Ruhr-Universität Bochum – Jahresstipendium für geflüchtete Medizinstudierende
Wenn du mit Fluchthintergrund an der Ruhr-Universität Bochum Medizin studierst, dich zu Beginn des Förderzeitraums mindestens im dritten Fachsemester befindest und die weiteren Voraussetzungen erfüllst, kannst du dich für das Jahresstipendium des International Office bewerben. Die Förderung unterstützt geflüchtete Bildungsausländer:innen für zwölf Monate. Die Höhe der Förderung richtet sich danach, ob du über eigenes Einkommen beziehungsweise BAföG verfügst.
Die Eckdaten des Stipendiums:
• Förderbetrag ohne anderes Einkommen: 1.000 Euro monatlich
• Voraussetzung für die Förderung mit 1.000 Euro: Nachweis eines abgelehnten BAföG-Antrags
• Förderbetrag bei Einkommen bis maximal 1.000 Euro monatlich einschließlich BAföG: 300 Euro monatlich
• Förderdauer: zwölf Monate
• Zusatzleistungen: Stipendienbegleitprogramm mit unter anderem Gruppentreffen und individuellen Beratungen
• Zahl der Stipendien: k. A.
• Bewerbungsfrist: k. A.
Zugangsvoraussetzungen
• Regelstudium an der Ruhr-Universität Bochum
• zu Beginn des Förderzeitraums mindestens im dritten Fachsemester
• Die Hochschulzugangsberechtigung wurde nicht in Deutschland erworben.
• Einreise nach Deutschland vor höchstens fünf Jahren, in Ausnahmefällen bis zu sieben Jahren
• einer der von der RUB für das Programm genannten Aufenthaltstitel bzw. aufenthaltsrechtlichen Status
• monatliches Einkommen einschließlich BAföG, Sozialleistungen ausgenommen, maximal 1.000 Euro
• Bei einem nicht ausdrücklich genannten Fluchtstatus ist eine Rücksprache mit dem International Office möglich.
Bewerbungsunterlagen
• Motivationsschreiben
• Lebenslauf
• Empfehlungsschreiben einer Hochschullehrerin bzw. eines Hochschullehrers
• Kopie des Aufenthaltstitels
• Kontoauszüge aller Konten
• Selbstauskunft zur finanziellen Situation
• BAföG-Bescheid bzw. Ablehnungsbescheid, soweit vorhanden
• aktuelle Studienbescheinigung
• aktuelle Leistungsübersicht
• gegebenenfalls Nachweise über gesellschaftliches Engagement
Verpflichtungen während der Förderung
• k. A.
Verpflichtungen nach der Förderung
• k. A.
Besonderheiten
• zwölfmonatige Förderung
• besonders hohe Förderung von bis zu 1.000 Euro monatlich möglich, wenn kein anderes Einkommen vorhanden ist und ein abgelehnter BAföG-Antrag nachgewiesen wird
• bei einem Einkommen bzw. BAföG von insgesamt bis zu 1.000 Euro monatlich beträgt die Förderung 300 Euro.
• zusätzlich wird ein Begleitprogramm angeboten
• keine Beschränkung auf bestimmte Studienfächer, somit auch für Humanmedizin an der RUB nutzbar
Kontakt:
Ruhr-Universität Bochum
International Office
RUBiss-Team
E-Mail: rubiss@rub.de
Anschrift: Universitätsstraße 150, 44801 Bochum