Else Kröner-Fresenius-Stiftung – Else Kröner Memorialstipendien
Für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildungsphase ist es oft eine Herausforderung, die Balance zwischen klinischem Alltag und anspruchsvoller Forschung zu finden. Hier schafft die Else Kröner-Fresenius-Stiftung Abhilfe: Mit den Memorialstipendien unterstützt sie hochbegabte Medizinerinnen und Mediziner mit einem Förderbetrag von bis zu 250.000 Euro dabei, bedeutende Forschungsvorhaben eigenverantwortlich voranzutreiben.
Die Eckdaten des Stipendiums:
• Förderbetrag: bis zu 250.000 € insgesamt, die primär der Finanzierung der eigenen Stelle während der Freistellung dienen. Im Finanzplan können zudem gegebenenfalls unterstützende Personalkapazitäten sowie Sach- und andere Mittel vorgesehen werden.
• Förderdauer: 2 Jahre
• Zahl der Stipendien: in der Regel bis zu 6 Stipendien pro Jahr
• Bewerbungsfrist: k. A.
Zugangsvoraussetzungen
• Antragsberechtigt sind promovierte Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildungsphase an Universitätskliniken oder an anderen Forschungseinrichtungen mit Aufgaben in der Patientenversorgung in Deutschland.
• Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber haben regelmäßig bereits mehrere
Originalarbeiten publiziert, darunter mindestens zwei Erstautorenschaften.
Bewerbungsunterlagen
• keine Angaben
Verpflichtungen während der Förderung
• Du betreibst das Projekt im eigenen Namen und auf eigene Verantwortung.
• Du stellst sicher, dass die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten werden.
• Maximal 10 % der Arbeitszeit dürfen für klinische Tätigkeiten mit Bezug zur klinischen Forschung eingesetzt werden.
• Die Verwendung der bewilligten Mittel ist zweckgebunden und muss nachgewiesen werden.
• Du berichtest regelmäßig unaufgefordert und schriftlich über den Fortgang und die wissenschaftlichen Ergebnisse des Projekts.
• Die Verwendung von KI muss transparent offengelegt werden.
• Öffentlichkeitsarbeit ist nur in Abstimmung mit der Stiftung zulässig.
Verpflichtungen nach der Förderung
• Ausgezahlte Mittel, die nicht verwendet wurden, müssen unverzüglich an die Stiftung zurücküberwiesen werden.
• Die Stiftung kann verlangen, dass bewegliche Sachen, die im Rahmen Deines Projektes mit Fördermitteln angeschafft wurden, ohne Gegenleistung an die Else Kröner-Fresenius-Stiftung oder an einen von ihr benannten Dritten übereignet werden.
• Du musst der Stiftung spätestens zwei Monate nach Projektbeendigung einen Schlussbericht mit Verwendungsnachweis vorlegen
Besonderheiten
• Die Bewilligungsbedingungen der Stiftung sind online abrufbar. Somit ist von Anfang an klar, welche Leistungen du erhältst und wozu du dich verpflichtest. Daher solltest Du diese vor Einreichung einer Bewerbung durchlesen.
• Eine Bewerbung mit abgeschlossener Facharztausbildung ist nicht möglich
Kontakt:
Else Kröner-Fresenius-Stiftung
Anne Asschenfeldt
Telefon: 06172 89 75 14
E-Mail: a.asschenfeldt@ekfs.de
Website: https://www.ekfs.de
Anschrift: Rathausplatz 3-7, 61348 Bad Homburg v.d.H.
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