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Vergeben von Krankenhäusern Stipendien an Medizinstudierende
Universitäten

Goethe-Universität Frankfurt – HessenFonds – Stipendium für geflüchtete Studierende

Wenn du an der Goethe-Universität Frankfurt Medizin studierst und einen Flucht- bzw. Verfolgungshintergrund hast, kannst du dich über die Universität für eine Förderung aus dem HessenFonds bewerben.
Der HessenFonds ist ein Förderprogramm des Landes Hessen für besonders begabte und leistungsstarke geflüchtete Studierende, Promovierende sowie Wissenschaftler:innen. Das Programm steht grundsätzlich Angehörigen staatlicher Hochschulen in Hessen offen und ist nicht ausschließlich auf die Goethe-Universität beschränkt.
Eine direkte Bewerbung beim Land Hessen ist nicht möglich. Studierende reichen ihre Unterlagen bei ihrer jeweiligen Hochschule ein. Diese trifft eine Vorauswahl und nominiert geeignete Bewerber:innen für die Landesförderung.

Die Eckdaten des Stipendiums:

• Förderbetrag für Studierende: 300 Euro monatlich
• Förderdauer: zwölf Monate
• Förderbereich: allgemeine finanzielle Unterstützung während des Studiums
• Bewerbungsfrist: Die hochschulinterne Bewerbungsfrist der Goethe-Universität ist zu beachten.
• Zahl der Stipendien: abhängig von der landesweiten Auswahl und den verfügbaren Fördermitteln

Art der Förderung:
Allgem. Förderung (Lebensunterhalt)
Zielgruppe:
Flüchtlinge
Universität:
Frankfurt am Main (Goethe-Universität)
Bundesland/Region:
Hessen
Land:
Deutschland

Zugangsvoraussetzungen

• Immatrikulation an der Goethe-Universität Frankfurt bzw. Zugehörigkeit zu einer anderen staatlichen Hochschule des Landes Hessen
• Flucht- bzw. Verfolgungshintergrund entsprechend den jeweils geltenden Vorgaben des HessenFonds
• Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen
• herausragende bzw. sehr gute Studienleistungen
• besondere Begabung und überzeugender bisheriger Studienverlauf
Nominierung durch die jeweilige Hochschule.
• Hinweis: Für den Flucht- bzw. Aufenthaltsstatus gelten zusätzliche Vorgaben. Unter anderem können der Zeitpunkt der Registrierung bzw. des Asylantrags und die bisherige Aufenthaltsdauer in Deutschland berücksichtigt werden. Für bestimmte Personengruppen und besondere Lebenssituationen können abweichende Regelungen gelten.

Bewerbungsunterlagen

• k. A.

Verpflichtungen während der Förderung

• Du setzt dein Studium ordnungsgemäß fort.
• Du erfüllst die Anforderungen des HessenFonds und der Goethe-Universität.
• Du reichst bei Bedarf aktuelle Studien- und Leistungsnachweise ein.
• Du informierst die zuständige Stelle über wesentliche Änderungen deiner Studien- oder Aufenthaltssituation.

Verpflichtungen nach der Förderung

• keine

Besonderheiten

• Der HessenFonds ist ein landesweites Förderprogramm und kein ausschließliches Stipendium der Goethe-Universität.
• Studierende der Goethe-Universität bewerben sich über die zuständige Stelle der Universität.
• Eine direkte Bewerbung beim Hessischen Ministerium ist nicht vorgesehen.
• Neben Studierenden gibt es eigene Förderkategorien für Promovierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
• Gefördert werden insbesondere besonders begabte und leistungsstarke Personen mit Flucht- bzw. Verfolgungshintergrund.

Kontakt:

Goethe-Universität Frankfurt am Main
Servicestelle Studium & Flucht/zuständige Stelle für internationale bzw. geflüchtete Studierende

 

» Weitere Informationen zum HessenFonds-Stipendium für geflüchtete Studierende der Goethe-Universität Frankfurt

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