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Vergeben von Krankenhäusern Stipendien an Medizinstudierende
Regionale Stipendien

Meilenstein Weiterbildungsgesellschaft – Stipendium für Medizinstudierende

Wenn du Humanmedizin studierst und dir vorstellen kannst, später als Hausarzt oder Hausärztin im Landkreis Emsland zu arbeiten, könnte dieses Stipendium für dich interessant sein. Du erhältst bis zu 500 Euro pro Monat über einen langen Zeitraum und wirst bereits während des Studiums an die Region gebunden. Gleichzeitig ist die Förderung jedoch an klare berufliche Verpflichtungen geknüpft. Gerade deshalb solltest du vor deiner Bewerbung die Richtlinien genau lesen und ehrlich prüfen, ob der Weg in die hausärztliche Versorgung im Emsland wirklich zu deinen beruflichen Zielen passt.

Die Eckdaten des Stipendiums:

• Förderbetrag: 500 € pro Monat
• maximal 75 Monate (Regelstudienzeit plus 3 Monate)
• Zahl der Stipendien: bis zu 5 Stipendien pro Jahr
• Bewerbungsfrist: 15. Oktober eines jeden Jahres

Art der Förderung:
Allgem. Förderung (Lebensunterhalt)
Zielgruppe:
Keine Einschränkung
Bundesland/Region:
Keine Einschränkung
Land:
Deutschland

Zugangsvoraussetzungen

• Studierende stammen vorzugsweise aus dem Landkreis Emsland
• Immatrikuliert an einer deutschen oder einer anderen Universität, deren Abschluss ohne weitere Bedingungen zur Approbation als Arzt in Deutschland berechtigt
• Fachrichtung: Humanmedizin
• Geeignete Bewerber werden zum Auswahlgespräch eingeladen
• Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur vertragsärztlichen Tätigkeit im Bereich Allgemeinmedizin

Bewerbungsunterlagen

• Bewerbungsschreiben (formfrei)
• Tabellarischer Lebenslauf
• Motivationsschreiben
• Immatrikulationsbescheinigung (Kopie)
• Zeugnis der Hochschulreife (beglaubigte Kopie)
• Sofern der erste Abschnitt der ärztlichen Prüfung bereits bestanden ist: Kopie des Zeugnisses (beglaubigt)

Verpflichtungen während der Förderung

• Bestreben das Studium in der Regelstudienzeit zu absolvieren
• Regelmäßiges unaufgefordertes Einreichen von aktuellen Bescheinigungen und Leistungsnachweisen

Verpflichtungen nach der Förderung

• Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums sollst du unmittelbar die Approbation beantragen und anschließend direkt eine Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin beginnen, sofern diese zur hausärztlichen Versorgung berechtigt.

• Die Weiterbildung sollte möglichst im Landkreis Emsland absolviert werden, sofern dort passende Inhalte und freie Weiterbildungsstellen vorhanden sind.

• Während der Weiterbildung musst du jährlich nachweisen, dass das Weiterbildungsverhältnis weiterhin besteht.

• Binnen eines Jahres nach Abschluss der Facharztweiterbildung musst du eine Tätigkeit in der vertragsärztlichen hausärztlichen Versorgung im Landkreis Emsland aufnehmen.

• Diese Tätigkeit muss grundsätzlich mindestens fünf Jahre dauern.

• Sie kann in eigener Niederlassung, im Angestelltenverhältnis in einer Vertragsarztpraxis oder in einem MVZ erfolgen.

• Teilzeit mit mindestens 50 % einer Vollzeitstelle ist möglich, dann verlängert sich die Verpflichtungsdauer entsprechend.

Besonderheiten

• Die Richtlinie zur Vergabe von Stipendien des Landkreises Emsland ist online und kann heruntergeladen werden. Somit ist von Anfang an klar, welche Leistungen Du erhältst und wozu Du Dich verpflichtest. Daher solltest Du diese vor Einreichung einer Bewerbung durchlesen.

Kontakt:

Meilenstein Weiterbildungsgesellschaft

Timo Deiters (Verwaltung)
Telefon: 05931 44 12 62
E-Mail: meilenstein@emsland.de
Website: www.meilenstein-emsland.de

Anschrift: Ordeniederung 1, 49716 Meppen

 

» Weitere Informationen zum Stipendium der Meilenstein Weiterbildungsgesellschaft

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