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Vergeben von Krankenhäusern Stipendien an Medizinstudierende
Regionale Stipendien

Landkreis Emsland – Förderung von Famulaturen, Blockpraktika und Hospitationen

Du möchtest eine Famulatur, ein Blockpraktikum oder eine Hospitation in einer haus- oder kinder- und jugendärztlichen Praxis absolvieren? Dann könnte das Förderprogramm des Landkreises Emsland für dich interessant sein. Der Landkreis unterstützt Medizinstudierende finanziell, wenn sie ihre praktischen Ausbildungsphasen im Emsland absolvieren und so die ambulante Versorgung vor Ort kennenlernen. Die Förderung beträgt 25 Euro pro Tag, kann mehrfach beantragt werden, ist während des gesamten Studiums jedoch auf maximal 1.000 Euro begrenzt.

Die Eckdaten des Stipendiums:

• Förderbetrag: 25 € pro Tag

• Förderbetrag pro Woche: 125 € bei einer 5-Tage-Woche

• Maximale Gesamtförderung: 1.000 € je Student bzw. Studentin für die Dauer des Studiums. Dies entspricht maximal 8 Wochen Förderung bei einer 5-Tage-Woche.

• Mehrfachförderung: möglich, d. h. es können mehrere Anträge während des Studiums gestellt werden.

• Es gibt keine feste jährliche Bewerbungsfrist, der Antrag soll jedoch in der Regel mindestens vier Wochen vor Beginn gestellt werden.

• Wichtiger Hinweis: Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Famulatur, das Blockpraktikum oder die Hospitation bereits begonnen hat oder schon abgeschlossen ist.

Art der Förderung:
Allgem. Förderung (Lebensunterhalt)
Zielgruppe:
Keine Einschränkung
Bundesland/Region:
Niedersachsen
Land:
Deutschland

Zugangsvoraussetzungen

• Du bist Studentin oder Student der Humanmedizin.

• Du studierst an einer Universität in der Europäischen Union.

• Du beabsichtigst, eine Famulatur, ein Blockpraktikum oder eine Hospitation im Landkreis Emsland zu absolvieren.

• Die Tätigkeit findet in einer Praxis für Allgemeinmedizin oder Kinder- und Jugendmedizin im Landkreis Emsland statt.

• Du bist nicht gleichzeitig im Stipendienprogramm des Landkreises Emsland für Studierende der Humanmedizin eingeschrieben.

 

Bewerbungsunterlagen

• Antragsformular
• Immatrikulationsbescheinigung (Kopie)

Verpflichtungen während der Förderung

• Du stellst den Antrag vor Beginn der Famulatur, des Blockpraktikums oder der Hospitation.

• Du reichst einen vollständigen Antrag ein.

• Nach Absolvierung reichst du eine Bescheinigung der ausbildenden Praxis über die Ableistung ein.

• Wenn du gleichzeitig andere Fördermittel in Anspruch nimmst oder beantragt hast, musst du dies bei der Antragstellung angeben.

Verpflichtungen nach der Förderung

• Nach Abschluss der Famulatur, des Blockpraktikums oder der Hospitation musst du die Bestätigung der Praxis einreichen.

• Erst nach Vorlage dieser Bestätigung kann die endgültige Bearbeitung und Auszahlung erfolgen.

 

Besonderheiten

• Gefördert werden nicht nur Famulaturen, sondern auch Blockpraktika und Hospitationen.

• Seit der aktuellen Richtlinie sind sowohl allgemeinmedizinische Praxen als auch Praxen für Kinder- und Jugendmedizin förderfähig.

• Die Förderung kann mehrfach beantragt werden, ist aber auf insgesamt 1.000 € pro Studium begrenzt.

• Eine Förderung wird nicht gewährt, wenn bereits eine vergleichbare Förderung aus einem anderen Programm bezogen wird.

• Über die Vergabe entscheidet die Weiterbildungsgesellschaft nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

• Wenn mehr vollständige Anträge eingehen, als Mittel vorhanden sind, zählt der Zeitpunkt des Antragseingangs.

Kontakt:

Landkreis Emsland
Telefon: 05931 44-0
E-Mail: meilenstein@emsland.de
Website: https://www.meilenstein-emsland.de

Anschrift: Ordeniederung 1, 49716 Meppen

 

» Weitere Informationen zur Förderung von Famulaturen, Blockpraktika und Hospitationen durch den Landkreis Emsland

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