Benedikt und Helene Schmittmann-Wahlen-Stiftung – Auslandsförderung
Wenn du während deines Medizinstudiums einen studienbezogenen Aufenthalt im europäischen Ausland planst, kannst du bei der Benedikt und Helene Schmittmann-Wahlen-Stiftung finanzielle Unterstützung beantragen. Gefördert werden insbesondere Auslandsstudien, Auslandspraktika und andere Projekte, die sinnvoll in ein Studium an einer deutschen Hochschule eingebunden sind.
Für Medizinstudierende kommt die Förderung beispielsweise bei einer Auslandsfamulatur, einem anerkannten klinischen Praktikum oder einem PJ-Tertial in Europa infrage. Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt Bestandteil deines in Deutschland absolvierten Studiums ist. Reine Auslandsstudiengänge sowie internationale Studiengänge, die vollständig oder regulär an mehreren ausländischen Standorten durchgeführt werden, werden derzeit nicht unterstützt.
Der Stiftung ist wichtig, dass dein Aufenthalt nicht allein dem fachlichen Kompetenzerwerb dient. Auch die Begegnung mit Menschen aus anderen Ländern und Kulturen soll einen wesentlichen Bestandteil des Projekts bilden. Über die Förderung und deren Höhe entscheidet der Stiftungsvorstand unter Berücksichtigung deines individuellen Finanzierungsbedarfs und der verfügbaren Mittel.
Die Eckdaten des Stipendiums:
• Förderbetrag: abhängig vom individuellen Finanzierungsbedarf und den verfügbaren Mitteln der Stiftung
• Zusatzleistungen: k. A.
• Förderfähige Kosten: insbesondere Studiengebühren, Reisekosten, Lebenshaltungskosten einschließlich Miete sowie weitere projektbezogene Ausgaben
• Förderbereich: Auslandsstudium, Auslandspraktikum oder anderes studienbezogenes Auslandsprojekt
• Zielländer: europäische Länder
• Zahl der Förderplätze: k. A.
• Förderdauer: k. A.
• Bewerbungsfrist: mindestens zwei Monate vor Beginn des geplanten Aufenthalts
Zugangsvoraussetzungen
• Du studierst Humanmedizin oder ein anderes Fach an einer deutschen Hochschule.
• Du planst ein studienbezogenes Projekt in einem europäischen Land.
• Der Auslandsaufenthalt ist Bestandteil deines in Deutschland absolvierten Studiums.
• Du kannst die fachliche Bedeutung und die Einbindung des Projekts in deinen Studienverlauf nachvollziehbar darlegen.
• Du legst deine finanzielle Situation und den noch offenen Finanzierungsbedarf transparent dar.
• Der internationale und interkulturelle Austausch soll während des Aufenthalts eine erkennbare Rolle spielen.
Bewerbungsunterlagen
• Antragsformular zur Förderung eines Studienprojekts
• Lebenslauf mit Angaben zum familiären und sozialen Hintergrund
• Übersicht über soziale und andere Aktivitäten neben Schule und Studium
• Darstellung der finanziellen Situation
• Zeugnisse und bisherige Leistungsnachweise
• tabellarischer Studienverlauf
• Beschreibung des geplanten Auslandsprojekts
• Erläuterung der Einbindung des Projekts in das Studium
• Nachweis über die Aufnahme an der ausländischen Einrichtung
• Aufstellung der voraussichtlichen Kosten
• Finanzierungsplan einschließlich Eigenmitteln und weiterer Förderungen
• gegebenenfalls eine Bestätigung der Hochschule oder eines betreuenden Hochschullehrers über die Bedeutung des Vorhabens.
Verpflichtungen während der Förderung
• Du führst das im Antrag beschriebene Auslandsprojekt durch.
• Du verwendest die bewilligten Mittel für die angegebenen studien- und aufenthaltsbezogenen Kosten.
• Du informierst die Stiftung vollständig über weitere Finanzierungsquellen und beantragte Förderungen.
• Du reichst einen Nachweis der aufnehmenden Hochschule, Klinik oder Einrichtung ein.
Verpflichtungen nach der Förderung
• keine
Besonderheiten
• Auch Auslandspraktika und andere studienbezogene Projekte können berücksichtigt werden.
• Eine Auslandsfamulatur oder ein PJ-Tertial können grundsätzlich gefördert werden, es gibt dafür jedoch keine eigene Ausschreibung.
• Derzeit werden ausschließlich Projekte in europäischen Ländern unterstützt.
• Der Auslandsaufenthalt muss in ein Studium an einer deutschen Hochschule eingebunden sein.
• Die Stiftung erwartet eine nachvollziehbare Darstellung der gesamten Finanzierung sowie der verbleibenden Finanzierungslücke.
Kontakt:
Benedikt und Helene Schmittmann-Wahlen-Stiftung
Vorstand
E-Mail: vorstand@schmittmann-wahlen-stiftung.de
Theo Becker
Anschrift: Dechant-Heimbach-Straße 16, 53177 Bonn
Norbert Buck
Anschrift: Rheinstraße 26, 41352 Korschenbroich
Dr. Georg Roderburg
Anschrift: Feuerbachstraße 17, 50933 Köln
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