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Vergeben von Krankenhäusern Stipendien an Medizinstudierende
Universitäten

Universität zu Köln – Inklusionsstipendium für Medizinstudierende

Das Inklusionsstipendium der Universität zu Köln unterstützt Studierende, deren Studium durch eine Behinderung oder chronische Erkrankung erschwert wird. Für Medizinstudierende, die an der Universität zu Köln eingeschrieben sind oder sich dort einschreiben werden, kann dieses Stipendium eine wichtige Entlastung sein, sofern sie neben guten Leistungen eine erhebliche studienerschwerende gesundheitliche Situation nachweisen können. Die Förderung beträgt 300 Euro pro Monat und wird für mindestens zwei Semester gewährt.

Die Eckdaten des Stipendiums:

• Förderbetrag: 300 Euro monatlich
• Zusatzleistungen: - Netzwerkangebote
• Austausch mit Fördernden und Stipendiat:innen
• Einsatzbereich: Studium an der Universität zu Köln
• Hochschulprofil: Volluniversität mit Medizinischer Fakultät
• Standort: Köln
• Zahl der Stipendienplätze: abhängig von den Fördermitteln
• Mindestdauer: zwei Semester
• Bewerbungsfrist: k. A.

Art der Förderung:
Allgem. Förderung (Lebensunterhalt), Ideelle Förderung
Zielgruppe:
Menschen mit Behinderung
Universität:
Köln (Universität zu Köln)
Bundesland/Region:
Nordrhein-Westfalen
Land:
Deutschland

Zugangsvoraussetzungen

• Immatrikulation oder geplante Einschreibung an der Universität zu Köln
• Studium im Bachelor-, Master- oder Staatsexamensstudiengang
• Nachweis einer Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 SGB IX oder einer chronischen Erkrankung, die das Studium erheblich erschwert.
• gute bis sehr gute Leistungen in Schule und/oder Studium
• ggf. besondere Erfolge
• Freiwilliges oder ehrenamtliches Engagement
• Weitere persönliche oder familiäre Umstände können berücksichtigt werde

Bewerbungsunterlagen

• Tabellarischer Lebenslauf
• Motivationsschreiben
• Hochschulzugangsberechtigung
• Aktuelle Leistungsübersicht ab dem beginnenden 3. Fachsemester
• ggf. Zulassungsbescheid
• Nachweise zur Behinderung oder chronischen Erkrankung
• ggf. Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
• Nachweise zu Engagement, besonderen Erfolgen oder persönlichen Umständen

Verpflichtungen während der Förderung

• Du studierst an der Universität zu Köln.
• Du reichst die erforderlichen medizinischen bzw. behördlichen Nachweise ein.
• Du erfüllst die Bedingungen des Stipendienprogramms.
• Du informierst dich rechtzeitig über Fristen, Wiederbewerbung und Nachweispflichten.

Verpflichtungen nach der Förderung

• keine

Besonderheiten

• Speziell für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
• Auch für Humanmedizinstudierende im Staatsexamen relevant
• Die Auswahl berücksichtigt nicht nur die Leistungen, sondern auch die persönliche Studiensituation.
• Als Nachweise nennt die Universität beispielsweise ärztliche oder amtsärztliche Gutachten sowie behördliche Dokumente, insbesondere den Schwerbehindertenausweis oder den Feststellungsbescheid, sofern vorhanden.

Kontakt:

Universität zu Köln
Anke Börner/Anke Malecha – Inklusionsstipendium
E-Mail: stipendienprogramm@verw.uni-koeln.de
Telefon: 0221 4 70 43 51

 

» Weitere Informationen zum Inklusionsstipendium an der Universität zu Köln

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