Deutschlandstipendium für Medizinstudierende: Die 20 häufigsten Fragen (FAQ)
Das Deutschlandstipendium steht Studierenden aller Fachrichtungen, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind, offen. Somit können sich auch Medizinstudierende für ein Deutschlandstipendium bewerben. Voraussetzung ist jedoch, dass die jeweilige Hochschule ein Deutschlandstipendium anbietet. Daher: Wende Dich an Deine Universität und frage nach, ob diese ein Deutschlandstipendium für Medizinstudierende anbietet.
Das Deutschlandstipendium beträgt 300 Euro pro Monat und wird zu 50 % finanziert von privaten Förderern wie Unternehmen, Verbänden und Stiftungen. Die anderen 50 % übernimmt der Bund.
Das Deutschlandstipendium ist ein Stipendium ohne Rückzahlungsverpflichtung. Damit unterscheidet es sich z.B. von Stipendien von rein privaten Stipendiengebern, regelmäßig Krankenhäusern, die in einigen Fällen Stipendien nur als rückzahlbares Darlehen vergeben, sofern nach Abschluss des Medizinstudiums kein Arbeitsvertrag am entsprechenden Krankenhaus abgeschlossen wird.
Anlaufstelle für die Bewerbung ist die Hochschule, an der Du immatrikuliert bist bzw. in naher Zukunft immatrikuliert sein wirst.
Die grundlegenden Förderkriterien findest Du im Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) und in der Stipendienprogramm-Verordnung. Da jede Hochschule das Recht hat, die Förderkriterien auszugestalten, musst Du trotzdem stets bei Deiner Universität nachfragen, welche Förderkriterien Anwendung finden.
Grundsätzlich solltest Du, wie bei den meisten Stipendien, hervorragende schulische und akademische Leistungen vorweisen können, gesellschaftliches Engagement gezeigt haben und durch Deinen persönlichen Werdegang zeigen, dass Du Dich für eine Förderung qualifizierst.
Das Deutschlandstipendium hat keinen Einfluss auf Deinen BAföG-Anspruch. Somit kannst Du beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig in Anspruch nehmen.
Voraussetzung für den Bezug von Wohngeld ist, dass Du eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitest. Da das Deutschlandstipendium zur Hälfte bei der Berechnung des Jahreseinkommens berücksichtigt wird, solltest Du bereits vor Bewerbung prüfen, ob Du mit Stipendium diese Einkommensgrenze überschreitest.
Die Förderung erfolgt in der Regel zunächst für zwei Semester. Danach wird geprüft, ob die Förderfähigkeit weiterhin gegeben ist. Wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen, dann kann eine Förderung über die gesamte Regelstudienzeit erfolgen.
Nein. Jede Hochschule entscheidet für sich, ob sie das Deutschlandstipendium anbietet. Sollte die Hochschule sich dazu entscheiden, das Deutschlandstipendium anzubieten, dann muss die Auswahl der Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten auf Basis der gesetzlichen Vorgaben vorgenommen werden.
Es gibt viele Gründe, die die Unterbrechung des Medizinstudiums erfordern. Häufig sind es persönliche oder familiäre Gründe. Zu denken ist dabei insbesondere an eine Schwangerschaft oder die Pflege eines Familienangehörigen. Leider ist es so, dass das Deutschlandstipendium während der Beurlaubung vom Studium nicht weitergezahlt wird. Allerdings wird das Deutschlandstipendium mit der Fortsetzung des Medizinstudiums wieder aktiviert. Dabei verlängert sich der Bewilligungszeitraum um die Dauer der Beurlaubung.
Das Deutschlandstipendium zählt zu Deinen Einkünften und wird daher beim Kindesunterhalt bedarfsmindernd berücksichtigt.
Medizinstudierende können sich in jedem Semester für das Deutschlandstipendium bewerben. Die Förderhöchstdauer ist jedoch durch die Regelstudienzeit begrenzt.
Ja! Wenn Du keine Zusage erhalten hast, dann kannst du dich erneut bewerben.
Ja! Voraussetzung ist, dass sie an einer Universität in Deutschland eingeschrieben sind und die entsprechende Hochschule ein Deutschlandstipendium anbietet.
Das Deutschlandstipendium in Höhe von 300 Euro ist steuerfrei und wird nicht als Einkommen bei den Sozialleistungen berücksichtigt (§5 Abs. 3 StipG).
Ja! Beim Deutschlandstipendium spielt es regelmäßig keine Rolle, ob es sich bei dem Studium um ein Erst- oder Zweitstudium handelt.
Dies ist leider pauschal nicht zu beantworten. Fakt ist, dass Du sehr gute Noten vorweisen musst, um Dich für das Deutschlandstipendium zu qualifizieren. Allerdings spielen andere Faktoren, wie dein soziales und gesellschaftliches Engagement und deine persönlicher Werdegang, eine große Rolle.
Wenn Du ein DAAD-Vollstipendium erhältst, dann ist der gleichzeitige Bezug des Deutschlandstipendiums nicht möglich. Es sieht etwas anders aus, wenn Du ein DAAD-Teilstipendium bekommst. In diesem Fall ist ein gleichzeitiger Bezug möglich.
Nein. Das Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) wurde bewusst so ausgestaltet, dass Bezieher des Deutschlandstipendiums keine Steuern oder Sozialabgaben auf den Förderbetrag leisten müssen.