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Vergeben von Krankenhäusern Stipendien an Medizinstudierende
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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege – Stipendienprogramm für Medizinstudierende

Du befindest dich im klinischen Abschnitt deines Studiums und kannst dir vorstellen, später als Ärztin oder Arzt im ländlichen Raum in Bayern zu arbeiten? Dann könnte das Stipendienprogramm des Freistaats Bayern für dich interessant sein. Du erhältst für bis zu vier Jahre eine monatliche Förderung, wodurch du dich verstärkt auf dein Medizinstudium konzentrieren kannst. Im Gegenzug verpflichtest du dich, deine Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt im Fördergebiet zu absolvieren. Das Stipendienprogramm ist also ideal für dich, wenn du einen Beitrag zur medizinischen Versorgung im ländlichen Raum leisten möchtest.

Die Eckdaten des Stipendiums:

• Förderbetrag: 600 € pro Monat
• Maximale Förderdauer: bis zu 48 Monate (maximal bis zum Ende des Medizinstudiums).
• Bewerbungsfrist: keine (Bewerbung jederzeit möglich)

Art der Förderung:
Allgem. Förderung (Lebensunterhalt)
Zielgruppe:
Keine Einschränkung
Bundesland/Region:
Bayern
Land:
Deutschland

Zugangsvoraussetzungen

• Student/in der Humanmedizin an einer an einer Hochschule in Deutschland oder an einer anerkannten EU/EWR-Hochschule mit Kooperationspartner in Bayern (mit zusätzlichen Vorgaben).
• Der erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Physikum) wurde bereits bestanden.

• Wichtiger Hinweis: Medizinstudierende, die ihren Studienplatz über die Landarztquote Bayern oder die ÖGD-Quote Bayern erhalten haben, sind nicht antragsberechtigt.

Bewerbungsunterlagen

• Antragsformular
• Immatrikulationsbescheinigung
• Sofern der erste Abschnitt der ärztlichen Prüfung bereits bestanden wurde: Kopie des Zeugnisses (beglaubigt)
• Studienverlaufsbescheinigung mit detaillierter Semesterübersicht (beglaubigte Kopie)

Verpflichtungen während der Förderung

• Bestreben, das Studium in der Regelstudienzeit zu absolvieren
• Regelmäßiges, unaufgefordertes Einreichen von aktuellen Bescheinigungen und Leistungsnachweisen

Verpflichtungen nach der Förderung

• Nach Abschluss des Medizinstudiums: Aufnahme einer fachärztlichen Weiterbildung innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Medizinstudiums. Die Weiterbildung muss in einem Fachgebiet der unmittelbaren Patientenversorgung erfolgen.
• Nach Abschluss der fachärztlichen Weiterbildung: Verpflichtung der Bewerberin/des Bewerbers, innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der fachärztlichen Weiterbildung mindestens 60 Monate im Fördergebiet ärztlich tätig zu sein (Einzelheiten dazu in der Förderrichtlinie und der Änderung der Richtline)

Besonderheiten

• Das Ministerium hat das Programm ins Leben gerufen, legt die Regeln fest und stellt das Budget für das Stipendienprogramm bereit.

• Die durchführende Behörde ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Das LGL ist dem Ministerium unterstellt und kümmert sich um die gesamte Verwaltung, die Prüfung der Anträge und die Auszahlung.

Kontakt:

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)

Sachgebiet K1 (Stipendiatenprogramm)

Telefon: 09131 68 08 72 46
E-Mail: stipendium@lgl.bayern.de

Anschrift: Prinzregentenstraße 6, 97688 Bad Kissingen

 

» Weitere Informationen zum Stipendium des Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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