Landkreis Schmalkalden-Meiningen – Stipendium für Medizinstudierende
Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen fördert mit dem Stipendium für Medizinstudierende angehende Ärztinnen und Ärzte, die sich eine spätere berufliche Perspektive in der Region vorstellen können. Studierende der Humanmedizin an deutschen und EU-Universitäten werden mit einem monatlichen Zuschuss von 500 Euro für bis zu fünf Jahre unterstützt. Im Gegenzug wird erwartet, dass die Geförderten nach ihrem Studium und ihrer Weiterbildung im Landkreis ärztlich tätig werden und so zur langfristigen medizinischen Versorgung vor Ort beitragen.
Die Eckdaten des Stipendiums:
• Förderbetrag: 500 € pro Monat
• Maximale Förderdauer: 10 Semester
• Zahl der Stipendien: bis zu 3 pro Jahr
• Bewerbungsfrist: 31.08. eines jeden Jahres
Zugangsvoraussetzungen
• Antragsberechtigt sind Studierende, die an einer deutschen Universität oder im EU-Ausland, die Fachrichtung Humanmedizin studieren
• Vornehmlich sollten die Studierenden aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen stammen (z.B. bisheriger Wohnsitz, Schulbesuch etc.)
• Ein Bezug zum Landkreis (z.B. ehrenamtliches Engagement, vorherige Ausbildung usw.) ist von Vorteil
Bewerbungsunterlagen
• ausgefüllter Bewerbungsbogen
• Lebenslauf
• aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
• Empfehlungsschreiben (optional)
Verpflichtungen während der Förderung
• Absolvieren aller praktischen Ausbildungsphasen – insbesondere das Praktische Jahr – im Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Verpflichtungen nach der Förderung
• Nach abgeschlossener ärztlicher Ausbildung ist im Landkreis Schmalkalden-Meiningen eine dem Förderzweck entsprechende ärztliche Tätigkeit aufzunehmen.
• Im Vordergrund steht die Übernahme oder Neugründung einer hausärztlichen Praxis im Landkreis.
• Alternativ ist eine Tätigkeit im Landratsamt/Gesundheitsamt möglich, soweit entsprechender Personalbedarf besteht.
• Ebenfalls alternativ ist eine Tätigkeit als Ärztin oder Arzt im kommunalen Elisabeth-Klinikum Schmalkalden möglich.
• Die entsprechende ärztliche Tätigkeit ist für mindestens fünf Jahre auszuüben.
• Die Arbeitsaufnahme soll unmittelbar nach Abschluss der notwendigen Prüfungen, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten, erfolgen.
Besonderheiten
• Über die Vergabe entscheidet die Landrätin auf Vorschlag eines Auswahlgremiums.
Kontakt:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Büro der Landrätin
Stabsstelle Kreisentwicklung
Telefon: 03693 48 50
E-Mail: info@lra-sm.de
Website: www.lra-sm.de
Anschrift: Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen
» Weitere Informationen zum Stipendium des Landkreises Schmalkalden-Meiningen