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Vergeben von Krankenhäusern Stipendien an Medizinstudierende
Sonstige Stipendien

Hildegardis-Verein – zinsloses Bildungsdarlehen für Studentinnen

Wenn du Medizin studierst und als Studentin in eine finanzielle Engpasssituation geraten bist, könnte das Bildungsdarlehen des Hildegardis-Vereins für dich interessant sein. Der Verein vergibt keine klassischen Stipendien, sondern zinslose Darlehen an Frauen, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind. Für Medizinstudentinnen kann dies vor allem in der Studienabschlussphase, bei finanziellen Lücken oder für ein Auslandssemester eine interessante Option sein.

Die Eckdaten des Stipendiums:

• Förderbetrag: 250 € oder 500 € pro Monat
• Förderhöchstsumme: bis zu 10.000 €
• Förderdauer: wird individuell vereinbart
• Förderfähige Vorhaben: Erststudium, Zweit- oder Aufbaustudium, Abschlussphasen, Auslandssemester und Fernstudiengänge
• Promotionsarbeiten werden nicht gefördert
• Zahl der Stipendien: k. A.
• Bewerbungsfristen: 30.06. und 31.12.

 

Art der Förderung:
Darlehen
Zielgruppe:
Ausländische Studierende, Frauen
Bundesland/Region:
Nordrhein-Westfalen
Land:
Deutschland

Zugangsvoraussetzungen

• Du bist eine Frau und an einer deutschen Hochschule immatrikuliert.
• Du gehörst einer christlichen Konfession an. Der Verein fördert vor allem Katholikinnen, aber auch Christinnen anderer Konfessionen.
• Der Verein fördert Frauen jeden Alters ab Volljährigkeit, jeder Fachrichtung, jedes Studienabschlusses, jedes Berufsziels und jeder Nationalität.
• Auch ausländische Studierende können gefördert werden, sofern sie ihr Studium in Deutschland absolvieren.

Bewerbungsunterlagen

• Anschreiben mit Angaben zur Motivation, zur Qualifizierungsidee und zum Finanzbedarf
• Bewerbungsbogen mit Foto.
• Finanzierungsplan.
• unterschriebener Datenschutzbogen.
• Ein aussagekräftiger Lebenslauf, der den bisherigen Studienverlauf, die Lebensumstände und die persönliche Auseinandersetzung mit dem christlichen Glauben darstellt.
• Kopien von Schulabschlusszeugnissen.
• Aktuelle Studiennachweise mit Benotung, soweit vorhanden.
• Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung.
• Gutachten einer Professorin oder eines Professors.
• Gutachten einer Seelsorgerin oder eines Seelsorgers.
• Bei Nicht-EU-Bürgerinnen: schriftlicher Nachweis über den Aufenthaltsstatus.
• Bei Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, müssen beglaubigte Übersetzungen eingereicht werden.

Verpflichtungen während der Förderung

• Du musst dem Verein zweimal jährlich, jeweils im April und Oktober, über deinen Studienverlauf berichten.
• Du musst die vereinbarten Förderbedingungen einhalten und die Finanzierung entsprechend der gemeinsamen Vereinbarung abrufen.

Verpflichtungen nach der Förderung

• Nach dem Ende der Förderung gibt es zunächst eine zweijährige Rückzahlungspause.
• Zwei Jahre nach der letzten Darlehensrate oder mit Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beginnt die Rückzahlung.
• Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten gemäß vertraglicher Vereinbarung. In der Regel sind jährlich 10 Prozent der gewährten Darlehenssumme zurückzuzahlen, mindestens jedoch 120 € pro Monat.

Besonderheiten

• Das Angebot richtet sich ausdrücklich auch an Frauen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer individuellen Situation nicht mehr in die klassischen BAföG-Logiken passen. Der Verein betont, dass er auch über die BAföG-Altersgrenzen hinaus fördert.
• Inhaltlich verbindet der Verein die finanzielle Förderung mit einem christlichen Werteverständnis, gesellschaftlicher Verantwortung und solidarischem Engagement.
• Eine Bewerbung vor Beginn des Studiums wird nicht empfohlen, da in der Regel noch kein Gutachten zum bisherigen Studienverlauf vorliegt.
• Für die Auszahlung des Darlehens ist bei positiver Entscheidung eine selbstschuldnerische Bürgschaft durch eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit erforderlich.

Kontakt:

Hildegardis-Verein e.V.
Juliane Rams (Projektleitung Vereinsentwicklung & Darlehen)
E-Mail: rams@hildegardis-verein.de 
Telefon: 0228 9 65 92 49
Anschrift: Wittelsbacherring 9, 53115 Bonn

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