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Promotion (studienbegleitend)

Stipendien für Medizinstudierende in der Promotionsphase (studienbegleitend)

Viele Medizinstudierende planen, zeitnah nach dem Physikum mit ihrer Promotion zu beginnen. In der Regel unterstützen Stipendiengeber dieses Vorhaben, indem sie Stipendien, Förderungen oder Darlehen für den gesamten klinischen Studienabschnitt vergeben.

Aktuelle Stipendienangebote für Medizinstudierende im Promotion (studienbegleitend)

Art: Darlehen

• Förderdarlehen: bis zu 500 € pro Monat
• Förderdauer: grundsätzlich ein Semester (Antrag auf Weiterförderung möglich).
• Förderdarlehen ist zweckgebunden und zinslos.
• Zahl der Förderdarlehen: k. A.
• Bewerbungsfrist: Sommersemester (bis zum 15.02.) und Wintersemester (bis zum 15.07.)

Art: Allgem. Förderung (Lebensunterhalt), Ideelle Förderung, Mentoring, Weiterbildung

• Förderbetrag: 550 € pro Monat
• Förderdauer: maximal zwei Jahre
• Teilnahme an klinikinternen Seminaren
• Mentoring
• Zahl der Stipendien: k. A.
• Bewerbungsfrist: k. A.

Alexianer Klinikum Hochsauerland – HSK-Stipendium

Krankenhäuser, Regionale Stipendien
Art: Allgem. Förderung (Lebensunterhalt)

• Förderbetrag: 500 € pro Monat
• Förderdauer: bis zu 8 Semester
• Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
• Zahl der Stipendien: k. A.
• Bewerbungsfrist: k. A.

Art: Allgem. Förderung (Lebensunterhalt), Darlehen, Ideelle Förderung, Mentoring, Weiterbildung

• Förderbetrag: Mischung aus Studienförderung und rückzahlbarem Vorschuss (zinsloses Darlehen)
• Vorklinischer Abschnitt: Studienbeihilfe in den ersten sechs Semestern in Höhe von 400 € pro Monat (als unverzinsliches Darlehen)
• Klinischer Abschnitt: Studienbeihilfe in der Regel ab dem siebten Semester in Höhe von 500 € pro Monat (nicht rückzahlbares Stipendium).
• Gesamtbetrag aus Förderung und Darlehen liegt maximal bei 32.400 € (Stipendienanteil: 18.000 €; Darlehensanteil: 14.400 €).

• Mentoringprogramm
• Maximale Förderdauer: 12 Semester
• Zahl der Stipendien: 2 Stipendien pro Kalenderjahr
• Bewerbungsfrist: keine (eine Bewerbung ist ganzjährig möglich)

Art: Allgem. Förderung (Lebensunterhalt)

• Förderbetrag (Grundstipendium): bis zu 855 € pro Monat
• Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat
• Kinderbetreuung je Kind: 160 € pro Monat
• Krankenversicherung: bis zu 102 € pro Monat
• Pflegeversicherung: 35 € pro Monat
• Förderdauer: bis zu 12 Semester für Medizinstudierende (entsprechend der Förderungshöchstdauer laut BAföG).
• Die Förderung endet mit dem Abschluss des Staatsexamens.
• Möglichkeit, an einer Vielzahl von interdisziplinären Bildungsveranstaltungen teilzunehmen
• Im Vordergrund stehen die Vernetzung mit anderen Stipendiatinnen und Stipendiaten, die Entwicklung eigener Initiativen, die Diskussion aktueller Themen und die Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben.
• Zahl der Stipendien: k. A.
• Bewerbungsfristen: 1. April (Förderung ab Wintersemester) und 1. Oktober (Förderung ab Sommersemester)

Art: Allgem. Förderung (Lebensunterhalt), Ideelle Förderung, Weiterbildung

• Förderbetrag: 850 € pro Monat
• fachliche Unterstützung durch Ärztinnen und Ärzte
• Förderdauer: bis zu 8 Semester
• Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
• Zahl der Stipendien: 3 Stipendien pro Jahr 
• Bewerbungsfrist: keine (Bewerbung jederzeit möglich)

Art: Allgem. Förderung (Lebensunterhalt)

• Förderbetrag: 100 € pro Monat
• Förderdauer: bis zu 14 Semester
• Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
• Zahl der Stipendien: 1 Stipendium pro Jahr 
• Das Stipendium wird einmal jährlich zum Wintersemester vergeben
• Bewerbungsfrist: 15. November eines jeden Jahres

Baden-Württemberg Stiftung gGmbH – Stipendium für Medizinstudierende

Regionale Stipendien, Stiftungen, Sonstige Stipendien
Art: Allgem. Förderung (Lebensunterhalt), Sachkosten, Forschungsprojekte

• Förderbetrag: 600 bis 1.400 Euro pro Monat (abhängig vom Zielland, Lebenshaltungskosten und dem Studienfortschritt)
• Förderdauer: 3–11 Monate
• Vergabe: Die Stipendien werden ausschließlich für ein Studium an einer Partnerhochschule vergeben.

• Forschungsaufenthalte werden unterstützt.
• Zahl der Stipendien: ca. 1.500 Stipendien pro Kalenderjahr.
• Bewerbungsfrist: Hauptantragsphase meist bis zum 31. März für das darauffolgende akademische Jahr (achte auf die internen Fristen deiner Hochschule!).

Art: Allgem. Förderung (Lebensunterhalt)

• Förderbetrag: 300 € pro Monat
• Maximale Förderdauer: k. A.
• Gefördert werden nur Studierende der Justus-Liebig-Universität (JLU) Gießen.
• Nach Bestehen der zweiten ärztlichen Prüfung besteht ggf. die Möglichkeit einer Anstellung als Ärztin/Arzt im St.-Josef-Krankenhaus Balserische Stiftung

• Bewerbungsfrist: keine (Bewerbung ist jederzeit möglich)

Art: Sachkosten, Druckkostenzuschüsse

• Förderung der Veröffentlichung von Dissertationen, Habilitationsschriften und sonstigen wissenschaftlichen Publikationen durch Drucklegung in herkömmlicher Weise und/oder digitale Medien (z. B. Open Access)

•  Druckkostenzuschüsse für Dissertationen im Bereich der Vernetzung von Philosophie mit Neurowissenschaften, Kognitionswissenschaft und/ oder Künstlicher Intelligenz.

• Nach Prüfung der voraussichtlich entstehenden Kosten wird pauschal ein angemessener Betrag zur Verfügung gestellt.

• Bewerbungsfrist: keine (Bewerbung jederzeit möglich)

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