Friedrich-Naumann-Stiftung – Studienförderung
Wenn du Medizin studierst und nach einer renommierten, bundesweit bekannten Förderung suchst, könnte die Studienförderung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit für dich interessant sein. Das Stipendium bietet dir nicht nur finanzielle Unterstützung für deinen Lebensunterhalt, sondern auch eine monatliche Studienkostenpauschale, ideelle Förderung, Veranstaltungen, Netzwerkangebote und Zuschüsse für studienbezogene Auslandsaufenthalte. Für Medizinstudierende ist besonders spannend, dass Humanmedizin grundsätzlich förderfähig ist. Gleichzeitig solltest du wissen, dass die Stiftung als politische Stiftung eine liberale Grundhaltung, gesellschaftliches Engagement und politisches Interesse erwartet.
Die Eckdaten des Stipendiums:
• Förderbetrag: bis zu 855 € pro Monat
Hinweis: Der Förderbetrag wird individuell unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners festgelegt.
• Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat (unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums)
• Förderbetrag (Kinderbetreuung je Kind): 160 € pro Monat
• Förderbetrag (Krankenversicherung): bis zu 102 € pro Monat
• Förderbetrag (Pflegeversicherung): 35 € pro Monat
• Finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Auslandsaufenthalten (z.B. Famulaturen und PJ-Tertiale)
• Förderdauer: angelehnt an die Förderungshöchstdauer des BAföG
• Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
• Zahl der Stipendien: k. A.
• Bewerbungsfrist (Wintersemester): 31.10.
• Bewerbungsfrist (Sommersemester): 30.04.
Zugangsvoraussetzungen
• sehr gute schulische bzw. akademische Leistungen
• ausgeprägtes gesellschaftliches Engagement
• liberale, weltoffene Grundhaltung und politisches Interesse
• Vollzeitstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bzw. Fachhochschule
• Humanmedizin ist grundsätzlich förderfähig.
• Für deutsche und EU-Studierende sowie sonstige nach § 8 BAföG Förderfähige ist eine Bewerbung bereits vor Studienbeginn bzw. ab dem ersten Fachsemester möglich.
• Für Studierende aus Nicht-EU-Ländern gilt eine eigene Förderlinie.
• Im Medizinstudium ist eine Bewerbung dort in der Regel erst im Hauptstudium bzw. nach dem Physikum möglich.
• Zweitstudien, Teilzeitstudiengänge, nicht in Vollzeit absolvierte Fernstudiengänge sowie Aufbau- und Ergänzungsstudiengänge werden nicht gefördert.
Bewerbungsunterlagen
• Bei einer Bewerbung vor Studienbeginn oder im ersten Fachsemester sind ein tabellarischer Lebenslauf, die Hochschulzulassung bzw. die Immatrikulationsbescheinigung, das Abiturzeugnis bzw. ein gleichwertiger Abschluss sowie ggf. Nachweise zu Berufsausbildung/Berufstätigkeit und ein Gutachten erforderlich.
• Bei einer Bewerbung ab dem zweiten Fachsemester sind zusätzlich eine Immatrikulationsbescheinigung, das Abiturzeugnis, ggf. Hochschulzeugnisse und Notennachweise sowie ggf. Nachweise zu Berufsausbildung/Berufstätigkeit und zwei Fachgutachten aus dem Hochschulbereich erforderlich.
Verpflichtungen während der Förderung
• k. A.
Verpflichtungen nach der Förderung
• k. A.
Besonderheiten
• Die Friedrich-Naumann-Stiftung ist eine politische Stiftung. Daher sollte man sich vorab über die politische Ausrichtung informieren und prüfen, ob man diese teilt.
• Eine Mitgliedschaft in der FDP ist keine Voraussetzung für den Erhalt eines Stipendiums.
• Die Begabtenförderung fördert Auslandsaufenthalte für maximal 12 Monate, wenn diese im Zusammenhang mit dem Studium stehen.
• Die Bewerbung kann direkt online erfolgen
• Zweitstudien und Teilzeitstudiengänge können nicht gefördert werden
• Aufbau- und Ergänzungsstudiengänge werden nicht gefördert
Kontakt:
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Telefon: 030 20 99 37 02
E-Mail: stipendien-bewerbung@freiheit.org
Website: https://www.freiheit.org/de
Anschrift: Karl-Marx-Straße 2, 14482 Potsdam
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