Charité – Universitätsmedizin Berlin – Erasmus+ Förderung für eine Famulatur im Ausland
Wenn du Humanmedizin an der Charité studierst und eine längere Famulatur im Ausland planst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung im Rahmen des Erasmus+-Programms für deinen Aufenthalt beantragen. Das Programm eignet sich insbesondere für selbst organisierte Famulaturen, die deutlich länger als die üblichen vier Wochen dauern. Voraussetzung für eine Förderung ist eine Praktikumsdauer von mindestens 60 Tagen.
Den Famulaturplatz musst du selbst finden. Bereits bei der Bewerbung um die finanzielle Unterstützung muss dir eine Zusage der ausländischen Klinik oder Gastinstitution vorliegen. Den Förderantrag kannst du wahlweise über die Humboldt-Universität zu Berlin oder die Freie Universität Berlin einreichen. Im Rahmen des Verfahrens bestätigt die Charité, dass die Famulatur als Bestandteil des Medizinstudiums anerkannt werden kann.
Die Eckdaten des Stipendiums:
• Förderbetrag: länder- und programmspezifischer Erasmus+-Mobilitätszuschuss, dessen konkrete Höhe sich nach den jeweils geltenden Fördersätzen der Humboldt-Universität oder der Freien Universität richtet.
• Zusatzleistungen: Unterstützung bei der Anerkennungsbestätigung und Unterzeichnung der erforderlichen Erasmus+-Unterlagen durch die Charité
• Einsatzbereich: Selbst organisierte Famulatur an einer ausländischen Klinik oder medizinischen Einrichtung
• Standort: Auslandsaufenthalte innerhalb und unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb Europas
• Zahl der Förderplätze: k. A.
• Mindestdauer: 60 Tage
• Bewerbungsfrist: jederzeit, jedoch spätestens zwei Monate vor Beginn bei einer Antragstellung über die Humboldt-Universität bzw. spätestens drei Monate vorher bei einer Antragstellung über die Freie Universität. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.
Zugangsvoraussetzungen
• Immatrikulation an der Charité – Universitätsmedizin Berlin
• Studium der Humanmedizin
• Selbst organisierter Famulaturplatz im Ausland
• schriftliche Zusage der Klinik oder Gastinstitution
• Famulaturdauer von mindestens 60 Tagen
• Bestätigung der Charité, dass die Famulatur als verpflichtender oder anerkannter Bestandteil des Studiums eingeordnet werden kann.
• rechtzeitige Antragstellung über die Humboldt-Universität oder die Freie Universität
• Erfüllung der Erasmus+-Förderbedingungen der gewählten Mutteruniversität.
Bewerbungsunterlagen
• Zusage der ausländischen Klinik oder Gastinstitution
• Interessenbekundung bei einer Antragstellung über die Humboldt-Universität bzw. Learning Agreement bei einer Antragstellung über die Freie Universität
• Bestätigung der Charité über die Anerkennungsfähigkeit der Famulatur
• Angaben zum Zeitraum und zur ausländischen Einsatzstelle
• weitere Unterlagen entsprechend den aktuellen Vorgaben der gewählten Mutteruniversität.
Verpflichtungen während der Förderung
• Du absolvierst die Famulatur bei der im Antrag angegebenen ausländischen Einrichtung.
• Du hältst die bewilligte Mindestdauer und den vereinbarten Förderzeitraum ein.
• Du beachtest die fachlichen und organisatorischen Vorgaben der Gastinstitution.
• Du kümmerst dich eigenständig um den erforderlichen Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherungsschutz.
• Du erfüllst die Pflichten aus der Erasmus+-Fördervereinbarung.
Verpflichtungen nach der Förderung
• Du reichst die von der Humboldt-Universität oder der Freien Universität geforderten Abschluss- und Aufenthaltsnachweise ein.
• Du lässt dir die ordnungsgemäße Durchführung der Famulatur von der Gastinstitution bestätigen.
• Gegebenenfalls kümmerst du dich um die formelle Anerkennung durch die zuständigen Stellen.
Besonderheiten
• Geeignet sind nur Famulaturen von mindestens 60 Tagen, da eine reguläre vierwöchige Famulatur diese Mindestdauer nicht erreicht.
• Der Famulaturplatz wird nicht von der Charité vermittelt.
• Die Bewerbung ist vergleichsweise flexibel möglich, sofern die Vorlaufzeit eingehalten wird.
• Für Famulaturen in Frankreich kann zusätzlich eine sogenannte „Convention de Stage” erforderlich sein.
• Eine Förderzusage kann erst beantragt werden, wenn bereits ein konkreter Famulaturplatz vorliegt.
• Für Praktika im Ausland besteht nicht automatisch ein Unfall- oder Haftpflichtversicherungsschutz über die Charité.
Kontakt:
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Erasmus-Office/Registrar-Office
Outgoing-Koordinatorin: Ulrike Urbatzka
Telefon: 030 4 50 57 60 88
E-Mail: study-abroad@charite.de
Anschrift: Charitéplatz 1, 10117 Berlin
» Weitere Informationen zur Erasmus+ Förderung für eine Auslandsfamulatur an der Charité in Berlin