das Stipendium für Studierende erfolgen.
KONRAD-ADENAUER-STIFTUNG – STUDIENFÖRDERUNG
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag (Grundförderung): bis zu 812 € pro Monat
Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt. - Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
- Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung: maximal 122 € pro Monat
- Kinderbetreuungspauschale: 160 € pro Monat je Kind (unter 14. Jahre)
- Seminare zur fachlichen und allgemeinbildenden Qualifizierung
- Bewerbungsschlusstermine (Sommersemester): 15. Januar
- Bewerbungsschlusstermine (Wintersemester): 15. Juli
ROSA-LUXEMBURG-STIFTUNG – STUDIENFÖRDERUNG
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag (Grundförderung): bis zu 812 € pro Monat
Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt. - Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
- Workshops zur Kompetenzerweiterung in Wissenschaft, Politik und Praxis
- Regionaltreffen
- Arbeitskreise
- Bewerbungsschluss (Wintersemester): 01. April
- Bewerbungsschluss (Sommersemester): 1. Oktober
STIFTUNG DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT – STUDIENFÖRDERWERK KLAUS MURMANN
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag (Grundförderung): bis zu 812 € pro Monat
Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt. - Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
- Finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Auslandsaufenthalten (z.B. Famulaturen und PJ-Tertiale)
- Förderdauer: angelehnt an die Förderungshöchstdauer des BAföG
- Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
- Zahl der Stipendien: k. A.
- Bewerbungsschlusstermine: 15. Juli und 15. JanuaFörderdauer: 3 Jahre (ggf. Verlängerung um 6 Monate möglich)r
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STUDIENSTIFTUNG DES DEUTSCHEN VOLKES – STUDIENFÖRDERUNG
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag: 1.450 € pro Monat (unabhängig vom Einkommen der Eltern)
- Förderbetrag (Forschungskostenpauschale): 100 € pro Monat
- Förderdauer: maximal dreieinhalb Jahre
- Zahl der Stipendien: k. A.
- Bewerbungsschlusstermine: 15. Juli und 15. Januar
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STUDIENSTIFTUNG DES DEUTSCHEN VOLKES – PROMOTIONSFÖRDERUNG
Die Eckdaten des Stipendiums:
- Förderbetrag: bis zu 812 € pro Monat
Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt. - Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
- Finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Auslandsaufenthalten (z.B. Famulaturen und PJ-Tertiale)
- Förderdauer: angelehnt an die Förderungshöchstdauer des BAföG
- Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
- Zahl der Stipendien: k. A.
- Bewerbungszeitraum (nächstes Wintersemester): 01. November bis 01. Februar
- Bewerbungszeitraum (nächstes Sommersemester): 01. Mai bis 01. August
- Wichtig: Für eine Bewerbung muss das Medizinstudium bereits abgeschlossen worden sein. Ansonsten kann eine Bewerbung für das Stipendium für Studierende erfolgen.
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