Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) – Förderung Blockpraktikum
Wenn du dein Blockpraktikum im Fach Allgemeinmedizin in einer Lehrpraxis in Schleswig-Holstein absolvieren möchtest, könnte die Förderung der KVSH für dich interessant sein. Die KVSH unterstützt Medizinstudierende mit einem Zuschuss zu den Fahrt- oder Übernachtungskosten, sofern das Blockpraktikum außerhalb der Mittelbereiche Kiel und Lübeck stattfindet. Gerade wenn du für dein Blockpraktikum längere Wege oder zusätzliche Übernachtungen einplanen musst, kann dir diese Förderung dabei helfen, praktische Einblicke in die ambulante Versorgung in Schleswig-Holstein zu erhalten.
Die Eckdaten des Stipendiums:
• Förderbetrag: 200 € pro Woche als Zuschuss zu Fahrt- oder Übernachtungskosten.
• Zusätzlich werden Fährkosten, Parkgebühren und ähnliche Kosten, die sich aus der besonderen Lage der Praxis ergeben, in voller Höhe erstattet.
• Art der Förderung: wöchentliche Pauschale auf Antrag, keine klassische monatliche Stipendienzahlung.
• Förderdauer: Die Förderung gilt für das Blockpraktikum im Fach Allgemeinmedizin.
• Förderort: Vertragsarztpraxis mit Sitz in Schleswig-Holstein.
• Fördervoraussetzung zum Ort: Das Blockpraktikum muss außerhalb der Mittelbereiche Kiel und Lübeck absolviert werden.
• Zahl der Förderplätze: k. A.
• Bewerbungsfrist: Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der förderfähigen Beschäftigung gestellt werden.
Zugangsvoraussetzungen
• Du studierst an einer medizinischen Universität in Deutschland.
• Du absolvierst ein Blockpraktikum im Fach Allgemeinmedizin.
• Das Blockpraktikum findet in einer Vertragsarztpraxis in Schleswig-Holstein statt.
• Die Praxis liegt außerhalb der Mittelbereiche Kiel und Lübeck.
Bewerbungsunterlagen
• Förderantrag der KVSH
• Aktuelle Studienbescheinigung
• Unterschrift bzw. Bestätigung der Lehrpraxis/Praxisstempel
• ggf. Belege über Fährkosten, Parkgebühren und ähnliche Zusatzkosten
• Bankverbindung für die Auszahlung
Verpflichtungen während der Förderung
• Du absolvierst das Blockpraktikum in einer förderfähigen Praxis in Schleswig-Holstein.
• Für den Antrag benötigst du eine aktuelle Studienbescheinigung.
• Der Antrag muss von dir unterschrieben werden. Außerdem ist eine Bestätigung bzw. eine Unterschrift oder ein Praxisstempel der Lehrpraxis erforderlich.
• Falls du zusätzliche Kosten geltend machen möchtest, die durch die Lage bedingt sind, musst du entsprechende Belege beifügen.
Verpflichtungen nach der Förderung
• Du stellst den Antrag nach Beendigung des Blockpraktikums.
• Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Ende des Blockpraktikums bei der KVSH eingehen.
• Die Auszahlung erfolgt per Überweisung, eine weitere Benachrichtigung erfolgt nicht.
Besonderheiten
• Es handelt sich nicht um ein klassisches Stipendium, sondern um einen Kostenzuschuss für das Blockpraktikum.
• Die Förderung ist ausdrücklich auf Fahrt- oder Übernachtungskosten ausgerichtet.
• Die KVSH stellt außerdem eine Liste von Praxen in Schleswig-Holstein bereit, in denen das Blockpraktikum und das Praktische Jahr im Fach Allgemeinmedizin absolviert werden können.
• Die Förderung erfolgt gemäß Strukturfonds der KVSH.
Kontakt:
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH)
Doreen Dammeyer
Telefon: 04551 88 34 48
E-Mail: studenten@kvsh.de
Website: https://www.kvsh.de
Anschrift: Bismarckallee 1-6, 23795 Bad Segeberg
» Weitere Informationen zur Förderung Blockpraktikum der KVSH