Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern – Förderung Blockpraktikum
Wenn du Humanmedizin an der Universität Rostock oder der Universität Greifswald studierst und dein Blockpraktikum Allgemeinmedizin in einer Lehrpraxis außerhalb der Städte absolvierst, kannst du bei der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern einen Fahrkostenzuschuss beantragen. Die Förderung soll dir einen Anreiz geben, den hausärztlichen Alltag vor allem in ländlichen Regionen kennenzulernen, und die finanziellen Belastungen durch die Anfahrt zur Lehrpraxis reduzieren.
Die Eckdaten des Stipendiums:
• Förderbetrag: Fahrkostenzuschuss in Höhe von 0,20 € pro Kilometer.
• Art der Förderung: Fahrtkostenunterstützung, keine monatliche Zahlung.
• Förderort: eine allgemeinmedizinische Lehrpraxis außerhalb der Universitätsstädte Rostock oder Greifswald.
• Förderdauer: für das absolvierte Blockpraktikum. Im Formular werden die Praktikumsdaten sowie die einzelnen Fahrten bzw. Termine erfasst.
• Zahl der Förderplätze: k. A.
• Bewerbungsfrist: Der Antrag ist spätestens vier Wochen nach Absolvierung des Praktikums in der Abteilung Allgemeinmedizin abzugeben.
Zugangsvoraussetzungen
• Du studierst an einer der beiden Landesuniversitäten in Mecklenburg-Vorpommern, also in Rostock oder Greifswald.
• Du absolvierst dein Blockpraktikum im Fach Allgemeinmedizin.
• Das Blockpraktikum findet in einer allgemeinmedizinischen Lehrpraxis außerhalb der Städte Rostock und Greifswald statt.
Bewerbungsunterlagen
• Antragsformular „Antrag auf finanzielle Förderung Blockpraktikum/Kleingruppenseminar Universitäten Rostock und Greifswald“.
• Bestätigung der Praxis durch Praxisstempel und Unterschrift.
• Originalfahrkarten bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
• Kilometeraufstellung bei Nutzung des eigenen oder eines zur Verfügung gestellten Pkw.
• Angaben zu Person, Matrikelnummer und Bankverbindung.
Verpflichtungen während der Förderung
• Du absolvierst das Blockpraktikum in einer hausärztlichen Praxis außerhalb der Universitätsstadt.
• Im Antrag musst du angeben, mit welchen Verkehrsmitteln du gefahren bist.
• Wenn du öffentliche Verkehrsmittel genutzt hast, müssen die Fahrkarten im Original eingereicht werden.
• Wenn du mit dem eigenen oder einem zur Verfügung gestellten Pkw gefahren bist, müssen die zurückgelegten Kilometer pro Strecke dokumentiert werden.
• Bei Fahrgemeinschaften müssen die Namen der Mitfahrer angegeben werden.
Verpflichtungen nach der Förderung
• Du musst den Antrag spätestens vier Wochen nach Abschluss des Blockpraktikums bei der Abteilung für Allgemeinmedizin einreichen.
• Der Antrag muss durch die Lehrpraxis mit Praxisstempel und Unterschrift bestätigt werden.
• Im Antrag musst du deine persönlichen Angaben, deine Matrikelnummer und deine Bankverbindung angeben und die Richtigkeit deiner Angaben unterschreiben.
Besonderheiten
• Die KVMV führt die Förderung auf ihrer Studienseite für das Blockpraktikum und das Kleingruppenseminar gemeinsam auf. Das verlinkte Formular bezieht sich jedoch ausdrücklich auf die Fahrtkostenunterstützung für das Blockpraktikum außerhalb der Universitätsstadt.
• Im Antragsformular ist vorgesehen, dass das Institut für Allgemeinmedizin die einfache Entfernung, die Anzahl der Termine und die gesamte Fahrkostenerstattung prüft.
• Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gilt: Es werden nur eingereichte Belege berücksichtigt.
Kontakt:
Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0385 7 43 10
E-Mail: info@kvmv.de
Website: https://www.kvmv.de/startseite/
Anschrift: Neumühler Straße 22, 19057 Schwerin.