Bayerische Forschungsstiftung – Promotionsstipendium
Du planst eine Promotion mit Bayern-Bezug, entweder als internationale Doktorandin bzw. internationaler Doktorand in Bayern oder als Absolventin bzw. Absolvent einer bayerischen Hochschule im Rahmen einer kooperativen Promotion im Ausland? Dann könnte das Stipendienprogramm der Bayerischen Forschungsstiftung genau das Richtige für dich sein. Die Stiftung schafft mit einer Kombination aus finanzieller Grundsicherung und Zuschüssen für Reise- und Sachkosten die optimalen Rahmenbedingungen für exzellente wissenschaftliche Arbeit im globalen Kontext.
Wichtiger Hinweis: Das Stipendienprogramm richtet sich an Doktorandinnen und Doktoranden, deren Forschungsprojekte eng mit bestehenden Förderprojekten der Stiftung verknüpft sind.
Die Eckdaten des Stipendiums:
• Förderbetrag (Lebenshaltungskosten): bis zu 1.500 € pro Monat
• Förderbetrag (Reise- und Sachkosten): bis zu 3.500 € pro Jahr
• Förderbetrag (Sonstiges): Krankenversicherungszuschuss, Familienzulagen (Ehepartner: 250 € pro Monat, Kinder: €160 pro Monat und Kind)
• Maximale Förderdauer: 3 Jahre (Verlängerung ist nicht möglich)
• Dieses Programm fördert ausländische Doktorandinnen und Doktoranden bei ihrer Promotion in Bayern sowie Absolventen bayerischer Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen während ihrer (kooperativen) Promotion im Ausland
Zugangsvoraussetzungen
• Ausländische Doktorandinnen und Doktoranden, die in Bayern promovieren möchten
• Absolventinnen und Absolventen bayerischer Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen während ihrer (kooperativen) Promotion im Ausland
• Forschungsvorhaben muss in einem engen thematischen Zusammenhang mit Projekten der Bayerischen Forschungsstiftung stehen
Bewerbungsunterlagen
• Antrag des betreuenden Professors
• Bewerbungsformular
• Tabellarischer Lebenslauf
• Zeugnisse oder Urkunden der akademischen Laufbahn (Kopien)
• Ausführlicher Forschungsplan
• Liste der wichtigsten Publikationen
• Forschungsplatzzusage/ Einladungsschreiben des Gastgebers
Verpflichtungen während der Förderung
• Einhaltung der Bewilligungsbedingungen
• Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung
Verpflichtungen nach der Förderung
• i. d. R. Abschluss-/Verwendungsnachweis gemäß Bewilligung (mindestens ist der Mittelverwendungsnachweis ausdrücklich vorgesehen)
Besonderheiten
• Antragsteller ist der betreuende Professor einer bayerischen Universität, einer bayerischen Hochschule bzw. einer bayerischen Forschungseinrichtung
• Dieses Programm fördert ausländische Doktoranden bei ihrer Promotion in Bayern und Absolventen bayerischer Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen während ihrer (kooperativen) Promotion im Ausland
• Die Förderrichtlinie kann online abgerufen werden
Kontakt:
Prof. Dr. med. Susanne Mayer (Leitung Wissenschaft / Forschung)
Telefon: 089 21 02 86 3 (Geschäftsstelle)
E-Mail: forschungsstiftung@bfs.bayern.de
Website: www.forschungsstiftung.bayern.de
Anschrift: Prinzregentenstraße 52, 80538 München
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