Hat ein Medizinstipendium Einfluss auf das Kindergeld?
Seit dem 01. Januar 2012 wird das Kindergeld unabhängig vom Einkommen gezahlt. Daher hat der Erhalt eines Medizinstipendiums keine Auswirkungen auf den Bezug des Kindergeldes. Der gesetzliche Anspruch der Eltern bzw. derjenigen Person, in deren Obhut sich das Kind befindet (z.B. Großeltern), bleibt uneingeschränkt bestehen.
Rechtliche Grundlage: Die Grundlage bildet das Steuervereinfachungsgesetz von 2011. Wenn du dich genauer informieren möchtest, dann kannst du dir das BMF-Schreiben zu § 32 Abs. 4 EStG vom 7. Dezember 2011 ansehen.
Fakten zum Kindergeld für Medizinstudierende
Seit Januar 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich 250 Euro pro Kind. Grundsätzlich haben die Eltern einen Anspruch auf Kindergeld, solange das Kind minderjährig ist. Die Aufnahme des Medizinstudiums sorgt allerdings dafür, dass sich der Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängern kann.
Wenn das Medizinstudium im Anschluss an eine erste Berufsausbildung erfolgt oder ein Zweitstudium ist, dann besteht der Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres aber nur, wenn du keiner Erwerbstätigkeit nachgehst.
Eine Erwerbstätigkeit liegt vor, wenn du regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest und es sich bei deiner Tätigkeit nicht um eine geringfügige Beschäftigung handelt.
Wenn Medizinstudierende in eine eigene Wohnung ziehen, dann hat dies keinen Einfluss auf den Kindergeldanspruch. Dies ist nachvollziehbar, wenn man sich vor Augen führt, dass die Eltern ihr Kind auch in der eigenen Wohnung finanziell unterstützen müssen, solange die erste Ausbildung oder das erste Studium noch nicht beendet wurde (Unterhaltsanspruch).
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