Haßberg-Kliniken – Förderprogramm Klinikstudent
Du suchst im Medizinstudium nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch eine konkrete berufliche Perspektive nach dem Examen? Dann könnte das Förderprogramm „Klinikstudent” der Haßberg-Kliniken für dich interessant sein. Es verbindet eine monatliche finanzielle Unterstützung bereits während des Studiums mit einer engen praktischen Anbindung an die Klinik. Das Programm richtet sich besonders an Medizinstudierende, die sich eine spätere Weiterbildung in der Region Haßberge vorstellen können.
Die Eckdaten des Stipendiums:
• Unterstützung: 250 € pro Monat als zinsloses Darlehen in den Semestern 1 bis 12
• zusätzlicher Förderbetrag von 250 € pro Monat als Stipendium in den Semestern 7 bis 12.
• Maximaler Förderbetrag: bis zu 500 € pro Monat ab dem 7. Semester
• Maximale Förderdauer des zusätzlichen Stipendiums: sechs Semester
• Eine Förderung ist insgesamt bis zur Regelstudienzeit von 12 Semestern möglich.
• Zahl der Stipendien: zwei je Studienjahrgang
• Den Stipendiatinnen und Stipendiaten wird eine Assistentenstelle in Vollzeit angeboten.
• Praxisorientierte Betreuung durch persönliche Paten und ärztliche Ansprechpartner
• Bewerbungsfrist: keine (Bewerbung jederzeit möglich)
Zugangsvoraussetzungen
• Studium der Humanmedizin
• Das Programm kann grundsätzlich bereits zu Beginn des Studiums aufgenommen werden.
• Das zusätzliche Stipendium ab dem 7. Semester wird nach Entscheidung der Klinikleitung auf Basis der Leistungen in Praxis und Studium vergeben.
• Ein Bezug zur Region Haßberge ist ausdrücklich erwünscht, denn das Programm steht unter dem • Motto „Aus der Region für die Region“.
Bewerbungsunterlagen
• Bewerbungsformular (Online)
• Zeugnis der Hochschulreife (Kopie)
• Immatrikulationsbescheinigung (Kopie)
Verpflichtungen während der Förderung
• Die im Studium vorgesehenen Praktika, insbesondere das Krankenpflegepraktikum und die Famulatur, werden bei den Haßberg-Kliniken absolviert.
• Eine gültige Immatrikulationsbescheinigung ist regelmäßig vorzulegen.
• Bei einer Unterbrechung des Studiums wird die Zahlung ausgesetzt.
Verpflichtungen nach der Förderung
• Nach Abschluss des Medizinstudiums ist eine mindestens dreijährige Weiterbildung innerhalb der Haßberg-Kliniken aufzunehmen.
• Mit Antritt des Arbeitsverhältnisses ist das Darlehen in monatlichen Raten von 500 Euro zurückzuzahlen.
• Wird das Studium dauerhaft nicht fortgesetzt oder das Arbeitsverhältnis bei den Haßberg-Kliniken nicht angetreten, ist die gesamte Fördersumme zurückzuzahlen.
• Wird das Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Jahren beendet, ist die erhaltene Stipendiensumme anteilig zurückzuzahlen.
Besonderheiten
- K. A.
Kontakt:
Haßberg-Kliniken
Personalabteilung
Annette Winkler (Personalleiterin)
Telefon: 09521 2 80
E-Mail: personal@hassberg-kliniken.de
Website: www.hassberg-kliniken.de
Anschrift: Hofheimer-Straße 69, 97437 Haßfurt
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