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Vergeben von Krankenhäusern Stipendien an Medizinstudierende
Universitäten

Universität zu Köln – Förderung von Auslandsaufenthalten für Studierende mit Kind(ern)

Studierende mit Kind sehen sich bei Auslandsaufenthalten oft mit zusätzlichen finanziellen und organisatorischen Herausforderungen konfrontiert. Die Universität zu Köln bietet hierfür eine eigene Förderung an. Sie richtet sich an Studierende mit Kind oder Kindern, die einen Studien-, Praxis- oder Forschungsaufenthalt im Ausland planen. Für Medizinstudierende kann diese Förderung besonders interessant sein, wenn sie einen PJ-Abschnitt, ein Praktikum oder einen anderen studienbezogenen Auslandsaufenthalt mit familiären Verpflichtungen verbinden möchten.

Die Eckdaten des Stipendiums:

• Förderbetrag: bis zu 1.000 Euro als Einmalzahlung
• Einsatzbereich: Auslandsstudium, Auslandspraktikum, Summer School oder Forschungsaufenthalt
• Zielregion: Ausland
• Mindestdauer: sechs Wochen
• Bewerbungsfrist: laufende Fristen

Art der Förderung:
Allgem. Förderung (Lebensunterhalt)
Zielgruppe:
Studierende mit Kind
Universität:
Köln (Universität zu Köln)
Bundesland/Region:
Nordrhein-Westfalen
Land:
Weltweit

Zugangsvoraussetzungen

• Immatrikulation an der Universität zu Köln
• Studierende mit Kind oder Kindern
• Geplanter studienbezogener Auslandsaufenthalt
• Mindestdauer von sechs Wochen
• Nachweis der familiären Situation und des geplanten Aufenthalts.

Bewerbungsunterlagen

• k. A.

Verpflichtungen während der Förderung

• Du absolvierst den geplanten Auslandsaufenthalt.
• Du nutzt die Förderung, um die zusätzlichen Belastungen durch den Auslandsaufenthalt mit Kind zu kompensieren.
• Du reichst die erforderlichen Nachweise ein.

Verpflichtungen nach der Förderung

• Es können Nachweise über die Durchführung des Aufenthalts erforderlich sein.

Besonderheiten

• Speziell für Studierende mit Kind oder Kindern
• Auch für Medizinstudierende mit geplantem PJ- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland relevant.
• Die Förderung kann zusätzlich zu anderen Auslandsförderungen interessant sein, sofern die Kombinationsregeln dies zulassen.
• Die Universität zu Köln bietet diese Förderung bereits seit 2013 für studierende Eltern an.

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