Landkreis Emsland – Stipendium für Ärztinnen und Ärzte
Der Landkreis Emsland unterstützt Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin mit einer monatlichen Förderung von 500 Euro. Gefördert wird die ambulante Weiterbildungszeit in einer hausärztlichen Praxis im Landkreis Emsland. Im Gegenzug verpflichten sich die Geförderten, nach Abschluss der Weiterbildung innerhalb eines Jahres in die hausärztliche Versorgung im Emsland einzusteigen und dort für fünf Jahre tätig zu sein.
Die Eckdaten des Stipendiums:
• Förderbetrag: 500 € pro Monat
• Maximale Förderdauer: maximal 24 Monate
• Zahl der Stipendien: bis zu 4
• Bewerbungsfrist: k. A.
Zugangsvoraussetzungen
• Du bist Weiterbildungsassistentin oder -assistent zum Facharzt für Allgemeinmedizin
• Du stehst kurz vor der zweijährigen ambulanten Weiterbildungszeit
• Du möchtest an der vertragsärztlichen Tätigkeit als Allgemeinmediziner im Landkreis Emsland für mindestens fünf Jahre teilnehmen.
Bewerbungsunterlagen
• Das Antragsformular für das Förderprogramm „Förderung von Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin im Landkreis Emsland“ kann heruntergeladen werden.
• Bestätigung der ausbildenden Praxis über den Ausbildungsplatz
• Bescheinigung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen über die Weiterbildung
Verpflichtungen während der Förderung
• Du absolvierst die Weiterbildung in einer hausärztlichen Praxis im Landkreis Emsland
• Du weist die ordnungsgemäße Durchführung der Weiterbildung halbjährlich unaufgefordert durch eine Bestätigung der ausbildenden Praxis nach
Verpflichtungen nach der Förderung
• Du nimmst binnen eines Jahres nach Abschluss der Weiterbildung an der vertragsärztlichen Versorgung im hausärztlichen Dienst im Landkreis Emsland teil
• Das kann in eigener Niederlassung oder im Angestelltenverhältnis in einer Vertragsarztpraxis oder einem MVZ erfolgen.
Du verpflichtest dich zu einer fünfjährigen Tätigkeit im hausärztlichen Dienst im Landkreis Emsland
• Eine Tätigkeit in Teilzeit ab mindestens 50 % ist möglich; dann verlängert sich die Verpflichtungsdauer entsprechend
• Nach Bestehen der Prüfung legst du eine beglaubigte Kopie der Anerkennungsurkunde vor
Besonderheiten
• Die Richtlinie zur Förderung von Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin ist online abrufbar. Somit ist von Anfang an klar, welche Leistungen du erhältst und wozu du dich verpflichtest.
• Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn bereits eine vergleichbare Förderung bezogen wird.
Kontakt:
Landkreis Emsland
Telefon: 05931 44-0
E-Mail: meilenstein@emsland.de
Website: https://www.meilenstein-emsland.de
Anschrift: Ordeniederung 1, 49716 Meppen
» Weitere Informationen zum Stipendium des Landkreises Emsland für Ärztinnen und Ärzte