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Vergeben von Krankenhäusern Stipendien an Medizinstudierende
Begabtenförderungswerke

Cusanuswerk e. V. – Förderung von Promovierenden

Das Cusanuswerk e. V. ist das Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche in Deutschland. Mit seinem Förderprogramm für die Promotion richtet es sich an hochqualifizierte und verantwortungsbewusste Promovierende aller Fachrichtungen, darunter auch Ärztinnen und Ärzte, die sich durch hervorragende wissenschaftliche Leistungen auszeichnen und ihr Leben und Wirken aus einer christlichen Überzeugung heraus gestalten möchten. Die Förderung durch das Cusanuswerk geht weit über eine reine finanzielle Unterstützung hinaus. Sie umfasst eine umfassende ideelle Begleitung: Ein vielseitiges Bildungsprogramm, geistliche Angebote und ein starkes Netzwerk aus Ehemaligen und Stipendiaten ermutigen die Geförderten, aktiv Position in Gesellschaft, Wissenschaft und Kirche zu beziehen.

Die Eckdaten des Stipendiums:

• Förderbetrag (Grundstipendium): 1.650 € pro Monat (unabhängig vom Einkommen der Eltern)
• Förderbetrag (Forschungskostenpauschale): 100 € pro Monat
• Familienzuschlag (kann ggf. gewährt werden): 155 € pro Monat
• Kinderzulage: 155 € für das erste und 50 € für jedes weitere Kind
• Zuschüsse zu Reisekosten, Studien- und Konferenzgebühren

• Zuschüsse zur Krankenversicherung

• Förderdauer (regulär): bis zu 3 Jahre und 6 Monate (insgesamt 42 Monate)
• Förderdauer (im Falle von Krankheit oder Kindererziehung): bis zu 54 Monate
• Bildungsprogramm und reiches geistliches Programm für Stipendiaten
• Begleitung und Betreuung durch einen Tutor während des Förderungszeitraums
• Bewerbungsfrist (Verfahren I mit Auswahlentscheidung im März 2026): 1. November 2025
• Bewerbungsfrist (Verfahren II mit Auswahlentscheidung im Oktober 2026): 1. Juni 2026
• Sprachniveau: C1 (für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland)
• Wichtig: Studienbegleitende Promotionen sind in der klassischen Promotionsförderung ausgeschlossen.

• Zahl der Stipendien: k. A.

Art der Förderung:
Allgem. Förderung (Lebensunterhalt), Sachkosten, Forschungsprojekte, Ideelle Förderung, Reisekosten, Weiterbildung
Zielgruppe:
Keine Einschränkung
Bundesland/Region:
Keine Einschränkung (bundesweite Angebote)
Land:
Deutschland, Weltweit

Zugangsvoraussetzungen

• hervorragende fachliche Leistungen und interdisziplinäres Interesse
• Mitgliedschaft in der katholischen Kirche (wird grundsätzlich vorausgesetzt).
• deutsche Staatsangehörigkeit bzw. Berechtigung zur Ausbildungsförderung nach §8 BAföG.
• gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein
• Kreativität und Offenheit
• ehrenamtliches Engagement
• Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau C1 (für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland)
• Zulassung zur Promotion an einer staatlich anerkannten Hochschule im Inland oder im Ausland
• Wichtig: Studienbegleitende Promotionen sind in der klassischen Promotionsförderung ausgeschlossen. Für eine studienbegleitende Promotion kann eine Bewerbung für das Stipendienprogramm für Studierende erfolgen.

Bewerbungsunterlagen

• Personalbogen
• aktuelles Lichtbild
• Lebenslauf (maximal 4 Seiten, ausformuliert, nicht tabellarisch)
• 2 aussagekräftige Gutachten von Hochschullehrern
• Immatrikulationsbescheinigung
• Exposé und Zeitplan der geplanten Dissertation
• Hinweis: Die Bewerbung für ein Stipendium erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsportal.

Verpflichtungen während der Förderung

• aktiver, ehrenamtlicher Einsatz für die Lösung von Problemen in Gesellschaft und Kirche
• Gestaltung des Lebens auf Basis christlicher Überzeugungen
• Aktive Beteiligung am Bildungsprogramm
• Hervorragende Leistungen im gewählten Wissenschaftsbereich

• Arbeitsberichte und gutachterliche Stellungnahmen des betreuenden Hochschullehrers bzw. der betreuenden Hochschullehrerin sind nach einem Jahr, nach zwei Jahren und nach drei Jahren einzureichen.

Verpflichtungen nach der Förderung

• Ein Abschlussbericht muss erstellt werden.
• Kopie der Promotionsurkunde ist einzureichen
• Ein digitales Exemplar der Dissertation (PDF) ist einzureichen.

Besonderheiten

• Auslandsaufenthalte und Sprachkurse werden ausdrücklich unterstützt und gefördert.
• Die Promotionsförderung ist unabhängig vom Einkommen der Eltern.

• Auslandsaufenthalte werden gefördert.

• Im Einzelfall ist eine Unterbrechung bis zu 1 Jahr möglich (mit Begründung).

• Wissenschaftliche, promotionsbezogene Stellen sind bis zu 25 % mit dem Stipendium vereinbar, d. h., Einkünfte daraus werden nicht angerechnet. Weitere Nebeneinkünfte werden anteilig angerechnet.

Kontakt:

Dr. Jan Christoph Suntrup (Referent Auswahlverfahren für Promovierende)

Dr. Tobias Davids (Leiter des Referats Auswahl)

 

Referatsassistenz:

Julia de Bruin

Telefon: 0228 9 83 84 44
E-Mail: Auswahl-Prom@cusanuswerk.de

Manuela Post

Telefon: 0228 9 83 84 40
E-Mail: Auswahl-Prom@cusanuswerk.de

 

Website: https://www.cusanuswerk.de/startseite

Anschrift (Geschäftsstelle): Cusanuswerk e.V., Baumschulallee 5, 53115 Bonn

 

» Weitere Informationen zum Promotionsstipendium des Cusanuswerks

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