Rhein-Hunsrück-Kreis – Stipendium für Medizinstudierende
Wenn du Medizin studierst und dir vorstellen kannst, deine Weiterbildung und spätere ärztliche Tätigkeit im Rhein-Hunsrück-Kreis auszuüben, ist dieses Stipendium besonders interessant für dich. Der Landkreis vergibt pro Jahr bis zu fünf Stipendien und unterstützt dich mit einer im Vergleich zu vielen anderen regionalen Programmen sehr hohen monatlichen Förderung. Im Gegenzug verpflichtest du dich, deine Weiterbildung und spätere Berufstätigkeit in der Region auszuüben.
Die Eckdaten des Stipendiums:
• Förderbetrag (1. bis 4. Semester): 1.000 € pro Monat
• Förderbetrag (5. bis 12. Semester): 1.200 € pro Monat
• Förderdauer: bis zu 72 Monate
• Förderung endet mit Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
• Zahl der Stipendien: bis zu 5 Stipendien pro Jahr
• Bewerbungsfrist: k. A.
Zugangsvoraussetzungen
• Immatrikuliert an einer deutschen Universität oder einer anderen Universität, deren Abschluss die Approbation als Arzt in Deutschland zulässt
• Fachrichtung: Humanmedizin
• Bewerberin bzw. Bewerber darf in Deutschland leben und arbeiten
• Bereitschaft, die mit dem Stipendium verbundenen Verpflichtungen hinsichtlich Weiterbildung und späterer Tätigkeit in der Region einzugehen.
Bewerbungsunterlagen
• Bewerbungsschreiben
• Motivationsschreiben
• Lebenslauf
• Zeugnis über das Bestehen der ersten Ärztlichen Prüfung (sofern vorhanden)
• Immatrikulationsbescheinigung (Kopie)
• Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (beglaubigte Kopie)
Verpflichtungen während der Förderung
• Bestreben das Studium in der Regelstudienzeit zu absolvieren
• Regelmäßiges unaufgefordertes Einreichen von aktuellen Bescheinigungen und Leistungsnachweisen
• Teilnahme an Veranstaltungen des Stipendiengebers
Verpflichtungen nach der Förderung
• Beginn der Facharztweiterbildung spätestens sechs Monate nach Abschluss des Studiums im Rhein-Hunsrück-Kreis oder nach Absprache in umliegenden Gebietskörperschaften
• Mögliche Fachrichtungen: Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde, Psychiatrie und Psychotherapie, Gynäkologie und Geburtshilfe oder Öffentliches Gesundheitswesen
• Nach erfolgreicher Weiterbildung: Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit im Rhein-Hunsrück-Kreis innerhalb von sechs Monaten
• Mindestdauer der anschließenden Tätigkeit im Rhein-Hunsrück-Kreis: 5 Jahre
• Wenn die Facharztweiterbildung außerhalb des Rhein-Hunsrück-Kreises erfolgt, verlängert sich die Bindungsfrist auf zehn Jahre.
• Bei Teilzeittätigkeit verlängert sich die Bindungsfrist entsprechend anteilig.
Besonderheiten
• Die Förderrichtlinie zur Vergabe von Stipendien im Rhein-Hundsrück-Kreis ist online und kann heruntergeladen werden. Somit ist von Anfang an klar, welche Leistungen Du erhältst und wozu Du dich verpflichtest.
Kontakt:
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Herr Guido Scherer
Telefon: 06761 8 27 28
E-Mail: guido.scherer@rheinhundsrueck.de
Website: https://www.kreis-sim.de
Anschrift: Hüllstraße 13, 55469 Simmern/Hunsrück
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