Studienstiftung des deutschen Volkes – Promotionsförderung
Wenn du nach deinem Medizinstudium eine wissenschaftlich besonders anspruchsvolle Promotion planst und dein Studium bereits abgeschlossen hast, kann die Promotionsförderung der Studienstiftung des deutschen Volkes für dich sehr interessant sein. Wichtig ist jedoch, dass diese Förderung nicht für studienbegleitende Doktorarbeiten während des laufenden Medizinstudiums gedacht ist. Für Medizinstudierende mit laufender Dissertation gelten stattdessen die Regeln der Studienförderung.
Die Eckdaten des Stipendiums:
• Förderbetrag: bis zu 1.750 € pro Monat
• Forschungskostenpauschale: 100 € pro Monat
• Familienzulage: 155 € pro Monat
• Förderdauer: 3 Jahre (kann um 6 Monate verlängert werden)
• Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung: maximal 100 € pro Monat
• Seminare zur fachlichen und allgemeinbildenden Qualifizierung
• Zahl der Stipendien: ca. 340 pro Jahr
• Bewerbungsschluss: k. A.
Zugangsvoraussetzungen
• sehr gute bis exzellente akademische Leistungen bzw. ein weit überdurchschnittlich erfolgreich abgeschlossenes Studium
• ein wissenschaftlich anspruchsvolles Dissertationsprojekt,
• gesellschaftliches Engagement bzw. Hinweise auf Verantwortungsübernahme über die eigene Person hinaus
• Der Studienabschluss darf grundsätzlich nicht länger als vier Jahre zurückliegen.
• Für Humanmedizinerinnen und Humanmediziner beginnt diese Vierjahresfrist erst nach Abschluss des Praktischen Jahres.
• Promotionsvorhaben an einer deutschen Hochschule können unabhängig von der Staatsbürgerschaft gefördert werden.
• Wichtig für Medizinstudierende: Eine Bewerbung für diese Promotionsförderung ist erst nach abgeschlossenem Medizinstudium möglich.
Bewerbungsunterlagen
• Bewerbungsbogen
• Fragebogen für Bewerberinnen und Bewerber
• Fragebogen für Erstgutachterinnen und Erstgutachter
• ggf. eine Erklärung zu sicherheitsrelevanten Aspekten des Forschungsvorhabens für Bewerberinnen bzw. Bewerbermit Nicht-EU-Staatsbürgerschaft.
• falls vorhanden: – Kopie der Betreuungs- oder Promotionsvereinbarung
• tabellarischer Lebenslauf
• ausformulierter Lebenslauf
• Abschlusszeugnis bzw. vorläufige Bescheinigung mit Einzelnoten
• ggf. Bachelor-Zeugnis
• Resümee der schriftlichen Examensarbeit (falls fachüblich).
• Exposé des Dissertationsvorhabens (max. 20 Seiten inkl. Literaturverzeichnis)
• Vorschlagsformular für Fachgutachterinnen bzw. Gachgutachter
Verpflichtungen während der Förderung
• Die Promotion muss in der förderfähigen Phase als Vollzeitvorhaben betrieben werden. Berufsbegleitende Promotionen sind nicht förderfähig.
• Ein paralleles weiteres Studium oder eine weitere Ausbildung ist mit der Promotionsförderung nicht vereinbar.
• Wissenschaftliche Nebentätigkeiten sind ergänzend nur in begrenztem Umfang möglich, insbesondere bis maximal zu einer Viertelstelle in Forschung und Lehre.
Verpflichtungen nach der Förderung
• k. A.
Besonderheiten
• Studienbegleitende Doktorarbeiten innerhalb des Medizinstudiums werden nicht über die Promotionsförderung unterstützt. Hierfür kommen ggf. Fördermöglichkeiten der Studienförderung in Betracht.
• Eine rein ideelle Promotionsförderung ohne Stipendienzahlung ist nur für Personen möglich, die bereits im Studium von der Studienstiftung oder im Max-Weber-Programm Bayern gefördert wurden.
• Auslandspromotionen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich, hierfür ist eine zusätzliche Begründung erforderlich.
• Die Studienstiftung verleiht seit 2022 drei Promotionspreise pro Jahr.
• Das Auswahlverfahren dauert im Schnitt etwa vier bis sechs Monate.
• Derzeit ist etwa ein Drittel der Bewerberinnen und Bewerber erfolgreich.
Kontakt:
Studienstiftung des deutschen Volkes e. V.
Dr. Thomas Ludwig (Leiter des Teams Promotionsförderung)
E-Mail: promotion@studienstiftung.de
Website: www.studienstiftung.de
Anschrift: Ahrstraße 41, 53175 Bonn
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