Landkreis Schwäbisch Hall – Stipendium für Medizinstudierende
Die Eckdaten des Stipendiums:
• Förderbetrag: 500 € pro Monat
• Förderdauer: 12 Semester
• Förderung endet mit Abschluss des Staatsexamens
• Zahl der Stipendien: 5 Stipendien pro Jahr
• Bewerbungsfrist: 15. Oktober eines jeden Jahres
Die Zugangsvoraussetzungen:
• Immatrikuliert an einer deutschen Universität oder einer anderen Universität, deren Abschluss die Approbation als Arzt in Deutschland zulässt
• Fachrichtung: Humanmedizin
• Bewerber darf in Deutschland leben und arbeiten
• Ärztliche Tätigkeit im Landkreis Schwäbisch Hall wird angestrebt
Deine Verpflichtungen während des Förderzeitraums:
• Bestreben das Studium in der Regelstudienzeit zu absolvieren
• Regelmäßiges unaufgefordertes Einreichen von aktuellen Bescheinigungen und Leistungsnachweisen
Deine Verpflichtungen nach Ablauf des Förderzeitraums:
• Nach Abschluss des Medizinstudiums: Aufnahme einer fachärztlichen Weiterbildung, die zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung berechtigt.
• Nach Abschluss der fachärztlichen Weiterbildung: Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung für mindestens 4 Jahre im Landkreis Schwäbisch Hall
Besonderheiten:
• Die Richtlinie zur Vergabe von Stipendien des Landkreises Schwäbisch Hall ist online und kann heruntergeladen werden. Somit ist von Anfang an klar, welche Leistungen Du erhältst und wozu Du dich verpflichtest.
Art des Stipendiums:
• Allgemeine Förderung (Lebensunterhalt)
Bildungsphase:
• Vorklinischer Abschnitt
• Klinischer Abschnitt
• Praktisches Jahr
Zielregion:
• Deutschland
Bewerbungsunterlagen:
• Bewerbungsschreiben
• Formblatt
• Motivationsschreiben
• Lebenslauf
• Verpflichtungserklärung zur vierjährigen vertragsärztlichen Tätigkeit
• Immatrikulationsbescheinigung (Kopie)
Ansprechpartner:
• Landratsamt Schwäbisch Hall – Gesundheitsamt
• Telefon: 0791 755 – 6249
• E-Mail: GeKo-SHA(ad)LRASHA.de
» Weitere Informationen zum Stipendium findest Du hier
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