Landkreis Grafschaft Bentheim – Stipendium für Studierende der Humanmedizin
Die Eckdaten des Stipendiums:
• Förderbetrag: 500 € pro Monat
• Förderdauer: maximal 75 Monate
• Zahl der Stipendien: 10 Stipendien
• Bewerbungsfrist: 30.09. eines jeden Jahres
Die Zugangsvoraussetzungen:
• Ein Stipendium kann gewährt werden, wenn der/die Studierende
a) aus der Grafschaft Bentheim stammt oder hier seinen Wohnsitz hatte oder andere stabile soziale Beziehungen zum Landkreis Grafschaft Bentheim bestehen und
b) an einer deutschen oder anderen Hochschule, deren Abschluss ohne weitere Bedingungen zur Approbation als Arzt/Ärztin in Deutschland berechtigt, für ein Studium der Humanmedizin eingeschrieben ist und
c) uneingeschränkt in Deutschland leben und arbeiten darf und
d) eine Verpflichtungserklärung zur späteren mehrjährigen vertragsärztlichen Tätigkeit, möglichst in einem unterversorgten Bereich der Grafschaft Bentheim abgibt
Deine Verpflichtungen während des Förderzeitraums:
• Die/der Stipendienempfängerin/Stipendienempfänger verpflichtet sich zu Beginn der Förderung, das Studium so zu betreiben, dass die in der Studienordnung vorgesehenen Prüfungen in der Regelstudienzeit, spätestens aber innerhalb von zwei Jahren danach, abgelegt werden.
• Unterbrechungen insbesondere wegen Krankheit, Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit oder Promotionssemester werden im Einzelfall auf Antrag berücksichtigt. Der/die Studierende ist angehalten, an Treffen der Stipendiatinnen und Stipendiaten, organisiert durch den Landkreis Grafschaft Bentheim, teilzunehmen. Sollte dies ausnahmsweise (beispielsweise bedingt durch Krankheit, Prüfung o.ä.) nicht möglich sein, ist dies vorab mitzuteilen
Deine Verpflichtungen nach Ablauf des Förderzeitraums:
• Der/Die Studierende verpflichtet sich, unmittelbar nach Erlangung der ärztlichen Approbation eine fachärztliche Weiterbildung zu absolvieren, die zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt. Die Facharztweiterbildung ist grundsätzlich in Krankenhäusern und/oder Arztpraxen der Grafschaft Bentheim durchzuführen, soweit sie hier angeboten wird und freie Weiterbildungsstellen vorhanden sind. Im Bedarfsfall kann bis zur Hälfte der Dauer der Facharztweiterbildung – in Absprache mit dem Landkreis Grafschaft Bentheim und auf Antrag – außerhalb des Landkreises Grafschaft Bentheim durchlaufen werden.
• Der/Die Studierende verpflichtet sich, binnen eines Jahres nach Abschluss der Facharztweiterbildung in einer Vollzeitanstellung, mindestens aber zu 75 % in der Grafschaft Bentheim an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Dies kann in eigener Niederlassung, aber auch im Angestelltenverhältnis in einer Vertragsarztpraxis oder einem medizinischen Versorgungszentrum oder im Gesundheitsamt des Landkreises Grafschaft Bentheim erfolgen.
• Die Dauer zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung richtet sich nach der Förderungsdauer. Sie umfasst so viele Monate, wie die Studienbeihilfe in Anspruch genommen wurde.
• Die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung kann auch in einer Teilzeitstelle von mindestens 50 % erfolgen. Dadurch verlängert sich die Verpflichtung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung entsprechend.
Art des Stipendiums:
• Allgemeine Förderung (Lebensunterhalt)
Bildungsphase:
• Vorklinischer Abschnitt
• Klinischer Abschnitt
• Praktisches Jahr
Zielregion:
• Deutschland
Bewerbungsunterlagen:
• formloses Bewerbungsschreiben
▪ tabellarischer Lebenslauf
▪ Motivationsschreiben
▪ Kopie der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung
▪ beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulreife
▪ bei schon bestandenem ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses
Ansprechpartner:
• Frau Schnieders
Tel. 05921 96 1890
E-Mail: nicole.schnieders(ad)grafschaft.de
• Frau Dr. Schoppmeyer
Tel. 05921 96 1864
E-Mail: marianne.schoppmeyer(ad)grafschaft.de
» Weitere Informationen zum Stipendium des Landkreises Grafschaft Bentheim findest Du hier
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