Hans-Böckler-Stiftung – Promotionsförderung
Wenn du nach dem Medizinstudium promovieren möchtest und dich nicht nur durch sehr gute Leistungen, sondern auch durch gesellschaftspolitisches oder gewerkschaftliches Engagement auszeichnest, könnte die Promotionsförderung der Hans-Böckler-Stiftung für dich interessant sein. Besonders attraktiv ist die Kombination aus finanzieller Unterstützung und ideeller Förderung. Wichtig für dich als Medizinstudierende bzw. angehende Promovierende in der Humanmedizin ist jedoch: Eine Förderung ist in medizinischen Fächern mit klinischen Ausbildungsabschnitten nur in Sonderfällen möglich. Sie setzt voraus, dass du den dritten Ausbildungsabschnitt erfolgreich absolviert hast.
Die Eckdaten des Stipendiums:
• Förderbetrag: bis zu 1.650 € pro Monat
• Forschungskostenpauschale: 100 € pro Monat
• Familienzuschlag von bis zu 155 €
• Regelförderdauer: 3 Jahre, in begründeten Fällen ist eine Verlängerung möglich
• Zahl der Stipendien: ca. 100 pro Jahr
• Bewerbung: zweimal im Jahr innerhalb bestimmter Fristen
Zugangsvoraussetzungen
• sehr gute Studien- und Prüfungsleistungen, die eine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit erkennen lassen.
• zügig abgeschlossenes, zur Promotion berechtigendes Studium
• gewerkschaftliches oder gesellschaftspolitisches Engagement
• politisches Interesse und gesellschaftliche Verantwortung
• Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.
• Altersgrenze: grundsätzlich 40 Jahre. Das 40. Lebensjahr darf zum Bewerbungsschluss noch nicht vollendet sein. Für Gewerkschaftsmitglieder gibt es in Ausnahmefällen bis zu vier Stipendien pro Jahr auch oberhalb dieser Grenze.
• Das Promotionsvorhaben sollte nach Möglichkeit gesellschaftspolitische Relevanz aufweisen und einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung erwarten lassen.
• Wichtig: Für eine Bewerbung muss das Medizinstudium regelmäßig bereits abgeschlossen worden sein. Nur in Sonderfällen ist eine Förderung nach erfolgreicher Absolvierung des dritten Ausbildungsabschnitts möglich.
Bewerbungsunterlagen
• Exposé des Promotionsvorhabens (max. 10 Seiten)
• Zeit- und Arbeitsplan
• Tabellarischer Lebenslauf
• Zulassungsbescheinigung der Hochschule
• Zwei Gutachten (eines von der betreuenden Person, eines von einer weiteren promovierten Person)
• Nachweise über das Engagement.
Verpflichtungen während der Förderung
• Die Förderung ist auf eine Vollzeitpromotion ausgerichtet. Eine Kombination mit anderen Ausbildungsgängen, Teilzeitbeschäftigungen oder umfangreichen Nebentätigkeiten ist nicht vorgesehen.
• Nebentätigkeiten sind nur in engem Rahmen zulässig.
Verpflichtungen nach der Förderung
• k. A.
Besonderheiten
• Sollte ein Förderzusage gegeben werden, dann muss das Stipendium innerhalb von 4 Monaten angetreten werden.
• Die Stiftung vergibt neben Einzelstipendien auch Plätze in Promotionskollegs und Nachwuchsforschergruppen
• Auch bestimmte Auslandsaufenthalte, etwa für Sprachkurse, Tagungen oder studienbezogene Aufenthalte, werden gefördert. Eine vollständig im Ausland durchgeführte Promotion wird jedoch im Regelfall nicht gefördert.
• Eine einmal abgelehnte Bewerbung kann grundsätzlich nicht erneut eingereicht werden, auch nicht mit einem neuen Projekt.
Kontakt:
Hans-Böckler-Stiftung
Abteilung Promotionsförderung
Telefon: 0211 7 77 80
E-Mail: bewerbung@boeckler.de
Website: www.boeckler.de
Anschrift: Georg-Glock-Straße 18, 40474 Düsseldorf
» Weitere Informationen zur Promotionsförderung der Hans-Böckler-Stiftung