Ruhr-Universität Bochum – Studieneinstiegsstipendium für geflüchtete Medizinstudierende
Wenn du dein Medizinstudium an der Ruhr-Universität Bochum aufnimmst und aus einem Land geflüchtet bist, kannst du dich unter bestimmten Voraussetzungen für das Studieneinstiegsstipendium des International Office bewerben.
Die Förderung richtet sich an Bildungsausländer:innen mit Fluchthintergrund, die sich zu Beginn des Förderzeitraums im ersten oder zweiten Hochschulsemester eines regulären Studiums an der RUB befinden. Auch Humanmedizinstudierende können berücksichtigt werden.
Die Eckdaten des Stipendiums:
• Förderbetrag: 300 Euro monatlich
• Förderdauer im 1. Hochschulsemester: zwölf Monate
• Förderdauer im 2. Hochschulsemester: sechs Monate
• Zusatzleistungen: Stipendienbegleitprogramm mit unter anderem Gruppentreffen und individuellen Beratungen
• Förderbereich: allgemeine Studienfinanzierung
• Zahl der Stipendien: k. A.
• Bewerbungsfrist: k. A.
Zugangsvoraussetzungen
• geplante bzw. neu begonnene Einschreibung in ein Regelstudium an der Ruhr-Universität Bochum
• während des Förderzeitraums erstes oder zweites Hochschulsemester
• Die Hochschulzugangsberechtigung wurde nicht in Deutschland erworben.
• Einreise nach Deutschland vor höchstens fünf Jahren, in Ausnahmefällen vor höchstens sieben Jahren
• einer der von der RUB genannten aufenthaltsrechtlichen Status muss vorliegen.
• monatliches Einkommen – Sozialleistungen ausgenommen – von höchstens 1.000 Euro
• bei anderen Flucht- bzw. Aufenthaltsstatus, beispielsweise einem noch laufenden Asylverfahren, ist eine individuelle Rücksprache mit dem International Office vorgesehen.
Bewerbungsunterlagen
• Motivationsschreiben
• Lebenslauf
• Kopie des Aufenthaltstitels
• Kontoauszüge aller Konten
• Selbstauskunft zur finanziellen Situation
• Nachweis über Deutschkenntnisse bzw. bei einem englischsprachigen Studiengang Nachweis über entsprechende Englischkenntnisse
• Nachweis über studienvorbereitende Maßnahmen
• Hochschulzugangsberechtigung
• im ersten Hochschulsemester: Zulassung der Ruhr-Universität Bochum
• im zweiten Hochschulsemester: aktuelle Studienbescheinigung
• gegebenenfalls Nachweise über gesellschaftliches Engagement
Verpflichtungen während der Förderung
• k. A.
Verpflichtungen nach der Förderung
• k. A.
Besonderheiten
• speziell für internationale Studienanfänger:innen mit Fluchthintergrund
• bereits ab dem ersten Hochschulsemester möglich
• Nach Angaben der RUB entfällt bei einer Einbürgerung oder der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis der Anspruch auf dieses Stipendium.
Kontakt:
Ruhr-Universität Bochum
International Office
RUBiss-Team
E-Mail: rubiss@rub.de
Anschrift: Universitätsstraße 150, 44801 Bochum