Medizinstipendien

Rheingau-Taunus-Kreis – Landarzt Stipendium

Die Eckdaten des Stipendiums:
• Förderbetrag: 750 € pro Monat
• Förderdauer: 8 Semester
• Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
• Zahl der Stipendien: 2 pro Jahr
• Bewerbungsfrist: keine (Bewerbung jederzeit möglich)

Die Zugangsvoraussetzungen:
• Immatrikuliert an einer deutschen Universität oder einer anderen Universität, deren Abschluss die Approbation als Arzt in Deutschland zulässt
• Fachrichtung: Humanmedizin
• Bewerber darf in Deutschland leben und arbeiten
• gute bis sehr gute Leistungen im bisherigen Studienverlauf
• Physikum erfolgreich abgeschlossen
• Bezug zur Region (Rheingar-Taunus-Kreis)
• Es wird eine ärztliche Tätigkeit im Rheingau-Taunus-Kreis angestrebt
• Der parallele Bezug eines vergleichbaren Stipendiums ist nicht zulässig

Deine Verpflichtungen während des Förderzeitraums:
• Bestreben das Studium in der Regelstudienzeit zu absolvieren
• Regelmäßiges unaufgefordertes Einreichen von aktuellen Bescheinigungen und Leistungsnachweisen
• Mindestens die Hälfte der Dauer der Famulatur und des Praktischen Jahres sind im Rheingau-Taunus-Kreis zu absolvieren

Deine Verpflichtungen nach Ablauf des Förderzeitraums:
• Nach Abschluss des Medizinstudiums: Aufnahme einer fachärztlichen Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder der Inneren Medizin (die zur Teilnahme an der hausärztlich-vertragsärztlichen Versorgung berechtigt) im Rheingau-Taunus-Kreis

Besonderheiten:
• Die Richtlinie zur Vergabe von Stipendien des Rheingau Taunus Kreises ist online und kann heruntergeladen werden. Somit ist von Anfang an klar, welche Leistungen Du erhältst und wozu Du dich verpflichtest.
• Der Antrag auf Gewährung eines Stipendiums des Rheingau-Taunus-Kreises für Studierende der Humanmedizin ist online abrufbar.

Art des Stipendiums:
• Allgemeine Förderung (Lebensunterhalt)

Bildungsphase:
• Klinischer Abschnitt
• Praktisches Jahr

Zielregion:
• Deutschland

Bewerbungsunterlagen:
• Motivationsschreiben
• Lebenslauf
• Bewerbungsschreiben
• Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (Beglaubigte Kopie)
• Zeugnis über das Bestehen der ersten Ärztlichen Prüfung (Beglaubigte Kopie)
• Kopie des Personalausweises
• Immatrikulationsbescheinigung (Beglaubigte Kopie)
• Verpflichtungserklärung

Ansprechpartnerin:
• Kreisverwaltung Rheingau-Taunus-Kreis
• Frau Beate Sohl – Gesundheitskoordination
• E-Mail: beate.sohl@rheingau-taunus.de
• Website: https://www.rheingau-taunus.de 

» Weitere Informationen zum Stipendium findest Du hier

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