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Vergeben von Krankenhäusern Stipendien an Medizinstudierende
Regionale Stipendien

Thüringen-Stipendium – Stipendium für Mediziner

Wenn du Medizin studierst und dir vorstellen kannst, später als Fachärztin oder Facharzt in Thüringen in der ambulanten Versorgung zu arbeiten, kann das Thüringen-Stipendium für deine Karriereplanung relevant sein. Wichtig ist aber: Dieses Förderprogramm richtet sich nicht an Medizinstudierende während des Studiums, sondern an approbierte Ärztinnen und Ärzte in der Facharztweiterbildung. Im Gegenzug für eine finanzielle Unterstützung während deiner Weiterbildung verpflichtest du dich, nach Abschluss deiner Facharztweiterbildung in Thüringen an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen.

 

Die Eckdaten des Stipendiums:

• Förderbetrag: einmalige Zuwendung, die auf Basis von bis zu 250 € pro Monat bei einer Weiterbildung in Vollzeit berechnet wird.

• Gesamthöhe: insgesamt bis zu 15.000 € bzw. 18.000 €, abhängig von der maßgeblichen Weiterbildungsdauer nach Weiterbildungsordnung.

• Teilzeitbeschäftigte erhalten eine anteilige Förderung.

• Die Förderdauer beginnt ab dem Monat nach Antragstellung und endet mit dem Abschluss der Weiterbildung bzw. des ambulanten Weiterbildungsabschnitts.

• Maximale Förderdauer: höchstens 60 bzw. 72 Monate

• Die Förderung endet mit dem Abschluss der Weiterbildung oder des ambulanten Weiterbildungsabschnitts.

• Zahl der Stipendien: k. A.

• Bewerbungsfrist: k. A.

Art der Förderung:
Allgem. Förderung (Lebensunterhalt)
Zielgruppe:
Keine Einschränkung
Bundesland/Region:
Thüringen
Land:
Deutschland

Zugangsvoraussetzungen

• Arzt/Ärztin in Facharztweiterbildung in Deutschland

• Eine Antragstellung ist bereits vor Beginn der Weiterbildung möglich, sobald die Approbationsurkunde vorliegt.

• Gefördert werden die folgenden Fachrichtungen im ambulanten und/oder stationären Weiterbildungsabschnitt: Allgemeinmedizin, Allgemeinchirurgie, Innere Medizin, Augenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Urologie.

• Geförderte Fachrichtungen im ambulanten Weiterbildungsabschnitt: Kinder- und Jugendchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Phoniatrie und Pädaudiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

• Die Weiterbildung kann auch außerhalb Thüringens absolviert werden.

Voraussetzung ist die Bereitschaft, nach Abschluss der Weiterbildung im Freistaat Thüringen an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen.

Bewerbungsunterlagen

• Antragsformular mit Anlagen
• Approbationsurkunde (Kopie)
• Weiterbildungsvertrag (Kopie)
• Aufstellung der bisherigen abgeleisteten Weiterbildungsabschnitte
• Aufstellung der Weiterbildungszeiten, die noch abzuleisten sind
• Nachweis einer gültigen Weiterbildungsbefugnis der Landesärztekammer Thüringen durch den Praxisinhaber/Medizinisches Versorgungszentrum (falls vorhanden)

Verpflichtungen während der Förderung

• Änderungen während der Facharztweiterbildung müssen der Stiftung unverzüglich angezeigt werden.

• Dazu gehören beispielsweise Unterbrechungen der Weiterbildung oder Änderungen des Beschäftigungsumfangs.

 

Verpflichtungen nach der Förderung

• Nach erfolgreichem Abschluss der Facharztprüfung ist eine Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen möglich.

• Der Einstieg muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Weiterbildungsende erfolgen.

• Eine Fristverlängerung kann im Einzelfall auf Antrag gewährt werden.

• Die Teilnahme muss für mindestens vier Jahre erfolgen.

• Die Tätigkeit muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen.

• Die Teilnahme ist in eigener Niederlassung oder in Anstellung in einer vertragsärztlichen Praxis, Einrichtung oder in einem MVZ möglich.

• Wird die Weiterbildung nicht abgeschlossen oder die spätere Verpflichtung nicht erfüllt, sind die Fördermittel zurückzuzahlen.

Besonderheiten

Das Thüringen-Stipendium wird seit 2021 ausschließlich als Einmalzahlung gewährt.

• Diese Einmalzahlung ist laut Angaben der Stiftung steuerfrei.

Kontakt:

Stiftung für Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen
Telefon: 03643 55 99 50
E-Mail: info@savth.de
Website: www.savth.de 

Anschrift: Zum Hospitalgraben 8, 99425 Weimar

 

» Weitere Informationen zum Thüringen-Stipendium für Mediziner

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