Stipendien für Medizinstudierende von Begabtenförderungswerken
Wer sich für ein Stipendium bewerben möchte, sollte auch die Bewerbung bei einem der 13 Begabtenförderungswerke in Deutschland in Erwägung ziehen. Sie vergeben Stipendien an qualifizierte Studierende und Promovierende, die sich durch überdurchschnittliche Leistungen, aber auch durch gesellschaftliches oder soziales Engagement auszeichnen. Die Bedeutung der Begabtenförderungswerke wird deutlich, wenn man sich die Mittel, die die Bundesregierung zur Förderung qualifizierter Menschen durch die Begabtenförderungswerke zur Verfügung stellt, ansieht. Im aktuellen Jahr wurden rund 307 Millionen Euro aus den Haushaltsmitteln für die Begabtenförderung zur Verfügung gestellt. Mit diesen substanziellen Mitteln wurden rund 30.000 Studierende gefördert.
Aktuelle Stipendienangebote für Medizinstudierende von Begabtenförderungswerke
Avicenna-Studienwerk e. V. – Stipendium für Promovierende
Begabtenförderungswerke• Förderbetrag (Grundstipendium): bis zu 1.650 € pro Monat
• Forschungskostenpauschale: 100 € pro Monat
• Familienzuschlag: 155 € pro Monat
• Kinderbetreuung für das erste Kind: 155 € pro Monat
• Kinderbetreuung für jedes weitere Kind: 50 € pro Monat
• Zuschüsse zu Reisekosten, Studien- und Konferenzgebühren
• Regelförderungsdauer: 2 Jahre (Verlängerung möglich)
• Höchstförderungsdauer: 4 Jahre
• Möglichkeit an einer Vielzahl von interdisziplinären Bildungsveranstaltungen teilzunehmen
• Im Vordergrund stehen die Vernetzung mit anderen Stipendiatinnen und Stipendiaten, die Entwicklung eigener Initiativen, die Diskussion aktueller Themen und die Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben.
• Auslandsreisen
• Sprachkurse
• Zahl der Stipendien: k. A.
• Bewerbungsfristen: 1. April (Förderung ab Wintersemester) und 1. Oktober (Förderung ab Sommersemester)
Avicenna-Studienwerk e. V. – Stipendium für Studierende
Begabtenförderungswerke• Förderbetrag (Grundstipendium): bis zu 855 € pro Monat
• Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat
• Kinderbetreuung je Kind: 160 € pro Monat
• Krankenversicherung: bis zu 102 € pro Monat
• Pflegeversicherung: 35 € pro Monat
• Förderdauer: bis zu 12 Semester für Medizinstudierende (entsprechend der Förderungshöchstdauer laut BAföG).
• Die Förderung endet mit dem Abschluss des Staatsexamens.
• Möglichkeit, an einer Vielzahl von interdisziplinären Bildungsveranstaltungen teilzunehmen
• Im Vordergrund stehen die Vernetzung mit anderen Stipendiatinnen und Stipendiaten, die Entwicklung eigener Initiativen, die Diskussion aktueller Themen und die Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben.
• Zahl der Stipendien: k. A.
• Bewerbungsfristen: 1. April (Förderung ab Wintersemester) und 1. Oktober (Förderung ab Sommersemester)
Cusanuswerk e. V. – Förderung von Promovierenden
Begabtenförderungswerke• Förderbetrag (Grundstipendium): 1.650 € pro Monat (unabhängig vom Einkommen der Eltern)
• Förderbetrag (Forschungskostenpauschale): 100 € pro Monat
• Familienzuschlag (kann ggf. gewährt werden): 155 € pro Monat
• Kinderzulage: 155 € für das erste und 50 € für jedes weitere Kind
• Zuschüsse zu Reisekosten, Studien- und Konferenzgebühren
• Zuschüsse zur Krankenversicherung
• Förderdauer (regulär): bis zu 3 Jahre und 6 Monate (insgesamt 42 Monate)
• Förderdauer (im Falle von Krankheit oder Kindererziehung): bis zu 54 Monate
• Bildungsprogramm und reiches geistliches Programm für Stipendiaten
• Begleitung und Betreuung durch einen Tutor während des Förderungszeitraums
• Bewerbungsfrist (Verfahren I mit Auswahlentscheidung im März 2026): 1. November 2025
• Bewerbungsfrist (Verfahren II mit Auswahlentscheidung im Oktober 2026): 1. Juni 2026
• Sprachniveau: C1 (für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland)
• Wichtig: Studienbegleitende Promotionen sind in der klassischen Promotionsförderung ausgeschlossen.
• Zahl der Stipendien: k. A.
Cusanuswerk e. V. – Förderung von Studierenden
Begabtenförderungswerke• Förderbetrag (Grundstipendium): bis zu 855 € pro Monat
• Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat
• Kinderbetreuung je Kind: 160 € pro Monat
• Krankenversicherung: bis zu 102 € pro Monat
• Pflegeversicherung: 35 € pro Monat
• Förderdauer: bis zu 12 Semester für Medizinstudierende (entsprechend Förderungshöchstdauer laut BAföG)
• Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
• Begleitung durch das Cusanuswerk (Ansprechpersonen in der Geschäftsstelle) sowie durch Bildungs- und Geistliches Programm
• Sprachniveau: C1 (für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland)
• Zahl der Stipendien: k. A.
• Bewerbungsfrist (Studienanfänger): k. A.
• Bewerbungsfrist (Studierende): k. A.
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk – Studienförderung
Begabtenförderungswerke• Förderbetrag: bis zu 855 € pro Monat
Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt.
• Maximale Förderdauer: zunächst ein Jahr, Maximalförderung orientiert sich an die Regelstudienzeit
• Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
• Finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Auslandsaufenthalten (z.B. Famulaturen und PJ-Tertiale)
• Förderdauer: angelehnt an die Förderungshöchstdauer des BAföG
• Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
• Begleitung und Betreuung durch einen Tutor während des Förderungszeitraums
• Zahl der Stipendien: k. A.
• Bewerbungsfrist (Studienanfänger): k. A.
• Bewerbungsfrist (Studierende): k. A.
Evangelisches Studienwerk Villigst - Promotionsförderung
Begabtenförderungswerke• Förderbetrag: 1.650 € pro Monat (unabhängig vom Einkommen der Eltern)
• Förderbetrag (Forschungskostenpauschale): 100 € pro Monat
• Ggf. Zuschläge möglich
• Unterstützung von Auslandsaufenthalten möglich
• Förderdauer: zunächst drei Jahre, Verlängerung auf 3,5 Jahre möglich
• Bei Kindern unter 14 Jahren im eigenen Haushalt ist ein Zuschuss zur Kinderbetreuung möglich.
• Zusätzlich ist eine Verlängerung um bis zu einem Jahr als Ausgleich für Erziehungszeiten möglich.
• Bewerbungsfrist I: vom 1. März bis zum ersten Werktag im Juni (24 Uhr)
• Bewerbungsfrist II: 1. September bis zum ersten Werktag im Dezember (24 Uhr)
Evangelisches Studienwerk Villigst - Studienförderung
Begabtenförderungswerke• Förderbetrag: bis zu 855 € pro Monat
Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt.
• Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
• Finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Auslandsaufenthalten (z.B. Famulaturen und PJ-Tertiale)
• Förderdauer: angelehnt an die Förderungshöchstdauer des BAföG
• Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
• Zahl der Stipendien: k. A.
• Bewerbungsfrist (Wintersemester): 1. Oktober bis 15. Januar (24 Uhr)
• Bewerbungsfrist (Sommersemester): 1. April bis 15. Juli (24 Uhr)
Friedrich-Ebert-Stiftung – Studienförderung
Begabtenförderungswerke• Förderbetrag (Grundförderung): bis zu 855 € pro Monat
Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt.
• Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
• Förderbetrag (Kinderbetreuung je Kind): 160 € pro Monat
• Förderbetrag (Krankenversicherung): bis zu 102 € pro Monat
• Förderbetrag (Pflegeversicherung): 35 € pro Monat
• Finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Auslandsaufenthalten (z.B. Famulaturen und PJ-Tertiale)
• Wichtige Einschränkung: Eine Bewerbung für Humanmedizin ist erst nach dem 4. Semester bzw. nach dem Physikum möglich. Die Bewerbung muss spätestens bis Ende des 6. Semesters erfolgen.
• Zahl der Stipendien: k. A.
• Bewerbungsfrist (Wintersemester): 31.10.
• Bewerbungsfrist (Sommersemester): 30.04.
Friedrich-Naumann-Stiftung – Studienförderung
Begabtenförderungswerke• Förderbetrag: bis zu 855 € pro Monat
Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt.
• Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
• Förderbetrag (Kinderbetreuung je Kind): 160 € pro Monat
• Förderbetrag (Krankenversicherung): bis zu 102 € pro Monat
• Förderbetrag (Pflegeversicherung): 35 € pro Monat
• Finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Auslandsaufenthalten (z.B. Famulaturen und PJ-Tertiale)
• Förderdauer: angelehnt an die Förderungshöchstdauer des BAföG
• Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
• Zahl der Stipendien: k. A.
• Bewerbungsfrist (Wintersemester): 31.10.
• Bewerbungsfrist (Sommersemester): 30.04.
Hanns-Seidel-Stiftung – Promotionsförderung
Begabtenförderungswerke• Förderungshöchstsatz: 1.650 € pro Monat
• Forschungskostenpauschale: 100 € pro Monat
• Familienzuschlag: 155 € pro Monat, sofern das Personensorgerecht für mindestens ein im Haushalt lebendes Kind besteht.
• Kinderzulage im Programm „Kinderleichte Promotion“: 155 € pro Monat; für jedes weitere Kind erhöht sich die Pauschale um 50 € bis maximal 255 € pro Monat.
• Förderdauer: zunächst drei Jahre
• Verlängerung: In begründeten Fällen ist eine Verlängerung um 6 Monate möglich, in Ausnahmefällen sogar bis maximal 4 Jahre.
• Die Förderung endet innerhalb der Förderungsdauer im laufenden Monat mit der letzten Prüfung des Promotionsverfahrens.
• Die Zahl der Stipendien: k. A.
• Bewerbungsschlusstermine: k. A.
• Bewerbung: ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Hanns-Seidel-Stiftung
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