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Klinischer Abschnitt

Stipendien für Medizinstudierende im klinischen Abschnitt

Für Medizinstudierende im klinischen Abschnitt gibt es eine Vielzahl von Stipendien und Förderprogramme, die ein Mentoring, eine finanzielle Förderung oder auch eine ideelle Förderung beinhalten. Nutze die vielfältigen Möglichkeiten und bewirb dich noch heute!

Aktuelle Stipendienangebote für Studierende im klinischen Abschnitt

Art: Darlehen

• Förderdarlehen: bis zu 500 € pro Monat
• Förderdauer: grundsätzlich ein Semester (Antrag auf Weiterförderung möglich).
• Förderdarlehen ist zweckgebunden und zinslos.
• Zahl der Förderdarlehen: k. A.
• Bewerbungsfrist: Sommersemester (bis zum 15.02.) und Wintersemester (bis zum 15.07.)

Art: Allgem. Förderung (Lebensunterhalt), Ideelle Förderung, Mentoring, Weiterbildung

• Förderbetrag: 550 € pro Monat
• Förderdauer: maximal zwei Jahre
• Teilnahme an klinikinternen Seminaren
• Mentoring
• Zahl der Stipendien: k. A.
• Bewerbungsfrist: k. A.

Art: Allgem. Förderung (Lebensunterhalt), Ideelle Förderung

• Förderbetrag: bis zu 500 € pro Monat
• Förderdauer: in der Regel zunächst 12 Monate
• Zahl der Stipendien: k. A. 
• Zusatzleistung: ideelle Begleitung bzw. Unterstützung durch das Luftsprung-Netzwerk
• Bewerbungsfrist: Anfang Januar bis Ende Februar eines Jahres
• Bewerbung: ausschließlich online über das Bewerbungsportal während der Bewerbungsphase

Alexianer Klinikum Hochsauerland – HSK-Stipendium

Krankenhäuser, Regionale Stipendien
Art: Allgem. Förderung (Lebensunterhalt)

• Förderbetrag: 500 € pro Monat
• Förderdauer: bis zu 8 Semester
• Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
• Zahl der Stipendien: k. A.
• Bewerbungsfrist: k. A.

Art: Sachkosten

• Förderbetrag: individuell
• Förderart: Finanz- oder Sachzuwendung, häufig in Form eines einmaligen Zuschusses.
• Förderdauer: k. A. 
• Zahl der Förderplätzte: k. A. 
• Bewerbungsfrist: k. A.

Art: Allgem. Förderung (Lebensunterhalt), Darlehen, Ideelle Förderung, Mentoring, Weiterbildung

• Förderbetrag: Mischung aus Studienförderung und rückzahlbarem Vorschuss (zinsloses Darlehen)
• Vorklinischer Abschnitt: Studienbeihilfe in den ersten sechs Semestern in Höhe von 400 € pro Monat (als unverzinsliches Darlehen)
• Klinischer Abschnitt: Studienbeihilfe in der Regel ab dem siebten Semester in Höhe von 500 € pro Monat (nicht rückzahlbares Stipendium).
• Gesamtbetrag aus Förderung und Darlehen liegt maximal bei 32.400 € (Stipendienanteil: 18.000 €; Darlehensanteil: 14.400 €).

• Mentoringprogramm
• Maximale Förderdauer: 12 Semester
• Zahl der Stipendien: 2 Stipendien pro Kalenderjahr
• Bewerbungsfrist: keine (eine Bewerbung ist ganzjährig möglich)

Art: Allgem. Förderung (Lebensunterhalt)

• Förderbetrag (Grundstipendium): bis zu 855 € pro Monat
• Studienkostenpauschale: 300 € pro Monat
• Kinderbetreuung je Kind: 160 € pro Monat
• Krankenversicherung: bis zu 102 € pro Monat
• Pflegeversicherung: 35 € pro Monat
• Förderdauer: bis zu 12 Semester für Medizinstudierende (entsprechend der Förderungshöchstdauer laut BAföG).
• Die Förderung endet mit dem Abschluss des Staatsexamens.
• Möglichkeit, an einer Vielzahl von interdisziplinären Bildungsveranstaltungen teilzunehmen
• Im Vordergrund stehen die Vernetzung mit anderen Stipendiatinnen und Stipendiaten, die Entwicklung eigener Initiativen, die Diskussion aktueller Themen und die Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben.
• Zahl der Stipendien: k. A.
• Bewerbungsfristen: 1. April (Förderung ab Wintersemester) und 1. Oktober (Förderung ab Sommersemester)

Art: Allgem. Förderung (Lebensunterhalt), Ideelle Förderung, Weiterbildung

• Förderbetrag: 850 € pro Monat
• fachliche Unterstützung durch Ärztinnen und Ärzte
• Förderdauer: bis zu 8 Semester
• Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
• Zahl der Stipendien: 3 Stipendien pro Jahr 
• Bewerbungsfrist: keine (Bewerbung jederzeit möglich)

Art: Allgem. Förderung (Lebensunterhalt)

• Förderbetrag: 100 € pro Monat
• Förderdauer: bis zu 14 Semester
• Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
• Zahl der Stipendien: 1 Stipendium pro Jahr 
• Das Stipendium wird einmal jährlich zum Wintersemester vergeben
• Bewerbungsfrist: 15. November eines jeden Jahres

Art: Allgem. Förderung (Lebensunterhalt)

• Förderbetrag: 300 € pro Monat
• Maximale Förderdauer: k. A.
• Gefördert werden nur Studierende der Justus-Liebig-Universität (JLU) Gießen.
• Nach Bestehen der zweiten ärztlichen Prüfung besteht ggf. die Möglichkeit einer Anstellung als Ärztin/Arzt im St.-Josef-Krankenhaus Balserische Stiftung

• Bewerbungsfrist: keine (Bewerbung ist jederzeit möglich)

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Hinweis: Wir geben uns die größte Mühe, um Medizinstudierenden, Ärztinnen und Ärzten stets umfassende und aktuelle Informationen zu Medizinstipendien zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie feststellen, dass ein Programm fehlt oder eine Aktualisierung nowendig ist, dann freuen wir uns sehr über eine kurze Nachricht. Nutzen Sie einfach unser spezifisches Meldeformular.

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