Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs – Promotionsstipendium
Eine Krebsdiagnose trifft junge Menschen oft in einer Phase des Aufbruchs: Sie befinden sich mitten im Studium, stehen am Beginn ihrer Karriere oder gründen eine Familie. Dennoch orientieren sich medizinische und psychosoziale Standards häufig an Kindern oder älteren Patienten. Hier schließt die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs eine Lücke. Sie fördert gezielt wissenschaftlichen Nachwuchs, der die Lebenssituation von Patienten im Alter zwischen 18 und 39 Jahren verbessern möchte. Mit dem Promotionsstipendium unterstützt die Stiftung engagierte Doktorandinnen und Doktoranden finanziell und ideell. Wenn du an einem innovativen Projekt arbeitest, das sich dem komplexen Feld junger Krebspatienten widmet – sei es medizinisch, soziologisch oder psychologisch –, bietet dir dieses Programm die nötige Freiheit, um dich voll und ganz deiner Forschung zu widmen.
Die Eckdaten des Stipendiums:
• Förderbetrag: 1.000 € monatlich
• Förderdauer: 12 Monate
• Forschungsthema: Krebserkrankungen bei jungen Erwachsenen (18 bis 39 Jahre)
• Bewerbungsfrist: keine Angabe
Zugangsvoraussetzungen
• Promotion an einer staatlichen/staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland möglich
• Du beschäftigst dich mit einer Fragestellung zum allgemeinen Themenkomplex „Krebserkrankungen bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 39 Jahren“.
• Das Promotionsprojekt befindet sich in der Startphase (keine reine Anschlussfinanzierung).
• Es existiert keine andere Förderung für dein Promotionsprojekt.
Bewerbungsunterlagen
• Motivationsschreiben
• Exposé des geplanten Promotionsprojektes
• Empfehlungsschreiben
• Lebenslauf (tabellarisch)
• Zeugniskopien
• Zulassung zur Promotion (sofern bereits vorhanden)
• Bescheinigung der Hochschule oder Fakultät über die Kenntnisnahme der Stipendienbewerbung
Verpflichtungen während der Förderung
• Das Promotionsprojekt nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen
• Die erhaltenen Fördermittel ausschließlich für das Promotionsprojekt zu verwenden
• Regelmäßig den Nachweispflichten nachkommen, insbesondere einmal im Quartal die Stiftung über den Fortgang des Promotionsprojekts zu informieren.
• Einer Nebentätigkeit darf nur im begrenzten Maße nachgegangen werden und nur, wenn diese das Promotionsprojekt nicht beeinträchtigt.
Verpflichtungen nach der Förderung
• Erstellung eines Abschlussberichtes innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Promotionsförderung
• Kennzeichnungspflicht in Publikationen („Gefördert durch …“)
• Einreichung eines Druckexemplars der Promotionsschrift
• Teilnahme an Fachveranstaltungen und Präsentation der Ergebnisse des Promotionsprojektes (nach Absprache).
Besonderheiten
• Die Förderrichtlinie ist online abrufbar. Somit kannst du sie vorab durchlesen und entscheiden, ob das Stipendium das Richtige für dich ist.
• Die Bewerbung muss ausschließlich in Form einer zusammengefügten PDF-Datei erfolgen.
• Der Sachkostenzuschuss kann nach Absprache auch für Reiseaktivitäten im Rahmen des Promotionsprojekts verwendet werden, sofern diese in direkter Verbindung damit stehen.
Kontakt:
Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs
Kristina Lehmann
Telefon: 030 28 09 30 56 3
E-Mail: k.lehmann(at)junge-erwachsene-mit-krebs.de
Website: https://junge-erwachsene-mit-krebs.de
Anschrift: Chausseestraße 50, 10115 Berlin
» Weitere Informationen zum Promotionsstipendium der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs