Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) – Förderung Blockpraktikum Allgemeinmedizin
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt unterstützt Medizinstudierende dabei, ein Blockpraktikum Allgemeinmedizin in Sachsen-Anhalt zu absolvieren. Gefördert werden Blockpraktika in allgemeinmedizinischen Lehrpraxen in ländlichen Regionen außerhalb der Universitätsstädte Magdeburg und Halle. Die Förderung erfolgt in Form eines pauschalen Zuschusses, dessen Höhe sich nach der Entfernung der Lehrpraxis zum Universitätsstandort richtet.
Die Eckdaten des Stipendiums:
• Förderbetrag: 150 € bei einer Lehrpraxis außerhalb der Universitätsstadt, aber innerhalb eines Radius von 20 km zur Universität.
• Förderbetrag: 250 € bei einer Lehrpraxis außerhalb eines Radius von 20 km zum Universitätsstandort.
• Art der Förderung: pauschaler Zuschuss auf Antrag des Studierenden, keine monatliche Zahlung.
• Förderdauer: einmalig für ein absolviertes Blockpraktikum Allgemeinmedizin.
• Förderort: allgemeinmedizinische Lehrpraxis in Sachsen-Anhalt in einer ländlichen Region.
• Ausschlussorte: Die Lehrpraxis darf sich nicht in den Städten Magdeburg oder Halle befinden.
• Zahl der Förderplätze: k. A.;
• Bewerbungsfrist: k. A.
• Vergabe der Blockpraktikumsplätze: Die Plätze selbst werden durch die jeweilige Universität vergeben.
Zugangsvoraussetzungen
• Du studierst Humanmedizin.
• Du absolvierst das Blockpraktikum in einer allgemeinmedizinischen Lehrpraxis in Sachsen-Anhalt.
• Die Lehrpraxis befindet sich nicht in Magdeburg oder Halle.
• Die Förderung erfolgt, wenn das Blockpraktikum in einer von den Universitäten Magdeburg bzw. Halle anerkannten Lehrpraxis absolviert wird.
• Das aktuelle Antragsformular ist auf Studierende der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zugeschnitten.
Bewerbungsunterlagen
• keine Angaben
Verpflichtungen während der Förderung
• Du absolvierst das Blockpraktikum in einer förderfähigen allgemeinmedizinischen Lehrpraxis in Sachsen-Anhalt.
• Du reichst einen Förderantrag bei der KVSA ein.
• Dem Antrag ist eine aktuelle Studienbescheinigung beizufügen.
• Dem Antrag ist außerdem die vom ausbildenden Arzt unterschriebene Bestätigung über die Durchführung des Blockpraktikums beizufügen.
Verpflichtungen nach der Förderung
• Die Zahlung erfolgt nach Absolvierung des Blockpraktikums auf Antrag des Studierenden.
• Für die Auszahlung müssen die aktuelle Studienbescheinigung und die unterschriebene Bestätigung des ausbildenden Arztes vorliegen.
Besonderheiten
• Es handelt sich nicht um ein klassisches Stipendium mit monatlicher Auszahlung, sondern um eine einmalige pauschale Förderung.
• Die Förderhöhe richtet sich allein nach der Entfernung der Lehrpraxis zum Universitätsstandort.
• Die KVSA verweist für die Lehrpraxen ausdrücklich auf die Lehrarztpraxen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg.
• Die Förderung ist Teil der Nachwuchsgewinnung der KVSA für die ambulante Versorgung im ländlichen Raum. Der Maßnahmenplan der KVSA führt das Blockpraktikum Allgemeinmedizin ausdrücklich als geförderte praktische Studienzeit auf.
• Der Förderantrag Blockpraktikum KVSA ist online abrufbar.
Kontakt:
KV Sachsen-Anhalt
Jacqueline Koch
Telefon: 0391 6 27 74 39
E-Mail: studium@kvsa.de
Gesine Tipmann
Telefon: 0391 6 27 64 39
Anschrift: Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
» Weitere Informationen zur Förderung Blockpraktikum Allgemeinmedizin des KVVSA