Universität Würzburg – Dr. Romana-Schott-Fonds
Wenn du Medizin an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg studierst, finanziell bedürftig bist und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst, kannst du über den Dr.-Romana-Schott-Fonds gefördert werden. Das Stipendium richtet sich an Studentinnen aller Fakultäten der Universität Würzburg. Neben der finanziellen Bedürftigkeit spielen die bisherigen Studienleistungen sowie persönliche bzw. biografische Umstände eine Rolle. Besonders berücksichtigt werden Studentinnen, die trotz erschwerender Lebensumstände ihr Studium fortsetzen. Dazu können beispielsweise Care-Aufgaben, eine alleinerziehende Lebenssituation, schwierige familiäre Verhältnisse oder ein längerfristiges ehrenamtliches Engagement gehören.
Die Eckdaten des Stipendiums:
• Förderbetrag für Studentinnen ohne Kinder: 150 Euro monatlich
• Kinderzuschlag:
- 200 Euro monatlich bei einem Kind,
- 300 Euro monatlich bei zwei Kindern,
- 400 Euro monatlich bei drei oder mehr Kindern.
• Kinderzuschlag: für Kinder bis zum 18. Lebensjahr
• Förderdauer: grundsätzlich drei Jahre
• Verlängerung: auf begründeten Antrag möglich
• Förderung im Urlaubssemester: keine Auszahlung
• Einkommensabhängigkeit: Ja, bei fehlender Bedürftigkeit erfolgt keine Förderung.
• Vergabe: zweimal jährlich
• Bewerbungsfristen: 31. März und 30. September eines Jahres
• Zahl der Stipendien: k. A.
Zugangsvoraussetzungen
• Du bist Studentin der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
• Du befindest dich in einem Erststudium oder einem konsekutiven Masterstudium.
• Humanmedizin kann damit als Erststudium grundsätzlich gefördert werden.
• Du musst finanziell bedürftig sein. Zur Feststellung der Bedürftigkeit werden die Einkommensgrenzen nach den BAföG-Regelungen herangezogen.
• Deine bisherigen Leistungen müssen erwarten lassen, dass du das angestrebte Ausbildungsziel erreichen wirst.
• Zusätzlich wird die persönliche bzw. charakterliche Eignung berücksichtigt.
• Du musst von deinem Fachbereich bzw. einer vorschlagsberechtigten Person für die Förderung vorgeschlagen werden.
• Hinsichtlich der Staatsangehörigkeit musst du zu dem Personenkreis gehören, der nach § 8 BAföG förderfähig ist.
Bewerbungsunterlagen
• k. A.
Verpflichtungen während der Förderung
• Du musst die Voraussetzungen für die Förderung weiterhin erfüllen.
• Während eines Urlaubssemesters werden keine Stipendienleistungen ausgezahlt.
Verpflichtungen nach der Förderung
• keine
Besonderheiten
• Das Stipendium wird aus dem Nachlass von Dr. Romana Schott finanziert.
• Gefördert werden Studentinnen aller Fakultäten der Universität Würzburg, somit können auch Humanmedizinstudentinnen berücksichtigt werden.
• Die Förderung richtet sich insbesondere an Studentinnen, die ihren Studienweg trotz besonderer persönlicher oder biografischer Hindernisse verfolgen.
• Studentinnen mit Kindern werden durch einen zusätzlichen Kinderzuschlag besonders berücksichtigt.
• Die Förderung kann grundsätzlich drei Jahre laufen und ist damit deutlich länger als viele andere Hochschulstipendien.
• Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Die Studentin muss für die Förderung vorgeschlagen werden.
• Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch beim Büro der Universitätsfrauenbeauftragten verpflichtend.
Kontakt:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Büro der Universitätsfrauenbeauftragten
E-Mail: jmu-gleichstellungsfoerderung@uni-wuerzburg.de
Anschrift: Klara-Oppenheimer-Weg 38, 97074 Würzburg
» Weitere Informationen zur Dr. Romana-Schott-Fonds der Universität Würzburg